Erbschaft - Wie verhalten bei unklarem Vermögen?


25.04.2024, 20:10

Die Info hatte ich vergessen: Mein Vater hatte aufgrund des schlechten Verhältnisses zu meinem Opa das Erbe sofort ausgeschlagen.

3 Antworten

Du hast zwei Optionen - durch Nichtstun das Erbe annehmen oder rechtzeitig das Erbe ausschlagen.

Es gibt niemanden der dir vorher über das Vermögen Auskunft geben wird - evtl kannst du am letzten Wohnsitz des Opas noch Unterlagen finden und einsehen.

Nimmst du das Erbe an und es stehen die Gläubiger Schlange - kannst du Nachlassinsolvenz beantragen. Dafür benötigst du einen Anwalt. Im Zuge des Verfahrens haftest du für die Schulden dann nicht mit deinem eigenen Vermögen, sondern es wird zur Deckung ausschließlich das geerbte Vermögen verwendet. Kümmern musst du dich darum schon selbst. Erbe wird man mit allen Rechten und Pflichten. Verträge kündigen, Rentenversicherung informieren, Bestattung bezahlen.

Wenn bereits Pflegekosten angefordert wurden - dann war er vermutlich im Pflegeheim und die Immobilie falls sie je in seinem Eigentum stand, musste verkauft werden.

Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:17
es wird zur Deckung ausschließlich das geerbte Vermögen verwendet.

Das klingt zwar gut, aber ich denke so einem Bürokratiedschungel bin ich nicht gewachsen.

Aber danke für die Auskunft, ich denke damit verstehe ich das endlich etwas :)

Nachdem mein Vater das Erbe bereits ausgeschlagen hat, muss ich mich nun proaktiv an ein entsprechendes Amt/Gericht wenden oder werde ich da Post bekommen?

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kabbes69  25.04.2024, 21:01
@Inkognito-Fragesteller

Mit der Ausschlagung deines Vaters - wirst du zwangsläufig nachrücken. Von daher musst du das Schreiben nicht abwarten. Geh von dir aus zum Nachlassgericht - dein Vater kann dir bestimmt bereits ein Aktenzeichen geben - dann ist es einfacher.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 23:59
@kabbes69

Okay! Gut zu wissen, dann mach ich das direkt nächste Woche.

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Wenn du nicht testamentarisch bedacht worden bist, dann erbst du erst einmal gar nichts, dann erbt dein Vater und ggf. weitere Kinder deines Großvaters. Wenn die ausschlagen, dann wärest du "an der Reihe" ggf. mit anderen Cousins und Cousinen. Und dann musst du entscheiden: nimm die Katze im Sack, stell dann fest, du hast nun nur Schulden zu bedienen, dann kannst du die sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen, d.h. dann wird dein eigenes Vermögen nicht zur Schuldentilgung herangezogen.

Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:12

Von der Nachlassinsolvenz habe ich auch schon gelesen, verstehe sie aber nicht wirklich 100%. Wenn beides vorhanden ist, offene Forderungen aber auch z.B Vermögen in Form von Immobilien (ist ja nicht liquide), dann würde alles offene an Schulden aus z.B dem Verkauf des Hauses bezahlt werden, wenn das nicht reicht gehen die Gläubiger leer aus. Gleichwohl wenn etwas zu viel wäre, also das Haus mehr wert ist als die Schulden, bekäme ich das?

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sassenach4u  25.04.2024, 20:14
@Inkognito-Fragesteller

Du nimmst das Erbe komplett an, die Schulden musst du dann aus dem Nachlass bedienen, d.h. ggf. das Haus verkaufen, die Schulden bezahlen und der Rest gehört dann dir. Aber bist du denn Erbe? Dein Vater lebt noch und der ist mindestens Pflichttteilsbereichtigter.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:15
@sassenach4u

Mein Vater hat es bereits ausgeschlagen, musste im Zuge dessen wohl mich und meine Schwester benennen als nächste in der Folge.

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Bevor man ein Erbe antritt erkundigt man sich beim Notar um was genau es geht und ob Schulden auf Immobilien drauf sind. Erst dann entscheidet man ob man das Erbe annimmt oder ablehnt.

Haut5466  25.04.2024, 20:05

Ich habe es bei Google gesehen dass ein verschiebbarer Knoten kein Krebs ist also stimmt das auch?

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sassenach4u  25.04.2024, 20:05

Und woher weiß der Notar das?

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Whatelse23  25.04.2024, 20:06
@sassenach4u

Na weil ein Notar vom Gericht bestimmt wird, wenn es einen Todesfall gibt. Dieser Notar verständigt dann auch den Erben.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 20:07

Beim recherchieren war oft davon die rede dass Ämter keinerlei Auskunft über das Vermögen geben. Ein Notar käme da dann dran? Also etwaiger Immobilienbesitz (Hypothek???), Kontostand/Sparbücher?

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hilflos99  26.04.2024, 07:53

ein Notar ist nicht beteiligt und der kennt auch keine Schulden

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