Eltern verbieten mir Verkauf?

9 Antworten

Ja, dürfen sie, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Du brauchst die Genehmigung oder Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten.

LG

Du bist mit 14 noch nicht voll geschäftsfähig. Also JA! Die Eltern dürfen.

Vor dem 18 Lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. Wenn sie es dir nicht erlauben, musst du es akzeptieren.

Ja, das dürfen sie.

Sie dürfen dir alles außer Essen und Trinken verbieten.

Gruß

Moses1182  17.12.2019, 15:04

Naja, schon mal was vom Taschengeldparagraph gehört. Nur als kleines Beispiel, dass deine Aussage so nicht stimmt

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Slothd3mon  17.12.2019, 15:07
@Moses1182

Der Taschengeld § greift aber auch net immer :D

Wenn die Eltern dir sagen das du dein Taschengeld sparen musst, darfst du es auch nicht ausgeben :D

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SoIid  17.12.2019, 15:09
@Moses1182

Was hat der Taschengeldparagraph mit dem Verkauf von Waren zutun? Korrekt, nichts. Es greift die Personensorge der Eltern.

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wilees  17.12.2019, 15:10
@Moses1182

Und was bitte schön hat die obige Fragestellung mit dem Taschengeldparagraphen 110 ?? BGB zu tun?

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Moses1182  17.12.2019, 15:14
@Slothd3mon

Ich habe in der Ausbildung gelernt, dass genau dafür dieser Paragraph existiert. Beschränkt Geschäftsfähige dürfen über ihr Taschengeld frei verfügen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Aber bitte mit Quelle. Habe nichts gefunden, dass Eltern den Jugendlichen zum sparen zwingen können

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Moses1182  17.12.2019, 15:15
@wilees

Ich habe keine Antwort auf die Frage geben, sondern eine andere Antwort kommentiert. Bitte aufmerksamer lesen

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GanMar  17.12.2019, 15:17
@Moses1182
Beschränkt Geschäftsfähige dürfen über ihr Taschengeld frei verfügen.

Eine Kiste Lego ist jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel, welches dem Kind zur freien Verfügung gegeben wurde.

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Moses1182  17.12.2019, 15:18
@SoIid

Dann ließ mal deine Antwort durch! Was hat essen und trinken mit dem Verkauf von Waren zu tun? Korrekt, nichts.

Du sagt "Elten dürfen dir alles verbieten, außer essen und trinken". Diese Aussage ist falsch. Mehr wollte ich dir damit nicht sagen

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Slothd3mon  17.12.2019, 15:18
@Moses1182

Der Taschengeld § also §110 sieht vor das es zur „freien“ Verfügung oder zu einem Zweck bereit gestellt wurde.

entferne ich diese freie Verfügung und gebe keinen Zweck, hat das Kind keine andere Wahl.

ausführlich steht es Im Pallandt zu §110

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Moses1182  17.12.2019, 15:19
@GanMar

Was willst du denn nun mit einer Kiste Lego? Wir reden hier doch von Geld und nicht von Legos

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Moses1182  17.12.2019, 15:21
@Slothd3mon

Das würde ich dann aber auch keine Taschengeld nennen. "Hier hast du 5€, aber du darfst damit nicht machen was du möchtest, ich sage dir aber auch nicht wofür ich dir das Geld gebe" Macht doch keinen Sinn.

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Slothd3mon  17.12.2019, 15:23
@Moses1182

So steht es aber im Gesetz. 🤷‍♀️
Kannst es ja Geld für deine Zukunft nennen

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GanMar  17.12.2019, 15:24
@Moses1182

Da möchte jemand sein Spielzeug verkaufen - nicht vom Taschengeld etwas einkaufen.

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Moses1182  17.12.2019, 15:27
@Slothd3mon

Ach komm, so steht es im Gesetzt. Macht doch aber kein Mensch. Ich geb meinem Kind Taschengeld und den Rat es zu sparen. So werden es die meisten machen.

Ich frag mich eh warum jetzt mir mir diskutiert wird. Die Aussage in der Antwort ist falsch und fertig. Ich ein Beispiel genannt. Natürlich gibt es auch wieder Fälle in denen mein Beispiel nicht passt. Dann könnte ich ein anderes nennen. Fakt ist: Eltern können einem nicht verbieten was sie wollen

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Slothd3mon  17.12.2019, 15:29
@Moses1182

und Gesetz ist Gesetz ;)

Können sie auch nicht. Das habe ich nicht gesagt.
nur das man beim Taschengeld § aufpassen muss :D

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Moses1182  17.12.2019, 15:31
@Slothd3mon

Klar, aber das muss man doch bei jedem Gesetz. Es gibt meist Ausnahmen oder Lücken :-)

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Moses1182  17.12.2019, 15:36
@GanMar

Oh man. Ich regiere hier auf eine falsche Antwort und nicht auf die Frage. Der Taschengeldparagraph galt als Beispiel um zeigen warum die Antwort nicht stimmt.

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GanMar  17.12.2019, 15:39
@Moses1182

Ja - okay - aber so ganz falsch ist die Antwort von Solid nun auch wieder nicht. Wenn der Fragesteller kein Geld zur freien Verfügung bekommt sondern nur mit der Maßgabe, sich dafür einen Schulfüller und Turnschuhe zu kaufen... Dann ist es ja kein Taschengeld. Und einen Rechtsanspruch auf Taschengeld gibt es nicht - zumindest nicht für Kinder.

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Moses1182  17.12.2019, 15:47
@GanMar

Deine Antwort hätte ich akzeptiert, aber so wie er die Antwort geschrieben hat, ist sie unvollständig oder eben falsch.

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SoIid  17.12.2019, 23:33
@Moses1182

Inwiefern soll meine Antwort falsch sein? Sie ist vielleicht etwas plump geschrieben, was aber auch Absicht war.

Die Eltern können ihrem minderjährigen Kind sogut wie alles verbieten, was nunmal der Wahrheit entspricht, mehr wollte ich damit nicht sagen.

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Moses1182  18.12.2019, 09:25
@SoIid

Können sie eben nicht. Deshalb entspricht es nicht der Wahrheit. Dies ist ein Irrglaube von ungebildeten Eltern. Auch beschränkt geschäftsfähige Personen haben Rechte. Kinder übrigens auch ;-) Ein Beispiel habe ich genannt. Ein weiteres wäre das Recht auf Bildung. Es darf nicht verboten werden zur Schule zu gehen.

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