Hat man Anspruch auf Entschädigung wenn der Zug ausfällt?

10 Antworten

Wenn SEV organisiert ist und stattfindet wird die Beförderung durchgeführt und der abgeschlossene Vertrag erfüllt. Eventuell lassen sich bei der verlängerten Fahrzeit Ansprüche geltend machen, jedoch sind die vorgeschriebenen Maßnahmen dafür es nicht wert, eine darüber hinausgehende Regelung wie in Hamburg und SH unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr bezahlt für die Beförderung von A nach B. Auf eine bestimmte Uhrzeit oder Fahrtdauer habt ihr keinen Anspruch.

Wenn man für was bezahlt hat man ja auch einen Anspruch, dass es erfüllt wird bzw dass man dann was zurück bekommt.

Eben genau dafür ist der Schienenersatzverkehr. Dieser bringt die Personen von A nach B.

Und die längere Fahrzeit muss in Kauf genommen werden.

Man hätte theoretisch - wenigstens gefühltermaßen einen Anspruch, ABER

alles was sich Nah- oder Fernverkehr nennt, handelt nach scheinbar eigenen Gesetzen und erhält merkwürdigerweise auch noch blind jegliche Unterstützung von Seiten der jeweiligen Politik. Manche nennen sowas auch VETTERNWIRTSCHAFT, und es ist sicherlich mindestens einen Gedanken wert, zumal die meisten Unternehmen irgendwie nicht unbedingt in privater Hand sind - auch wenn sie gerne den Anschein erwecken.

Ich wüßte schon, wie ich den Schaden auf Umwegen auf beide Schultern verteilen würde - ohne Schreibereien, ohne Anwalt, ohne lange Wut im Bauch,

einfach mit.... ( ne, nicht hier ! )

und das mit dem Kommentar oder Gedanken: "Da haste DEIN FETT, jetzt werde glücklich damit ! Auge um Auge, Zahn um Zahn ! "

Eine Monatskarte bedeutet lediglich, dass dich die Bahn von A nach B mitnehmen muss, egal zu welcher Uhrzeit du fährst.

Einen Anspruch auf einen festen Zug hast du nicht.