Du benötigst einen neuen EH-Kurs, der jetzt 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Dieser muss bei einer durch die Qualitätssicherungsstelle der DGUV ermächtigten Stelle nach DGUV 304-001 absolviert werden.

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Erstens wirst Du kaum als Privatperson einen Stifneck zur Verfüfung haben.

Zweitens steht die Rettung und die Wiederbelebung im Vordergrund.

Drücken und ggf, Atemspende sind mit Sicherheit lebensrettender als das Anlegen eines Stiftnecks.

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Zum 01.01.2016 hat sich die Konzeption der Erste-Hilfe-Ausbildung nach $ 19 der FeV geändert. Danach muss die Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten betragen. Damit sind alte Bescheinigungen ungültig und dürfen nicht mehr anerkannt werden.

Auch macht es Sinn , regelmäßig die Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrichen

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Neben grundsätzlichen Informationen steht das Üben der lebensrettenden
Maßnahmen im Vordergrund. Seitenlage, Druckverband werden in
Partnerarbeit geübt. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung übt man an einer
Puppe. Einfache Maßnahmen werden vom Ausbilder demonstriert und aus
Zeitgründen nur von einzelnen Teilnehmern geübt. Im Plenum, in Partner-
oder Gruppenarbeit lösen die Teilnehmer verschiedene Fallbeispiele. So
sollte es zumindest seit April 2015 durch die Neugestaltung der
Erste-Hilfe-Ausbildung sein. In der Erste-Hilfe-Fortbildung sollten die
Kenntnisse und Fertigkeiten alle zwei Jahre vertieft und erweitert
werden. So schreiben es zumindest die Unfallversicherungsträger für die
betrieblichen Ersthelfer vor.

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Neben grundsätzlichen Informationen steht das Üben der lebensrettenden Maßnahmen im Vordergrund. Seitenlage, Druckverband werden in Partnerarbeit geübt. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung übt man an einer Puppe. Einfache Maßnahmen werden vom Ausbilder demonstriert und aus Zeitgründen nur von einzelnen Teilnehmern geübt. Im Plenum, in Partner- oder Gruppenarbeit lösen die Teilnehmer verschiedene Fallbeispiele. So sollte es zumindest seit April 2015 durch die Neugestaltung der Erste-Hilfe-Ausbildung sein. In der Erste-Hilfe-Fortbildung sollten die Kenntnisse und Fertrigkeiten alle zwei Jahre vertieft und erweitert werden. So schreiben es zumindest die Unfallversicherungsträger für die betrieblichen Ersthelfer vor.

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Herzschrittmacher oder implantierter Defibrillator.

Beim Herzschrittmacher merkst Du gar nichts. Reanimation fortssetzen bis eine deutlich wahrnehmbare Atmung vorhanden ist oder der Rettungsdienst da ist. Bei AID ( automatischer implantierter Defibrillator) ist die Stronmstärke so gering, dass diese kaum wahrnehmbar ist. Vielleicht ein Zucken des Körpers. Auch hier gilt: Reanimation fortsetzen bis deutliche Atmung festzustellen ist.

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Seit dem 01.04.2015 gibt es keinen Unterschied mehr. Der Erste-Hilfe-Grundkurs dauert 9 Untererichtseinheiten und nicht mehr 16 UE. Der LSM-Kurs ist weggefallen. Somit gilt der EH-Kurs auch für alle Führerscheinklassen.

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Normalerweise reicht die Fahrschule die Unterlagen, Sehtest, EH-Bescheinigung, Antrag auf Führerscheinprüfung, bei der KFZ-Behörde ein.

Seit dem 01.01.2016 wird nur noch eine Bescheinigung mit mindestens 9 UE akzeptiert. Eine EH-Bescheinigung mit 16 UE muss auch akzeptiert werden.

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Seit dem 01.01.2016 wird nur noch der neue Erste-Hilfe-Kurs mit 9 UE a 45 Minuten anerkannt. Dieser muss bei einer nach FeV §68 oder von der Qualitätssicherungsstelle der DGUV anerkannten Stelle gemacht werden.Die Bescheinigung enthält entweder ein Aktenzeichen oder eine Kennziffer. Dein Hinweis auf 12 UE erscheint mir schon merkwürdig.

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Dies ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch nach § 323c ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu eienem Jahresgehalt bestraft werden kann.Im übrigen sollte Jeder, der Hilfe in  einem Notfall erwartet, und das tut Jeder, selber auch in der Lage sein zu helfen.

Verhalte Dich so , wie Du erwartest, das sich andere Verahlten ( Kant´scher Imperativ)

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Ja, dass ist mit den Antworten oft so ein Problem. Viele fühlen sich berufen, jedoch wenn man keine Ahnung hat , sollte man lieber ruhig sein.

Hier die Antwort:

Die Fahrerlaubnisverordung § 19 wurde mit Wirkung vom 20.10.2015 geändert.

Nachzulesen im ( Bundesgesetzblatt) BGBL Nr. 39 vom 20.10.15.

Danach ist für alle Klassen ab dem 01.01.2016 die neue Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE von 45 Minuten erforderlich.

Dieter Tembaak, Sanitätsschule

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Nach den Vorgaben der FEV bzw der DGUV dauern EH-Kurse 9  Unterrichtseinheiten zzgl. Pausen. ( bis  zum Jahresende sind auch noch lSM-Kurse mit 8 Unterrichteseinheiten erlaubt). Leider gibt es immer wieder Anbieter, die gegen diese Vorgaben verstossen.

Hier solltes Du dich bei den Behörden oder der DGUV über solche Machenschaften beschweren.

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