Erbschaft - Wie verhalten bei unklarem Vermögen?
Vor kurzem ist mein Opa verstorben. Zu diesem hatte ich seit sich 2 Jahre war keinen Kontakt mehr, nunmehr also über 25 Jahre.
Von daher habe ich keinerlei Informationen über etwaige Vermögen, Schulden oder Immobilien.
Ich weiß lediglich, dass er wohl mal eine Kneipe besessen und in einem Haus wohnte, wobei bei dem Haus nicht sicher ist ob es Miete oder Eigentum war.
Vor einigen Jahren kamen auch Briefe an meinen Vater (der ähnlich lange keinen Kontakt mehr mit meinem Opa hatte), er möge sich an Pflegekosten beteiligen.
Daher sagt mein Bauchgefühlt da: "Wenn man Pflegegeld fordert, hat der zu pflegende wohl kein Geld"
Daher stehe ich gerade etwas zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite habe ich immer von einem Haus geträumt, auf der anderen Seite würden massive geerbte Schulden mich vermutlich ruinieren.
Daher meine Frage: Wie würde das ablaufen, wenn der Nachlassende zum einen zwar z.B ein teures Grundstück inkl. Haus besessen hat, zum anderen aber ... sagen wir mal ... 100.000€ offene Forderungen hat.
Würde ein Gericht dann das Haus liquidieren, Verfahrenskosten, Gläubiger etc. davon bezahlen und der Rest ginge an mich?
Oder käme einfach ein "Schreiben" frei nach dem Motto "Joa 100.000€ sind offen, es ist ein Haus und Grundstück vorhanden, lösen Sie das Problem mal selbst. Sonst Insolvenz"
Ich hab auch schon etwas über Nachlassinsolvenz gelesen, allerdings steige ich da nicht wirklich durch.
Wäre super wenn ein wenig Licht ins Dunkel käme.
Die Info hatte ich vergessen: Mein Vater hatte aufgrund des schlechten Verhältnisses zu meinem Opa das Erbe sofort ausgeschlagen.
3 Antworten
Du hast zwei Optionen - durch Nichtstun das Erbe annehmen oder rechtzeitig das Erbe ausschlagen.
Es gibt niemanden der dir vorher über das Vermögen Auskunft geben wird - evtl kannst du am letzten Wohnsitz des Opas noch Unterlagen finden und einsehen.
Nimmst du das Erbe an und es stehen die Gläubiger Schlange - kannst du Nachlassinsolvenz beantragen. Dafür benötigst du einen Anwalt. Im Zuge des Verfahrens haftest du für die Schulden dann nicht mit deinem eigenen Vermögen, sondern es wird zur Deckung ausschließlich das geerbte Vermögen verwendet. Kümmern musst du dich darum schon selbst. Erbe wird man mit allen Rechten und Pflichten. Verträge kündigen, Rentenversicherung informieren, Bestattung bezahlen.
Wenn bereits Pflegekosten angefordert wurden - dann war er vermutlich im Pflegeheim und die Immobilie falls sie je in seinem Eigentum stand, musste verkauft werden.
Mit der Ausschlagung deines Vaters - wirst du zwangsläufig nachrücken. Von daher musst du das Schreiben nicht abwarten. Geh von dir aus zum Nachlassgericht - dein Vater kann dir bestimmt bereits ein Aktenzeichen geben - dann ist es einfacher.
Okay! Gut zu wissen, dann mach ich das direkt nächste Woche.
Wenn du nicht testamentarisch bedacht worden bist, dann erbst du erst einmal gar nichts, dann erbt dein Vater und ggf. weitere Kinder deines Großvaters. Wenn die ausschlagen, dann wärest du "an der Reihe" ggf. mit anderen Cousins und Cousinen. Und dann musst du entscheiden: nimm die Katze im Sack, stell dann fest, du hast nun nur Schulden zu bedienen, dann kannst du die sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen, d.h. dann wird dein eigenes Vermögen nicht zur Schuldentilgung herangezogen.
Von der Nachlassinsolvenz habe ich auch schon gelesen, verstehe sie aber nicht wirklich 100%. Wenn beides vorhanden ist, offene Forderungen aber auch z.B Vermögen in Form von Immobilien (ist ja nicht liquide), dann würde alles offene an Schulden aus z.B dem Verkauf des Hauses bezahlt werden, wenn das nicht reicht gehen die Gläubiger leer aus. Gleichwohl wenn etwas zu viel wäre, also das Haus mehr wert ist als die Schulden, bekäme ich das?
Du nimmst das Erbe komplett an, die Schulden musst du dann aus dem Nachlass bedienen, d.h. ggf. das Haus verkaufen, die Schulden bezahlen und der Rest gehört dann dir. Aber bist du denn Erbe? Dein Vater lebt noch und der ist mindestens Pflichttteilsbereichtigter.
Mein Vater hat es bereits ausgeschlagen, musste im Zuge dessen wohl mich und meine Schwester benennen als nächste in der Folge.
Bevor man ein Erbe antritt erkundigt man sich beim Notar um was genau es geht und ob Schulden auf Immobilien drauf sind. Erst dann entscheidet man ob man das Erbe annimmt oder ablehnt.
Ich habe es bei Google gesehen dass ein verschiebbarer Knoten kein Krebs ist also stimmt das auch?
Na weil ein Notar vom Gericht bestimmt wird, wenn es einen Todesfall gibt. Dieser Notar verständigt dann auch den Erben.
Beim recherchieren war oft davon die rede dass Ämter keinerlei Auskunft über das Vermögen geben. Ein Notar käme da dann dran? Also etwaiger Immobilienbesitz (Hypothek???), Kontostand/Sparbücher?
Dem Notar wird alles offengelegt, sonst kann der ja seinen Job nicht machen.
Das klingt zwar gut, aber ich denke so einem Bürokratiedschungel bin ich nicht gewachsen.
Aber danke für die Auskunft, ich denke damit verstehe ich das endlich etwas :)
Nachdem mein Vater das Erbe bereits ausgeschlagen hat, muss ich mich nun proaktiv an ein entsprechendes Amt/Gericht wenden oder werde ich da Post bekommen?