Erlischt die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen E-Scooter, wenn man sich selber eine Federung einbaut?

1 Antwort

die Versicherung sagt, ne wir zahlen nicht

Das kann nicht passieren, da sie durch §117 Abs 1 VVG gesetzlich dazu gezwungen ist, das Unfallopfer zu entschädigen.

Wenn eine Gefahrerhöhung vorliegt, kann sie bis zu 5000€ Regress von dir fordern.

Ob es eine Gefahrerhöhung ist, wenn ein Laie an tragenden Rahmenteilen herumsägt und schweißt und dadurch das Fahrverhalten und die Fahrwerksgeometrie verändert, klärt im Streitfall ein Gericht mittels Sachverständigengutachten.

scooter134 
Fragesteller
 07.03.2023, 22:24

Hey super, das macht Sinn.

0
DerHans  08.03.2023, 14:42
@scooter134

Dann sollte das DEINE Versicherung ja auch wissen. Eigenmächtig darfst du KEINE Veränderung vornehmen.

0
scooter134 
Fragesteller
 09.03.2023, 01:09
@DerHans

Man darf nicht, wenn man es aber trotzdem tut und noch eine laufende Versicherung hat mit Nummerschild am Fahrzeug, dann darf auf der anderen Seite die Versicherung nicht einfach ablehnen einen Unfall-Schaden zu bezahlen, den sie normalerweise zahlen müsste. Dafür hat anscheinend der Gesetzgeber gesorgt.

Anders könnte es sein, wenn man in eine Polizeikontrolle gerät, mit einem veränderten Fahrzeug, der Polizist einem die Fahrerlaubnis entzieht, der Versicherung das meldet so dass die dann ihren Schutz stoppt. Wenn man danach noch einen Unfall baut, dann kann es wirklich sein, dass die Versicherung nicht mehr zuständig ist.

Aber sicher kann sich die Versicherung nicht rausreden, wenn man einen Schutz bei dieser hat, sich dann z.B. Blinker an sein Fahzeug baut und dann einen Unfall baut, der mit den Blinkern rein gar nichts zu tun hat. Dann muss die Versicherung, wenn sie normalerweise für solche Unfälle zuständig ist trotzdem zahlen. Dafür hat wohl der Gesetzgeber gesorgt, damit findige Versicherungen sich nicht mehr so einfach rausreden können, auf Kosten von Geschädigten, die dann sonst oft nichts oder nur wenig bekommen würden.

So habe ich das verstanden.

0
DerHans  09.03.2023, 12:24
@scooter134

Wenn unter dem versicherten eine Risiko ein ANDERES Fahrzeug betrieben wird, und das festgestellt wird, wird der Versicherungsschutz auch RÜCKWIRKEND aufgehoben. Gab es in dem betreffenden Zeitraum einen Schaden, wird der Halter regresspflichtig. Die Pflicht-Versicherung schützt NUR den Geschädigten.

Das ist auch unabhängig von dem dann anliegenden Strafverfahrens wegen, Fahren ohne Versicherungsschutz und Versicherungsbetrug.

0
migebuff  09.03.2023, 12:34
@DerHans
Die Pflicht-Versicherung schützt NUR den Geschädigten.

Richtig. Da sie das macht, stellt sich allerdings die Frage, warum ein Verfahren wegen "Fahrens ohne Versicherungsschutz" eingeleitet werden sollte.

Abgesehen davon, dass es diesen Tatbestand garnicht gibt, würe ein Verstoß gegen §6 PflVG (Fahren ohne Versicherungsvertrag) vorraussetzen, dass kein Vertrag besteht. Wenn kein Vertrag besteht, warum zahlt dann die Versicherung an den Geschädigten? Das kann entweder reine Nächstenliebe sein oder ein bestehender Vertrag, welcher dann u.a. auch zum Regress berechtigt.

0
DerHans  09.03.2023, 12:39
@migebuff

Das ist ja trotzdem eine Straftat. Es besteht zwar ein Vertrag, der betrifft aber ein anderes Risiko. Es nützt mir ja auch nichts, wenn ich keine Feuerversicherung habe, dass das Nachbarhaus versichert ist.

Der Versicherer zahlt, weil es eben dieses Pflichtversicherungsgesetz gibt. Der Geschädigte soll gedeckt sein. Der Versicherer kann aber versuchen, sich auf dem Regressweg, das Geld zurück zu holen.

0