Email rechtlich bindend?
Hallo ich habe ein Bildungsgutschein vom Amt bekommen den ich ausgefüllt und zurück geschickt habe ich habe noch keine Kostenbewilligung dummerweise habe ich schon den Vertrag unterschrieben weil ich dachte der Bildungsgutschein ist schon die Bewilligung. Nun hat mir mein Ansprechpartner der ein offizieller Vertreter der Firma ist in einer Email bestätigt das mir im Falle einer Ablehnung vom Amt keinerlei Kosten entstehen und die Maßnahme bzw der Vertrag stornierert wird ist das rechtlich bindend?
5 Antworten
Ja, das ist rechtlich bindend und du kannst dich darauf berufen, wenn du keine Bewilligung bekommst.
Rechtlich handelt es sich bei einem E-Mail- wie ja bereits ausgiebig unten diskutiert - um die Textform, denn für die Schriftform wäre eine Unterschrift (eigenhändig oder elektronisch qualifiziert) erforderlich.
Für diese Auskunft seitens des Trägers ist die Textform ausreichend. Entscheidend ist, dass der Inhalt und der Absender erkennbar und das Mail speicherbar ist.
Ich würde es so auslegen: die Bewilligung einer Bildungsmaßnahme hast du.
Was dann aber meines Wissens im zweiten Schritt geprüft wird, ob der von dir ausgesuchte Lehrgang einschließlich des Bildungsträger genehmigungsfähig ist.
Die Mitteilung vom Bildungsträger der Kostenfreistellung bei Ablehnung ist auch als Mail verbindlich. Solltest du dir nur gut aufbewahren.
Würdest du auf die Genehmigung durch die Agentur warten, besteht das Risiko, dass der Lehrgang ausgebucht ist. Ich denke auf dieses Dilemma haben sich die seriösen Bildungsträger eingestellt.
Als vorrangige Individualabrede ist diese Zusage rechtlich bindend.
Ja,e Mail zählt als Schriftlich und ist bindend.
Nichts Anderes hab ich gemeint.Erst lesen,ehe unnötig handeln😉
Der Unterschied ist allerdings wichtig. Eine E-Mail zählt nämlich eben gerade nicht als schriftlich, sondern erfüllt nur die Textform. Bei vorgeschriebener Schriftform reicht eine E-Mail nicht aus.
Nein, eben nicht. Eine E-Mail erfüllt die Text- und nicht die Schriftform. Ersetzt werden kann die Schriftform nur im Falle des § 126a BGB durch die elektronische Form, auch hier ist aber eine einfache E-Mail nicht ausreichend, sondern du benötigst ein Postfach, mit welchem du eine Nachricht per QES signieren kannst.
Das hat man meist bei e Mails.Mehr möchte ich mit Dir nicht diskutieren,danke.
Nein, eine QES kannst du bei keinem einzigen gängigen E-Mail-Anbieter (Gmail, GMX, Mail.de, Protonmail, Web.de, ...) hinzufügen. Eine einfache E-Mail ist nicht dazu in der Lage die Schriftform zu ersetzen, Punkt um. Mein Kommentar war ursprünglich nur ein nett gemeinter Hinweis bezüglich der Wortwahl, ich habe keine Lust das hier mit dir auszudiskutieren.
Ja, darauf kannst du dich verlassen.
Textform != Schriftform. Das aber nur als kleine Anmerkung.