Entschädigung verspätete Liefernung von Vertragshandy
Hallo, ich habe am 01.11.2014 ein Handy mit Vertrag bei www.sparhandy.de bestellt. Das Gerät war damals mit einem grünen Punkt (Lieferbar) gekennzeichnet.
In der Bestätigungsmail stand dann, dass es "Aufgrund der hohen Nachfrage zu Lieferverzögerungen kommen kann".
Jetzt habe ich das Handy am 26.11.2014 also gut dreieinhalb Wochen später erhalten. Da ich das Gerät eigentlich gleich weiterverkaufen wollte, es aber in der Zeit um einiges an Neuwert gesunken ist, habe ich jetzt eine deutlich geringere Gewinnspanne.
Kann ich hier eine Entschädigung geltend machen?
Vielen Dank im VOraus
7 Antworten
nein kannst du nicht. denn die firma hat dich mit "Aufgrund der hohen Nachfrage zu Lieferverzögerungen kommen kann". darüber in kentniss gesetzt das es zu verzögerungen kommen kann. somit ist eine entschädigung ausgeschlossen und nichtig
Schadenersatz neben der Leistung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Lieferant in Verzug geraten ist und auch nicht innerhalb einer "angemessenen Nachfrist" geliefert hat - nachdem die Leistung nicht nach dem Kalender bestimmt war, hättest Du den Lieferer mit einer Mahnung samt angemessener Nachfrist in Verzug setzen müssen.
Das scheint nicht geschehen zu sein, also ver(sch)wende keinen weiteren Gedanken daran und wende Dich wieder angenehmeren Dingen zu... ;-)
schön wär's!
das könntest du ggf. nur als großhändler bei deinem lieferanten durchsetzen, wenn eine preisbindung vereinbart war.
du kannst aj auch nicht z.b. karstadt dafür verantwortlich machen, wenn du dort eine neue hose kaufst und sie nicht zum selben preis gleich wieder weiterverkaufen kannst.
die freie marktwirtschaft und demzufolge auch eine preisentwicklung funktioniert nun mal nach dem prinzip von angebot und nachfrage
So weit ich weiss, richtet sich das Angebot von Sparhandy an Privatkunden. Willst Du damit Gewinn machen, dürftest Du in die Kategorie Geschäftskunde fallen.
Versteuerst Du diesen Ertrag eigentlich auch? Könnte man sich mal glatt fragen. Erträge sind sowohl privat als auch geschäftlich bei der Steuer anzugeben,
Der Status "lieferbar" sagt nichts über einen konkreten Liefertermin aus.
Du musst erst mal einen enstandenen schaden nachweisen. du hast da sicher als privatkunde gekauft und nicht als händler. daher wird sparhandy das ablehnen da es als privatkunde schwierig ist einen evtl. entstandenen finanziellen schaden nachzuweisen.
sollten sie was zahlen werden sie deine steuernummer wissen wollen, den gewinn aus dem verkauf müsstest du dann natürlcih auch versteuern.
um sowas überhaupt durchzusetzen musst du schriftlch haben wann es geliefert werden sollte und den lieferanten dann auch in verzug setzen wenn es nicht pünktlich kommt.