Erste Hilfe Kurs Führerschein Nochmal machen zwingend?
Hallo in die Runde,
kurz zur Vorgeschichte.
ich habe in der Schulzeit (zwischen 2003 und 2006) ich weiß es nicht mehr genau)
meinen erste Hilfe Kurs gemacht und den Schein bekommen.
dann habe ich 2008 mit dem Führerschein angefangen und musste den Schein abgeben. Den Führerschein habe ich nicht beendet weil ich dazwischen aus beruflichen Gründen umgezogen bin. Nun will ich es erneut wagen, aber muss ich den erste Hilfe Kurs nochmal machen? Ich habe gehört der ist unbegrenzt gültig aber woher bekomme ich einen neuen?
6 Antworten
Du wirst zwangsläufig einen neuen machen müssen. Ich nehme stark an, dass du damals einen lebensrettende Sofortmaßnahmen mit 8 Unterrichtseinheiten gemacht hast, weil das der Kurs für den Führerschein war. 2015 hat man den Erste Hilfe Kurs vereinheitlicht, es gibt keine Unterteilung mehr in den Kurs über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und in den großen Erste Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten sondern nur noch einen einheitlichen Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten. Kurse über lebensrettende Sofortmaßnahmen, WAREN aufgrund einer Übergangsregelung noch bis Ende 2017 gültig, sind es jetzt aber nicht mehr. Wenn du jetzt einen Führerscheinantrag stellst, musst du einen neuen machen.
Das kommt darauf an, wir hatten einen LSM Kurs in der Schule.
Ja, das war so ein Kurs vom DRK mit 12 UE, 4 UE waren sogenannte Selbsthilfeinhalte wie Verhalten bei großflächigem Stromausfällen etc. und 8 UE waren LSM.
War es Erste Hilfe oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen?
Du kannst versuchen den Schein zuzurück zu fordern, wo du ihn mal abgegeben hast.. aber.. ich weiß nicht genau wie lange sie eine Aufbewahrungspflicht haben.. ich glaub 10 Jahre, kann mich aber täuschen.
Es wird zum Teil auch eine Zweitschrift vom Veranstalter ausgestellt.. aber .. in dem Zeitraum wird das sicher auch nicht mehr möglich sein.
Ja, es ist unbegrenzt gültig, und die Fahrerlaubnisbehörde weiß, dass du ihn vor 10 Jahren schon abgegeben hast, vorausgesetzt, sie hat gut gearbeitet.
Wenn Du keinen Nachweis mehr über die Teilnahme an einem solchen Kurs hast bzw. erbringen kannst, so wirst Du ihn wiederholen müssen.
Wenn Du die Bescheinigung nicht mehr hast, dann musst Du den Kurs neu machen.
Da nimmst du falsch an, in der Schule gab es den Kurs in 1. Hilfe, Kurse Sofortmaßnahmen am Unfallort wurden in Schulen nicht durchgeführt.