Wohngeld und Berufsausbildungsbeihilfe zusammen?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage:
Ich bin seit kurzem mit meiner Freundin zusammen gezogen. Sie ist in der Ausbildung und ich habe einen Teilzeitvertrag.
Wohngeld habe ich bereits beantragt. (Unter den Angaben von mir und meiner Freundin) und die Beurteilung steht noch aus.
Jetzt stellt sich die Frage, ob man für Sie noch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen kann?
Zudem musste ich im Wohngeldantrag angeben, ob Sie BAB bezieht. Dies verneinte ich ja zur Zeit. Wenn ich noch BAB beantragen kann, gehe ich mal davon aus, dass ich dann die Wohngeldstelle darüber unterrichten muss. Wird dann (im Falle einer Zusage des Wohngeldes) wieder die Höhe des Zuschusses neu berechnet ?
Vielen Dank für Ihre Antworten und frohe Weihnachten :)
2 Antworten
Unter den derzeitigen Verhältnissen scheint es ziemlich unwahrscheinlich, dass euch einfach so Wohngeld bewilligt wird. Mit nur einem Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung erreicht ihr vermutlich das nötige Mindesteinkommen nicht.
Aber zu deiner Frage. Ja, klar kann sie BAB beantragen und ja, die Wohngeldbehörde muss über die Bewilligung informiert werden.
Sie kann übrigens außerdem Arbeitslosengeld 2 beantragen. Im Falle einer Bewilligung, wäre sie allerdings vom Wohngeldgesetz ausgeschlossen. Weshalb die Bewilligung von ALG 2 auch mitteilungspflichtig ist.
Aktualisiert der WG Antrag. Deiner Freundin steht ggf BAB zu, aber kein WG. Dh, du bekommst für deine Hälfte Ggf Wohngeld.