ELSTER: Werbungskosten geltend machen?

7 Antworten

Wie kann ich bei ELSTER die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro in meiner Steuererklärung geltend zu machen ?

Das wird automatisch berücksichtigt, wenn du nichts erklärtst.

Trage ich bei Werbungskosten einfach 1230 ein ohne Nachweise?

Nein einfach nichts.

Nur als Info, nicht das du das falsch verstehst: Die Pauschale gibt es nicht zusätzlich zu weiteren Werbungskosten, sondern nur, wenn die erklärten Werbungskosten unter der Pauschale liegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte der Arbeitnehmer Pauschbetrag abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.

Dieser muss folglich nicht erklärt werden, er wird von Amtswegen berücksichtigt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Da brauchst du gar nichts geltend machen - nur falls deine Werbungskosten diese Arbeitnehmerpauschale von 1230€ überschritten werden.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfach leer lassen, die pauschale wird automatisch berücksichtigt. Allerdings bereits beim monatlichen Abzug vom Gehalt. Dadurch gibt es kein Geld mehr zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sehr geehrte Fragestellerin!

Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer im aktiven Dienst wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie entsprechende Einkünfte erzielen und zugehörige Werbungskosten von weniger als 1.230 € pro Veranlagungsjahr geltend machen.

In diesem Fall wird zu Ihren Gunsten der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € statt tatsächlicher Werbungskosten angesetzt.

Es ist daher nicht erforderlich, den Werbungskosten-Pauschbetrag in Anlage N zur Einkommensteuererklärung einzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

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