Erbengemeinschaft auflösen > Miterbe unbekannt > Verkauf?

Wiesel1978  26.04.2024, 08:38
der mittlerweile tot sein dürfte

Hat er Kinder, die seinen Teil erben würden?

ltriker 
Fragesteller
 26.04.2024, 09:17

Der Name ist im Ort nicht mehr bekannt ebenso etwaige Nachkommen

3 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe, könnte es sein, dass mehrere Personen mittlerweile den 40 % Anteil geerbt haben und niemand weiß, wer das ist. Da sich von denen noch niemand gemeldet hat, verfügt also Deine Mutter derzeit allein über das Grundstück. Eine Forstfläche muss auch bewirtschaftet werden. Normalerweise hat auch das Forstamt ein Auge darauf. Deine Mutter ist also auch dafür verantwortlich.

Falls noch nicht geschehen, sollte sie das Grundstück einfach zu marktüblichen Konditionen verpachten. Dazu braucht sie nicht die Miterben. So lange sich niemand aus der Erbengemeinschaft meldet, kann sie auch die Pacht einstreichen, sollte aber genau Buch führen über alle Einnahmen und Ausgaben, die sie hat, für den Fall dass doch irgendwann mal jemand kommt und die Hand aufhält und vom Ertrag was abhaben will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
lesterb42  26.04.2024, 16:34
verpachten Dazu braucht sie nicht die Miterben.

M. E. falsch. Die Gemeinschaft kann nur gemeinsam handeln. Weißt du da mehr?

https://www.juraforum.de/lexikon/gesamthandsgemeinschaft

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bwhoch2  26.04.2024, 17:45
@lesterb42

Nein, ich weiß sicher nicht mehr, aber ich stelle mir das in der Praxis vor, wie das nur laufen kann, wenn z. B. 5 ha Wald einer Erbengemeinschaft gehören, die handlungsunfähig ist. Im Gegensatz zu einem Stück Ackerland, das man auch brach liegen lassen könnte, wenn es keinen gibt, der es bewirtschaftet, muss der Wald gepflegt werden.

In diesem Fall hat man eine vielleicht schon ältere Frau, der 60 % des Grundstücks gehören und die überhaupt nicht in der Lage ist, den Wald in irgend einer Weise zu pflegen. Körperlich nicht und finanziell (Auftrag an andere) auch nicht. Wenn sie nichts hat, wird sie vom Forstamt aufgefordert, bis zum <Stichtag> die anstehenden konkreten Arbeiten zu erledigen, bspw. Entfernen von Käferbäumen. Macht sie das nicht, wird das zwangsweise durch andere gemacht und ihr in Rechnung gestellt. Sie kann aber nicht zahlen und sie kann das Grundstück auch nicht verkaufen. Letztendlich geht es an ihr Eingemachtes.

Wenn sie dagegen das Grundstück verpachtet, ist in der Praxis niemand da, der das verhindern kann und wird, weil die anderen Erben womöglich noch nicht einmal wissen, dass sie Miteigentümer sind.

Sie kann jährlich wohl nur eine geringe Pacht erzielen, aber der Pächter wird den Wald ordentlich bewirtschaften und Ertrag daraus ziehen. Die Dame ist nicht mehr in Gefahr.

Sollten dann irgendwann mal ein oder mehrere Miteigentümer auf sie zukommen und es beanstanden, dass sie den Wald verpachtet hat, ohne sie zu fragen, können diese Leute doch auch nur Schadensersatz in Form von entgangenen Pachteinnahmen verlangen. Diese Anteile könnte sie dann immer noch auszahlen und sie könnte den Pachtvertrag auch wieder aufkündigen. Niemand ist geschädigt.

Da sie 60 %-, also Mehrheitseigentümerin ist, hätte sie sowieso bei einer Versammlung der Miteigentümer die Mehrheit und könnte schon aufgrund dessen immer darüber entscheiden, ob und an wen verpachtet wird.

Ich sehe also in der Praxis kein Problem. Sie handelt nicht strafbar und wer sich geschädigt fühlt, kann entschädigt werden.

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lesterb42  27.04.2024, 08:53
@bwhoch2
hätte sie sowieso bei einer Versammlung der Miteigentümer die Mehrheit

Darauf kommt es nicht an.

Die Gemeinschaft kann nur gemeinsam handeln.

Ich habe schon häufig Konvolute erworben, bei denen dann auch Wald dabei war. Die zuständigen Förster sehen das entspannt und kennen solche Situationen. Es gibt Betriebe, die so etwas gerne durchforsten und damit auch Gewinne machen. Dann ist auch da auch wieder für Jahre Ruhe.

In der Praxis würde ich bei so einer Gemeinschaft ähnlich vorgehen, wie von dir angedacht. Die Fläche ist mit 2.300 m² dann für einen Betrieb auch viel zu klein um den gesondert zu bewirtschaften.

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Von Experte bwhoch2 bestätigt
den die Grundsteuer soll 300€ betragen!

Da hast du etwas falsches gehört. Forstflächen werden nur sehr gering bewertet und in deinem Fall dürfte deshalb keine Grundsteuer anfallen.

Erbengemeinschaft auflösen und verkaufen > Wie machen wir das am günstigsten?

Schwierig, weil bei so einem nicht besonders wertvollen Grundstück die Nebenkosten (Notar/Grundbuchamt) unverhältnismäßig hoch sind.

Ist ein Teilverkauf ihres Stückes möglich?

Ja, ist möglich aber auch schwierig, weil die anderen Mitglieder ein Vorkaufsrecht haben und deshalb zunächst ermittelt werden müssen

Oder "verschenkt" sie das Grundstück weil es den Kosten/Nutzen Aufwand übersteigt?

Auch eine Schenkung muss notariell beurkundet werden und verursacht Kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler
ltriker 
Fragesteller
 26.04.2024, 09:22

Danke,

es kam schon ein Brief mit dem Grundsteuerbescheid von 300€

Was würde das auflösen der Erbengemeinschaft round about kosten?

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lesterb42  26.04.2024, 09:39
@ltriker
es kam schon ein Brief mit dem Grundsteuerbescheid von 300€

Ausgeschlossen. Das ist nur der Bescheid über den Grundsteuerwert, nach dem sich die Grundsteuer berechnet. Die Grundsteuer selbst wird wohl deutlich unter 10 €/Jahr liegen.

Was würde das auflösen der Erbengemeinschaft round about kosten?

Zum Auflösen brauchst du erst einmal alle Mitglieder der Erbengemeinschaft. Das kann sehr aufwendig sein. Dazu die entsprechenden Erbscheine, wenn nicht alle im Grundbuch eingetragen sind.

Dann müsst ihr euch einig werden, ob jemand aus der Gemeinschaft die anderen Anteile kaufen möchte oder aber ein anderer Käufer von außerhalb gesucht werden soll und zu welchem Preis. Zur Not könnt ihr auch das Eigentum an dem Grundstück einvernehmlich aufgeben.

Kosten sind vor dem Hintergrund sehr schwer zu schätzen. Um eine Zahl zu sagen, sage ich einmal 1.000 €, können aber auch 200 oder 2.000 € werden. Je nachdem wer da mitmachen muss und ob eine Einigung erzielt werden kann.

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In dem Fall auf den Erbanteil verzichten!

Evtl. Aufwand steht da in keinerlei Verhältnis zu einem möglichen Erfolg.

lesterb42  26.04.2024, 16:26
In dem Fall auf den Erbanteil verzichten!

Gehrt nur innerhalb einer bestimmten Frist (6 Wochen?) auf keinen Fall rückwirkend.

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