Eltern schmeisen Sohn raus?
Wenn Eltern eine Räumungsklage gegen ihren Sohn beantragt haben und dieser sag ich jetzt mal bestätigt wurde, muss ja der Sohn dann ausziehen. Wo soll er aber dann hin ? Wird er sofort eine Unterkunft finden bzw wird dass Sozialamt/Jugentamt ihn einen Unterkunft sofort finden ? Wenn er 23-24 Jahre alt ist
10 Antworten
Bevor Eltern sogar eine Räumungsklage gegen den Sohn erwirken, muss im Vorfeld schon einiges passiert sein, bis es soweit kommt. Vermutlich hat der Sohn keine Lust, sich eine eigene Wohnung zu suchen und nun muss er das elterliche Nest verlassen. Eigentlich sollte er in dem Alter einen Beruf ausüben, der ihn ernährt. Falls er nicht soviel verdient, um auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, bleibt noch der Gang zum Bürgeramt, um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Vielleicht bietet in dem Antrag das Sozialamt auch die Hilfe bei der Wohnungssuche an. Nun ist er ja noch nicht so alt, um nicht umzudenken und sein Leben (endlich) in die eigenen Hände zu nehmen.
Viel Erfolg.
Das Jugendamt ist in dem Alter nicht mehr zuständig. Und selbst wenn das Sozialamt eine Unterkunft zahlen würde: Suchen muss der gute die sich schon selber. Eventuell aber sind noch die Eltern unterhaltspflichtig: Dann nämlich wenn er noch keine Ausbildung hat und sich ERNSTHAFT um eine bemüht.
Aber so eine Räumungsklage bzw Rauswurf kommt ja nicht von heute auf morgen. Da muss schon einiges im Argen liegen.
Das Jugendamt wird da nicht mehr tätig in diesem Alter. Wenn er noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, sich jedoch nachweislich um Arbeit oder Ausbildung bemüht, wären die Eltern in der Unterhaltspflicht. Ohne diese Bemühungen hat er prinzipiell keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen oder gegenüber den Eltern, weshalb seit Einführung der Hartz 4- Gesetze auch die Obdachlosenzahlen bei unter 25jährigen deutlich gestiegen sind. Bei der Stadt wird man ihm aber dennoch zumindest einen Schlafplatz in einer Notunterkunft anbieten.
"dass Sozialamt/Jugentamt ihn einen Unterkunft sofort finden "
Nein...erstmal wäre zu klären worauf er denn überhaupt Anspruch hätte. Arbeitet er? Hat er eine fertige Ausbildung? Im blöden Fall ist die erste Stelle ein Obdachlosenheim, so eine Räumungsklage kommt ja auch nicht von heute auf morgen
Obdachlosenheim. Er hätte sich weitaus früher drum kümmern können. Klar kriegst du keine Wohnung in 5 Tagen
Dann schläft er im Obdachlosenheim oder unter einer Brücke.
Was macht denn der Sohn Ausbildung Studium ?
Dann müssen die Elten ihn noch unterstützen.
Falls er nichts macht,
kann er folgendes tun
Zuerst muss er sich Wohnungslos melden und mit der Bescheinigung dann Hartz 4 beantragen. Das dauert aber ,bis man da eine Wohnung findet . Er könnte ja vorübergehend bei einem Freund übernachten
Was Ist wenn er aber keine Wohnung findet bis dato?