Erdungskabel und Adern abgeschnitten?

7 Antworten

Müssen wir jetzt haften, in welcher Form auch immer, weil die Kabel abgeschnitten sind?

Sofern der Vermieter auf eine Reperatur besteht dann müsst ihr vermutlich bezahlen.

Wer dann zahlt also eure Haftpflicht, die Haftpflicht des Freundes oder ihr Privat hängt von den Verträgen ab.

Darf man keine Kabel abschneiden??

Ob man das in einer Mietwohnung darf hängt vom Vermieter ab und in wie weit du etwas an der Installation ändern darfst.

Das was du nicht darfst ist die Betriebssicherheit zu gefärden.

Die meisten Lampen sind in Deutschland ja eh gut isoliert, so dass sie kein Erdungskabel benötigen, oder

Sobald berührbare Metalteile drann sind müssen die auch geerdet sein, da führt kein Weg drann vorbei.

Aber wenn man weiß, dass dies der Fall sein könnte, kann man die Lampe doch mit entsprechenden Handschuhen anfassten und nichts passiert, oder?

Prinzipiell ja aber da sagt der Gesetzgeber Nein und ein Elektriker darf das so auch nicht anschließen.

Der Freund war kein Elektriker, Leute vom Fach machen so etwas nicht!

Mit dem abgeknipsten PE entspricht die elektrische Anlage nicht mehr den VDE-Vorgaben und muss entweder instandgesetzt oder komplett außer Betrieb genommen werden.

Auch wenn man selber weiß, dass jetzt an der Decke nur noch die Schutzklasse 2 installiert werden darf, muss die Möglichkeit der Schutzklasse 1 gegeben sein, solange dort Netzspannung anliegt. Die Idee mit den Handschuhen - sorry - finde ich einfach nur bekloppt. Da spielt man dann mit den Leben Unwissender.

Das Argument, dass man die Leitung nicht mehr verlängern kann, lasse ich so aber auch nicht gelten. Man kann durchaus auch den Putz so weit öffnen, dass man die Adern etwas herausziehen kann. Und entweder versetzt man dann die Leuchten oder man repariert die Leitung durch Verlängern.

Die meisten Lampen sind in Deutschland ja eh gut isoliert, so dass sie kein Erdungskabel benötigen, oder?

Das spielt VDE-Sicherheitstechnisch keine Rolle. Sobald auch nur die Gefahr bestehen kann, das Metall unter Spannung kommen kann (viele Lampen sind ja noch aus Metall) muß ein Schutzleiter (Du nennst es Erdungskabel) vorhanden sein.

So wie ich es verstanden habe, ist worse case, dass man einen Stromschlag bekommt, wenn eine Metalllampe angeschlossen ist und irgendein Defekt im Stromkreis vorliegt. Aber wenn man weiß, dass dies der Fall sein könnte, kann man die Lampe doch mit entsprechenden Handschuhen anfassten und nichts passiert, oder?

Da das in der Praxis aber so NICHT ist, muß die Sicherheit gewährleistet sein, egal welche "Eventualitäten" da passieren können und der Schutzleiter vorhanden sein.

Da DU eigenständig einen (dummen) Elektriker beauftragt hast, muß Du auch wieder für den ORDNUNGSGEMÄSSEn Zusatnd sorgen, mit allen Kosten die dies dann nach sich zieht.

Man schneidet in fremden Wohnungen keine Kabel ab sondern nutzt Außlassdosen oder Enddosen, worin die Enden dann verstaut werden (Gruß geht raus an den "Elektriker")

Ein anderer Elektriker sagte, es wäre lebensgefährlich und hat dies der Vermietung gemeldet.

Da hat er verantwortungsvoll und richtig gehandelt, er ist sogar verpflichtet dazu.

Müssen wir jetzt haften, in welcher Form auch immer, weil die Kabel abgeschnitten sind?

Ja. Ihr (bzw. der befreundete Elektriker) hat das Eigentum eures Vermieters beschädigt und muss dafür sorgen, dass der ursprüngliche und sichere Zustand fachgerecht wieder hergestellt wird.

Das heisst in dem Fall wohl die Decke aufstemmen (lassen), durch einen echten Elektriker an geeigneter Stelle eine Unterputzdose installieren lassen. Von dort kann dann ein Kabel zu der ursprünglichen Stelle verlegt werden und Decke wieder zugeputzt werden.

Welche Kosten können jetzt auf uns zukommen wegen der abgeschnittenen Kabel?

Lasst euch Angebote von Elektrofachfirmen machen.

Mache mir ziemlich Sorgen. Übernimmt dies eine Haftpflichtversicherung?

