Dringend...bin verwirrt.. BAB/Berufsausbildungsbeihilfe und Unterhalt, was wird worauf angerechnet?
- Wenn ein Azubi BAB/Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, muss er den Unterhalt der Eltern als eigenes Einkommen mit angeben und danach wird dann die Höhe des BAB´s berechnet, ist das richtig?
- Wieso will der Vater dann, nachdem das BAB mit Hilfe der Unterhaltshöhe berechnet wurde, nochmals die Unterhaltshöhe seinerseits prüfen lassen, ob er dann nochmal weniger Unterhalt zahlen kann? Es wurde doch das BAB schon entsprechend niedrig errechnet, weil der Azubi Unterhalt bekommt.
Frage: Kann der Vater danach den Unterhalt nochmal abändern und kürzen? Aber dann könnte der Azubi ja wiederum nochmal zum BAB gehen und den neuen (gekürzten) Unterhalt angeben und würde dann ja wiederum mehr BAB bekommen. Dieses Spiel könnte man ja dann beliebig fortführen, bis jeder der beiden Zahler immer weiter die Beträge kürzt?? Das kann ja nicht sein?!
Deshalb meine Frage, ob der Vater nach Berechnung der BAB-Höhe (die ja extra mit Angabe der Unterhaltshöhe entsprechend niedrig berechnet wurde), nochmals den Unterhalt einfach kürzen kann? Vater begründet, dass Azubi ja dann mehr Einkommen durch BAB hat. (Was Azubi ja dann wiederum ebenso bei der BAB wieder angeben könnte..)
Aber welche Zahlung/Leistung wird vorrangig berechnet? Welche wird worauf angerechnet, BAB auf den Unterhalt oder Unterhalt auf das BAB??
Leider konnten weder Jugendamt noch BAB darauf eine Antwort geben.
Nachtrag:
Oh man sorry ich hab einen Fehler gemacht!!
Ich hab Einkommen von 421,- NETTO und davon muss natürlich noch die 100,- Pauschale abgezogen werden !! Hatte ich oben vergessen. Sorry. Sind als 321,- und nicht wie oben 421,- !!
2 Antworten
Dein BAB Anspruch wird nach dem Einkommen der Eltern berechnet.
Das Kindergeld bleibt beim BAB Antrag unberücksichtigt. Eigenes Einkommen wird allerdings angerechnet bis auf 100 Euro Ausbildungspauschale.
Wenn dein Anspruch also 723 Euro beträgt (derzeitige Höchstsatz BAB), du z.B. 450 Euro netto hast, davon 100 Euro Ausbildungspauschale abgezogen werden, dann bekommst du 373 Euro BAB.
Für deinen Vater (die Mutter in dem Fall ist nicht leistungsfähig) bedeutet dies:
Dein Anspruch mit eigener Wohnung beträgt 860 Euro inkl. Kindergeld.
Du hast 350 Euro Ausbildungseinkommen (Pauschale auch hier abgezogen) + 373 Euro BAB = 723 Euro. Er reicht dir das Kindergeld rüber in Höhe von 219 Euro und aus weiteren Forderungen raus.
Da du BAB ja auch nur bekommst, wenn deine Eltern zu wenig verdienen, dient es dazu, dass du trotzdem die Ausbildung machen kannst und mit eigener Wohnung nicht verhungerst oder auf der Straße sitzt.
Und du musst ja auch glaubhaft versichern, dass deine Eltern dir nichts zahlen.
Aber in deinem Fall zahlt dein Vater ja.
Die Frage ist eigentlich: was verdienst du netto? Was zahlt dir dein Vater derzeit?
Kommst du so ohnehin mit Kindergeld auf die Summe von 860 Euro?
BAB ist eine Vorausleistung und geht dem Unterhaltsanspruch den man gegen die Eltern hat nach. Wenn dein Vater also zahlen müsste, es aber nicht tut, dann hast du auch Anspruch auf BAB und die Forderungen vom Amt würden auf den Vater übergehen.
Hier die fachliche Weisung zu BAB von der Arbeitsagentur mit Beispielen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-68_ba015092.pdf
Dein Vater will vielleicht überhaupt prüfen was er nach BGB zahlen müsste. Vielleicht zahlt er derzeit und müsste gar nicht zahlen? Wenn du z.B. 760 Euro Ausbildungseinkommen hast, er dir jeden Monat 100 Euro gibt und dazu das Kindergeld, dann zahlt er "zu viel". Du würdest in dem Fall auch gar keinen Anspruch auf BAB haben, da du schon selbst deinen Bedarf decken kannst...
