Entschädigung bei langer wartezeit?

3 Antworten

Kann ich nun jetzt aus eine entschädigung bestehen? Bezüglich eines preisnachlasses oder eines gutscheins?

.

Wenn Du keine verbindliche Zusage hast, wann die Rep. abgeschlossen sein wird: Nein

Kann ich nun jetzt aus eine entschädigung bestehen?

Vermutlich nur, wenn Dir ein Fertigstellungstermin zugesichert wurde.

Nach über 3 Monaten würde ich dort aber langsam mal Dampf machen.

GutenTag2003  23.06.2020, 10:28

Ja, er kann sein Gerät - unrep. - zurückfordern.

0
Michbohdjdncnnx 
Fragesteller
 23.06.2020, 10:29

Vor 3 wochen wurde mir nur gesagt das es in 2 wochen fertig ist. Also hab ich nichts schriftliches...

Ja hab auch schon ganz schön dampf dort abgelassen. Ich mach das jetzt bald auch nichtmehr mit wirklich.

0
Natürlich waren dann einen Monat lang alle großen geschäfte und werke geschlossen.

Teilweise mit sicher auch länger. Heißt, dass sich da hunderte bis tausende an Handys angesammelt haben, die jetzt nach und nach abgearbeitet werden müssen.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben als da noch weiter zu warten.