Wohngeld - Prüft die Wohngeldstelle nach Einreichen des Antrags die persönlichen Vermögensverhältnisse analog wie bei ALG II?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass dir nichts erzählen, die Wohngeldbehörde prüft deine Vermögensverhältnisse nicht. Dazu fehlt ihr die entsprechende Ermächtigungsnorm. Du bist allerdings gehalten, im Erklärungsprinzip richtige Angaben zu machen, denn sollte sich herausstellen, dass du Vermögen verschwiegen hast, droht eine Anzeige wegen Betruges.

Unabhängig davon möchte ich auf den automatisierten Datenabgleich hinweisen. Jeweils zum Jahresende erfährt die Wohngeldbehörde im Zuge des Abgleichs deine Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Überschussbeteiligungen). Unabhängig davon, dass diese anteilig als Einkommen zu berücksichtigen sind, bietet diese Kenntnis auch Gelegenheit, bei unverhältnismäßig hohen Einkünften aus Kapitalvermögen, deine Aussagen im Wohngeldantrag auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Im Regelfall wirst dann um Aufklärung gebeten.

Na logisch, wie sollen die denn sonst deinen Anspruch ermitteln. Da könnte ja sonst jeder die Hand aufhalten. Wohngeld ist als Hilfestellung für die unteren Einkommens Gruppen gedacht.

ulli1812 
Fragesteller
 02.12.2016, 13:44

Die Höhe des Anpruchs ergibt sich aus den aktuellen Einkommensverhältnissen, nicht aus dem Vermögen wie bei Hartz IV!

Meine Frage ist, ob bei der Prüfung auf Wohngeldanspruch die Vermögensverh. durchleuchtet werden oder nicht.

TreudoofeTomate  02.12.2016, 13:47
@ulli1812

Werden sie nicht.

TreudoofeTomate  02.12.2016, 13:47

Da liegst du leider falsch. Ja, wer über ein entsprechend hohes Vermögen verfügt, wird mit einer Ablehnung seines Wohngeldantrages zu rechnen haben. Aber nein, die Wohngeldbehörde prüft die Vermögensverhältnisse nicht. Der Antragsteller ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben im Wohngeldantrag zu machen. Das schließt ein, auch zu seinem Vermögen. Eine Überprüfung (z. B. durch Abfrage von Guthaben bei Banken und dergleichen) erfolgt aber nicht, denn dazu ist die Wohngeldbehörde gesetzlich nicht ermächtigt.

ulli1812 
Fragesteller
 02.12.2016, 15:03
@TreudoofeTomate

Danke für die Antwort, aber:

"Auch eine Anfrage der Wohngeldbehörde beim Bundeszentralamt für Steuern ist zulässig, um herauszufinden, ob die Angaben zu den Kapitaleinkünften zutreffend gemacht worden sind oder nicht."

Also hat die Wohngeldstelle doch zumindest Auskunftsanspruch auf die Kapitaleinkünfte, damit indirekt auf die Vermögensverhältnisse, wenn auch nicht Einblick auf die Kontostände...

TreudoofeTomate  04.12.2016, 10:05
@ulli1812

Das ist richtig, wird aber nicht praktiziert, denn dazu gibt es den automatisierten Datenabgleich, wie ich bereits geschrieben habe.

Allerdings erfährt die Wohngeldbehörde dadurch lediglich in welcher Höhe der Sparerfreibetrag in Anspruch genommen wurde. Das reicht nicht aus, um Rückschlüsse auf vorhandenes Vermögen zu ziehen. Insbesondere, wenn man sein Erspartes unter dem Kopfkissen verwahrt oder Immobilien besitzt.