ELSTER: Werbungskosten geltend machen?
Wie kann ich bei ELSTER die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro in meiner Steuererklärung geltend zu machen ? Trage ich bei Werbungskosten einfach 1230 ein ohne Nachweise?
7 Antworten
Wie kann ich bei ELSTER die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro in meiner Steuererklärung geltend zu machen ?
Das wird automatisch berücksichtigt, wenn du nichts erklärtst.
Trage ich bei Werbungskosten einfach 1230 ein ohne Nachweise?
Nein einfach nichts.
Nur als Info, nicht das du das falsch verstehst: Die Pauschale gibt es nicht zusätzlich zu weiteren Werbungskosten, sondern nur, wenn die erklärten Werbungskosten unter der Pauschale liegen.
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte der Arbeitnehmer Pauschbetrag abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
Dieser muss folglich nicht erklärt werden, er wird von Amtswegen berücksichtigt
Da brauchst du gar nichts geltend machen - nur falls deine Werbungskosten diese Arbeitnehmerpauschale von 1230€ überschritten werden.
Gruß siola55
Einfach leer lassen, die pauschale wird automatisch berücksichtigt. Allerdings bereits beim monatlichen Abzug vom Gehalt. Dadurch gibt es kein Geld mehr zurück.
Sehr geehrte Fragestellerin!
Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer im aktiven Dienst wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie entsprechende Einkünfte erzielen und zugehörige Werbungskosten von weniger als 1.230 € pro Veranlagungsjahr geltend machen.
In diesem Fall wird zu Ihren Gunsten der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € statt tatsächlicher Werbungskosten angesetzt.
Es ist daher nicht erforderlich, den Werbungskosten-Pauschbetrag in Anlage N zur Einkommensteuererklärung einzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
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