Eltern weigern sich Unterhalt zu zahlen?

rumetroov  11.04.2024, 06:47

Welche Art von "Oberschicht" ist das denn?

Livia9164 
Fragesteller
 11.04.2024, 06:50

Ca. 11000€ netto monatlich, verteilt auf 2 Leute.

5 Antworten

Wenn du deine Ausbildung so weit vom Elternhaus entfernt machst, dass du nicht pendeln kannst, dann sind sie dir bei Leistungsfähigkeit natürlich zum Unterhalt bei deiner Erstausbildung verpflichtet.

Die Frage ist allerdings vorab: wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung?

Leiten sie das Kindergeld an dich weiter?

BAB wäre vorrangig zu beantragen. Wenn sich allerdings abzeichnet, dass sie so viel verdienen, dass ein Antrag definitiv abgelehnt werden würde, dann wären die Eltern nach BGB dran.

In der Theorie stehen dir 930 EUR inkl. Kindergeld zu. Deine eigene Ausbildungsvergütung wird allerdings bis auf 100 EUR angerechnet. Für das Kindergeld in Höhe von 250 EUR kannst du einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen, wenn sie dir das Kindergeld nicht weiterleiten.

Wenn Beides immer noch nicht bedarfsdeckend ist, dann hast du entweder die Möglichkeit über das Jugendamt eine Einkommensüberprüfung vornehmen zu lassen wenn du unter 21 bist oder du holst dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und gehst damit zu einem Anwalt für Familienrecht.

Die Frage ist aber auch, wie du dich derzeit finanzierst, wenn sie nichts dazu zahlen, obwohl sie es ggf. müssten. Oder hat deine Ausbildung noch nicht angefangen?

Und wie wäre denn ihre Begründung überhaupt mit der Weigerung? Ist es vielleicht doch deine hohe Ausbildungsvergütung?

Ca. 11000€ netto monatlich, verteilt auf 2 Leute.

dürfte jetzt eher gehobene mittelschicht sein :-).

Wenn du über 18 bist dürfen sie dir das Ausziehen nicht verbieten, so lange du keine Ausbildung abgeschlossen hast müssen sie dir den unterhalt zahlen. Frag mal beim Jugendamt nach.

Livia9164 
Fragesteller
 11.04.2024, 07:50

Gehört angeblich tatsächlich zu den 1%, ist mir im Endeffekt eh egal zu welcher Schicht meine Eltern gehören, ich möchte mit diesen Menschen nix mehr am Hut haben :)

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geheim007b  11.04.2024, 07:54
@Livia9164

wie gesagt, frag mal beim Jugendamt. Sie schulden dir Kindergeld/Unterhalt bis du mind. 25 bist oder eine Ausbildung abgeschlossen hast.Vorraussetzung ist allerdings dass du über 18 bist, sonst können sie dir den Auszug verweigern.

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Livia9164 
Fragesteller
 11.04.2024, 07:55
@geheim007b

Mach ich, wobei ich mal gehört habe, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, wenn die Eltern mindestens 2 andere Kinder haben ? Naja, was soll's, mehr als nein sagen kann das JA nicht.

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geheim007b  11.04.2024, 07:58
@geheim007b

anmerkung noch: prinzipiell können die Eltern auch verlangen dass man zuhause wohnen bleibt, SO LANGE ausreichend die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes geachtet wird. Eine Ausbildung in einer fremden Stadt dürfte IMHO da rein fallen, insb. wenn die Eltern sich das locker leisten können.

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Wenn du minderjährig bist ja. Dan müssen sie dir Unterhalt zahlen. Hier in der Schweiz bis zur abgeschlossenen Erstausbildung oder bis 25. Ich nehme an in Deutschland ist das ähnlich. Kannst ja mal in euerem Gesetz nachschauen, da ist sowas geregelt.

Livia9164 
Fragesteller
 11.04.2024, 06:49

Bei uns ist es genauso mit der Ausbildung geregelt.

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Lumius900  11.04.2024, 06:53
@Livia9164

Dann kannst du den Unterhalt rechtlich einfordern. Pass aber auf, wenn du noch nicht 18 bist, könnten sie dir verbieten auszuziehen. Aber dann solltest du am besten zusätzliches Geld für die Reisegebühren verlangen.

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Du musst deine Eltern erst verklagen.

BAB wirst Du wohl nicht bekommen, und die Eltern müssen Dir meines Wissens nach keine Wohnung bezahlen. Auch dann nicht, wenn sie können.

Wende Dich ggf. an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.