Elektrische Anlagenprüfung - Muss DIN VDE 100-600/610 und DIN VDE 0105-100 zusammen eingehalten werden - Was muss angegeben werden im Prüfprotokoll?

1 Antwort

Wenn Du den Wortlaut der beiden genannten VDE 0100 und 0105 mal auf der Zunge zergehen lässt, muss Dir auffallen, warum Du diese nicht gleichzeitig einhalten kannst... (0100-610 wurde übrigens 2008 wieder durch die 0100-600 abgelöst... Müsste wegen aktualität aber noch mal in die Datenbank schauen... Will mich auf den letzten Stand gerade nicht festlegen)

VDE 0100 (allgemein) ist für Errichten und Prüfen von Neuanlagen VOR der Inbetriebnahme und die VDE 0105 regelt den Ungang mit in Betrieb befindlichen Anlagen... Erstprüfung also nach VDE 0100 und Wiederholungsprüfungen (da keine Neuanlage mehr) nach VDE 0105...

Middlemen 
Fragesteller
 29.01.2020, 07:42

und wenn man eine Anlage prüfen soll mit mangelhafter oder fehlender Dokumentation und man nun nicht weiß (nicht ersichtlich) ob Neuanlage oder Bestandsanlage !?

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RareDevil  29.01.2020, 11:31
@Middlemen

Wieso sollte man nicht wissen, ob eine Anlage neu oder alt ist? Neuanlage war noch nie in Betrieb. Wenn DU zu einer Anlage kommst, müssen Anlagendokumentationen vorhanden sein, sonst wird nicht geabeitet... Außerdem muss man Neuanlagen nicht Spannungsfrei schalten, denn sie sind noch nicht unter Spannung und waren es noch nie VOR der Prüfung (im besten Fall, Praxis leide oft anders). Im Regelfall macht der Errichter die Inbetiebnahmeprüfungen, oder er beauftragt jemanden, eine Neuanlage zu prüfen.. Also Arbeitsauftrag beachten... Dieser lautet entweder E-Check bzw Wiederholungsprüfung, oder eben Inbetriebnahmeprüfung. Also dürfte sich diese Frage gar nicht erst stellen. Wenn diese Frage aufkommt, mit den Anlagenverantwortlichen klären, WAS geprüft werden soll (Inbetriebnahme Neuanlage oder Wiederholungsprüfung) Irgendwer hat das ja beauftragt... Innerhalb eines Betriebes sollte man eh wissen, welche Anlagen neu gekommen sind und welche schon in Betrieb waren.

Es prüft immerhin eine Elektofachkraft, die in die Örtlichkeiten eingewiesen wird/ist, und eine EKF muss nach der Definition die Qualifikation mit bringen sowas zu erkennen, und entsprechend zu handeln...

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Middlemen 
Fragesteller
 29.01.2020, 13:45
@RareDevil

und wie sieht es aus wenn eine Altanlage geändert wurde, eine Änderungsprüfung oder Prüfung wie als Neuanlage?

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RareDevil  29.01.2020, 16:03
@Middlemen

Kommt auf den Umfang der Änderungen an... Sind es geringfügige Änderungen und der wesentliche Bestandteil bleibt alt, ist es keine neue Anlage, sondern eben immer noch eine in Betrieb befindliche Anlage... Sind die Änderungen so Umfangreich, dass Teile der Anlage komplett erneuert werden, sind diese wohl auch als neu zu betrachten und dieser Teil zumindest muss dan 0100 geprüft werden, nicht jedoch die komplette Anlage.... Gleiches gilt bei Erweiterung... Der erweiterte Teil gilt als Neu, weil er hinzu kommt... Das ist ggf Fingerspitzengefühl, das richtig auszulegen...

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