Wohngeld ein vorschuss beantragen

3 Antworten

Es wird oft gefragt wie es mit Vorschuss / Vorläufiger Leistung aussieht, wenn man keine Mittel hat.

Dazu, kurz und knapp folgender Gesetzestext.

SGB I (Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) -Allgemeiner Teil -

$ 42 Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.

Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.

§ 43 Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.

§ 47 Auszahlung von Geldleistungen

Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.

Ich hoffe der Tip kann eine erste hilfreiche Information sein.

M. f. G. Michael

Ein Anspruch auf einen Vorschuß des Wohngeldes kannst Du dann stellen, wenn klar ist, daß Du dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld hast, sich aber die Bewilligung aus nicht von Dir zu vertretenden Gründen (z.B. Nichtabgabe von Unterlagen)verzögert. Allerdinsg entspricht der Vorschuß niemals dem zu erwartenden Wohngeld, sondern ist immer niedriger. Den Antrag stellst Du formlos bei Deinem Wohngeldamt. @Peter: sehr sinnvolle Antwort. Oder stammen alle Nutzer hier aus Essen? In Berlin kann jedenfalls die normale Beantwortung derzeit schon mal 6 Monate und mehr dauern...

Du gibst Deinen Antrag persönlich mit allen Unterlagen ab und 4 Wochen später gibt es Kohle. NRW Raum Essen.Vorschuss gibt es glaube ich nicht.

Kathrin77 
Fragesteller
 05.08.2009, 14:07

Ha Ha komme von Mecklenburg vorpommern da ist alles anders also von wegen 6wochen vor uns sind noch 100 andere anträge