Eltern verbieten mir Verkauf?
Hi!
Dürfen mir meine Eltern mir (14 Jahre) den Verkauf von Dingen (Spielzeug) verbieten, die ich geschenkt bekommen habe (z.B. an Weihnachten, Geburtstag etc)?
9 Antworten
Ja, dürfen sie, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Du brauchst die Genehmigung oder Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten.
LG
Du bist mit 14 noch nicht voll geschäftsfähig. Also JA! Die Eltern dürfen.
Vor dem 18 Lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. Wenn sie es dir nicht erlauben, musst du es akzeptieren.
Ja, das dürfen sie.
Sie dürfen dir alles außer Essen und Trinken verbieten.
Gruß
Der Taschengeld § greift aber auch net immer :D
Wenn die Eltern dir sagen das du dein Taschengeld sparen musst, darfst du es auch nicht ausgeben :D
Was hat der Taschengeldparagraph mit dem Verkauf von Waren zutun? Korrekt, nichts. Es greift die Personensorge der Eltern.
Und was bitte schön hat die obige Fragestellung mit dem Taschengeldparagraphen 110 ?? BGB zu tun?
Ich habe in der Ausbildung gelernt, dass genau dafür dieser Paragraph existiert. Beschränkt Geschäftsfähige dürfen über ihr Taschengeld frei verfügen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Aber bitte mit Quelle. Habe nichts gefunden, dass Eltern den Jugendlichen zum sparen zwingen können
Beschränkt Geschäftsfähige dürfen über ihr Taschengeld frei verfügen.
Eine Kiste Lego ist jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel, welches dem Kind zur freien Verfügung gegeben wurde.
Der Taschengeld § also §110 sieht vor das es zur „freien“ Verfügung oder zu einem Zweck bereit gestellt wurde.
entferne ich diese freie Verfügung und gebe keinen Zweck, hat das Kind keine andere Wahl.
ausführlich steht es Im Pallandt zu §110
Das würde ich dann aber auch keine Taschengeld nennen. "Hier hast du 5€, aber du darfst damit nicht machen was du möchtest, ich sage dir aber auch nicht wofür ich dir das Geld gebe" Macht doch keinen Sinn.
So steht es aber im Gesetz. 🤷♀️
Kannst es ja Geld für deine Zukunft nennen
Da möchte jemand sein Spielzeug verkaufen - nicht vom Taschengeld etwas einkaufen.
Ach komm, so steht es im Gesetzt. Macht doch aber kein Mensch. Ich geb meinem Kind Taschengeld und den Rat es zu sparen. So werden es die meisten machen.
Ich frag mich eh warum jetzt mir mir diskutiert wird. Die Aussage in der Antwort ist falsch und fertig. Ich ein Beispiel genannt. Natürlich gibt es auch wieder Fälle in denen mein Beispiel nicht passt. Dann könnte ich ein anderes nennen. Fakt ist: Eltern können einem nicht verbieten was sie wollen
und Gesetz ist Gesetz ;)
Können sie auch nicht. Das habe ich nicht gesagt.
nur das man beim Taschengeld § aufpassen muss :D
Klar, aber das muss man doch bei jedem Gesetz. Es gibt meist Ausnahmen oder Lücken :-)
Ja - okay - aber so ganz falsch ist die Antwort von Solid nun auch wieder nicht. Wenn der Fragesteller kein Geld zur freien Verfügung bekommt sondern nur mit der Maßgabe, sich dafür einen Schulfüller und Turnschuhe zu kaufen... Dann ist es ja kein Taschengeld. Und einen Rechtsanspruch auf Taschengeld gibt es nicht - zumindest nicht für Kinder.
Inwiefern soll meine Antwort falsch sein? Sie ist vielleicht etwas plump geschrieben, was aber auch Absicht war.
Die Eltern können ihrem minderjährigen Kind sogut wie alles verbieten, was nunmal der Wahrheit entspricht, mehr wollte ich damit nicht sagen.
Können sie eben nicht. Deshalb entspricht es nicht der Wahrheit. Dies ist ein Irrglaube von ungebildeten Eltern. Auch beschränkt geschäftsfähige Personen haben Rechte. Kinder übrigens auch ;-) Ein Beispiel habe ich genannt. Ein weiteres wäre das Recht auf Bildung. Es darf nicht verboten werden zur Schule zu gehen.
Naja, schon mal was vom Taschengeldparagraph gehört. Nur als kleines Beispiel, dass deine Aussage so nicht stimmt