Und nein: er kann nicht willkürlich seinen Unterhalt kürzen, wenn du trotz BAB nicht auf die 860 Euro kommst und er leistungsfähig ist.
Hast du also selbst 400 Euro (Pauschale schon abgezogen), BAB bekommst du 100 Euro (Eltern verdienen zu viel um mehr zu kriegen), dazu das Kindergeld in Höhe von 219 Euro und dein Vater zahlt dir bislang 200 Euro, dann kann er nicht die 200 Euro streichen, da du sonst nicht auf 860 Euro kommst. Er kann hier max. nur bis auf 860 Euro gesamt kürzen.
Würde er jetzt jegliche Zahlung verweigern, dann bleibt der Klageweg, wenn er für die Differenz tatsächlich leistungsfähig ist.
Denn es könnte ja auch sein, dass er es nach BGB gar nicht ist. Beim BAB wird, genau wie beim BAföG mit Pauschalen gearbeitet. Kredite werden nicht berücksichtigt, vorrangige Unterhaltsberechtigte nicht usw.
Das ist beim Unterhalt nach BGB allerdings anders.
Stelle den Antrag und dann siehst du ja ob und was rauskommt.
P.S. Aber.. ich hätte ja zusammen mit Kindergeld UND BAB mehr als 860,-?
Kann der Vater dann um 219,- (Kindergeldbetrag) den Unterhalt kürzen?
Meine Miete beträgt 300,-.
Also: du würdest kein BAB bekommen, wenn dein Vater zuviel verdient. Das ergibt sich dann schon aus dem BAB Antrag.
Würdest du BAB bekommen, würde das bedeuten, dass dein Vater (bzw. deine Eltern) nicht genug verdienen.
Also 421 + 219 Euro = 640 Euro. Entweder bekommst du (ohne Berücksichtigung Kindergeld) tatsächlich BAB und erreichst so die 723 Euro (Höchstbetrag BAB), dann hast du mit Kindergeld ja schon über 860 Euro.
Oder du bekommst kein BAB (wegen zu hohem Verdienst) und dein Vater müsste dir 220 Euro zugeben, damit du nach BGB wieder auf die 860 Euro kommst.
Stelle einfach erstmal den Antrag und dann sieht man was da wirklich rauskommt!
Und (ganz wichtig) hab ich das richtig verstanden, dass der Vater dann nachdem BAB fertig berechnet wurde (und 207,- monatl. an BAB rauskommt), den Unterhalt von 232,- NICHT weiter kürzen kann? Weil ich sonst unter die 860,- monatl. fallen würde?
Du hast 421 Euro eigenes Einkommen plus BAB 207 Euro plus Kindergeld = 847 Euro. Dein Vater müsste noch 13 Euro an dich zahlen.
Am Besten wäre es für dich, wenn du BAB bekommst und das Kindergeld on top. Damit fährst du am Besten. Also insgesamt also die 723 Euro (inkl. deinem Einkommen) plus die 219 Euro.
Ein evtl. BAB - Anspruch berechnet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und deiner eigenen Nettovergütung.
Siehe dazu die korrekte Antworten von Kessie 1 !
Danke dir!
Bitteschön
Danke!
Also Azubi hat ein Nettoeinkomnen von 421,- (die 100,- Pauschale schon abgezogen), plus Kindergeld 219,- plus derzeitiger Unterhalt 232,- (Vater auch in dem Umfang zahlungsfähig durch sein Gehalt).
Sind insg. Einkommen von 872,-.
Hab ich das richtig verstanden, dass beim BAB aber das Kindergeld nicht berücksichtigt wird und ich dann diesen Betrag von 219,- als monatliche BAB-Zahlung bekommen würde (minus 12,-, um auf 860,- zu kommen)?
Und (ganz wichtig) hab ich das richtig verstanden, dass der Vater dann nachdem BAB fertig berechnet wurde (und 207,- monatl. an BAB rauskommt), den Unterhalt von 232,- NICHT weiter kürzen kann? Weil ich sonst unter die 860,- monatl. fallen würde?