Ist der Erste-Hilfe-Kurs am Kind auch für den Führerschein gültig?

7 Antworten

Der Kurs am Kind wird wohl nicht anerkannt. Da du aber schon Erste Hilfe Kurse hast und sicherlich auch noch Bescheinigungen dazu, dann ist das OK. Diese Kurse verfallen nicht und sind unbegrenzt gültig.
Den Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen brauchst du dann nicht, denn das ist nichts anderes als ein abgespeckter EHK, damit Führerscheinanwärter das schneller bekommen und wenigstens ein bißchen Ahnung haben. Ein (normaler) EHK ist auf jeden Fall besser und auch anerkannt. Ob es sinnvoll ist, alle x Jahre nochmal einen Kurs zu besuchen, das ist eine Sache. Aber für den Führerschein reicht auch eine ältere Bescheinigung.

Unter dem Titel "Erste Hilfe am Kind" werden inhaltlich und zeitlich sehr unterschiedliche Kurse angeboten. Daher werden wird "Erste Hilfe am Kind" im Regelfall nicht als Erste-Hilfe-Lehrgang (16 UE a 45 Minuten)erkannt. In einigen Bundesländern aber als Erste-Hilfe-Training ( 8UE) wenn der Kurs mindestens 8 UE dauert und von einer "ermächtigten Stelle " nach BGG 948 durchgeführt wird. Weitere Infos unter http://www.sanitaetsschule-tembaak.de Dieter Tembaak, Sanitätsschule Tembaak

die frage kann ich Dir nicht beantworten,aber wenn du Sicher gehen möchtest mäche einen Neuen 1ste Hilfe kurs

http://www.dualedienste.homepage24.de

Die Frau in der Fahrschule meinte das man bis zu fünf Jahre die Urkunde einreichen kann. Aber ist der EHK am Kind denn überhaupt gültig für den Schein?

grüße

ich würde auf jeden fall noch nen lsm kurs machen oder wenn er für nen lkw schein ist dann den normalen eh kurs machen......