Der Schadenverursacher ist verantwortlich, also der befreundete Elektriker. In dem Fall müsste dann seine Berufshaftpflicht für den Schaden aufkommen. Allerdings ist bei so einer bescheuerten Aktion davon auszugehen, dass es sich hier keinesfalls um einen fachkundigen Elektriker handeln kann.

Falls es so sein sollte, dass der "befreundete Elektriker" gar kein Elektriker ist, sondern einfach nur ein Freund, der euch privat einen Gefallen tun wollte, könnte eventuell auch seine private Haftpflicht einspringen. Das hängt aber auch von seinem Vertrag ab, müsste er mal gucken ob was zum Thema "Gefälligkeitsschäden" oder so im Vertrag drin steht.

Deine/eure Haftpflicht wird sich nicht zuständig sehen, da du/ihr ja den Schaden nicht eigenhändig verursacht habt.

Wenn der "befreundete Elektriker" keine Haftpflicht hat, müsst ihr gucken, wer den Schaden aus eigener Tasche übernehmen wird.

Und sollte es so gewesen sein, dass ihr selbst den Schaden verursacht habt, wäre wieder eure eigene Haftpflicht zuständig.

So wie ich es verstanden habe, ist worse case, dass man einen Stromschlag bekommt, wenn eine Metalllampe angeschlossen ist und irgendein Defekt im Stromkreis vorliegt. Aber wenn man weiß, dass dies der Fall sein könnte, kann man die Lampe doch mit entsprechenden Handschuhen anfassten und nichts passiert, oder?

Nein, das ist nicht zulässig und es wäre grob fahrlässig, wenn ihr euch jetzt auf eine solche Weise vor der ordnungsgemäßen Reparatur drücken wollt.

Denn andere Menschen (Gäste, Kinder, Nachmieter) könnten im Unwissen, dass die Lampe nicht ordnungsgemäß mit dem Schutzleiter verbunden ist, einen Schlag bekommen und einen Schaden davontragen. Das willst du ganz sicher nicht!

Aus unserer Decke guckten sieben Kabel, an anderen Stellen fünf bzw. drei. Die nicht benötigten Kabel, also Adern, wurden abgeschnitten (durch einen befreundeten Elektriker-...). So auch das Erdungskabel.

Das macht man nicht! Auf nicht benötigte Kabel setzt man Klemmen drauf, eben weil die meisten Kabel eingegipst sind und man die Wand aufmachen muss, um die

Ein anderer Elektriker sagte, es wäre lebensgefährlich und hat dies der Vermietung gemeldet. Man dürfe nur noch Kunststofflampen anbringen. Die Kabel können man nicht verlängern, da kurz abgeschnitten.

Erdung ist wichtig. Aus meiner Sicht steht das außer Frage.

Meine Fragen: Müssen wir jetzt haften, in welcher Form auch immer, weil die Kabel abgeschnitten sind? Darf man keine Kabel abschneiden?? Ist dies ein Kündigungsgrund?

Aus meiner Sicht müsst Ihr haften, denn es ist ein Schaden entstanden. Wie oben erwähnt.

Die meisten Lampen sind in Deutschland ja eh gut isoliert, so dass sie kein Erdungskabel benötigen, oder?

Es sollte dennoch niemals abgeschnitten werden.

So wie ich es verstanden habe, ist worse case, dass man einen Stromschlag bekommt, wenn eine Metalllampe angeschlossen ist und irgendein Defekt im Stromkreis vorliegt. Aber wenn man weiß, dass dies der Fall sein könnte, kann man die Lampe doch mit entsprechenden Handschuhen anfassten und nichts passiert, oder?

Es ist wie mit einem Kondom. Lieber haben und nicht brauchen, als eins brauchen und keins haben.

Bin etwas ratlos, was wir jetzt machen sollen. Welche Kosten können jetzt auf uns zukommen wegen der abgeschnittenen Kabel? Mache mir ziemlich Sorgen. Übernimmt dies eine Haftpflichtversicherung?

Ich weiß nicht, wie teuer es werden kann. Wenn Ihr Glück habt, liegt das betroffene Kabel in einem zugänglichen Flexrohr und kann somit neu gezogen werden. Wenn Ihr Pech habt, ist das Kabel eingegipst und das bedeutet ggfs. die Wand aufstemmen.

Ob die Haftpflicht das deckt, weiß ich nicht; frage dort einfach an. Es handelt sich aus meiner Sicht um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden.

Ich würde da aber nix machen, ohne mit dem Vermieter zu sprechen. In den sauren Apfel müsst Ihr beißen. Ist immerhin sein Mietobjekt.