Einhandmesser 12cm?

7 Antworten

Es gibt für Messer keinen Waffenschein, vollkommen wurscht, wie die bedient werden, oder wie lang die sind.

Besitzen ja, führen nein, sofern es eine feststellbare Klinge hat. Ein Waffenschein ist in Deutschland die Erlaubnis zum Führen einer scharfen Schusswaffe, hat also mit Messern nichts zu zu tun.

Darf man ein 12cm Einhand Klappmesser ohne Waffenschein oder muss es ein zweihand Klappmesser sein

Du wirfst hier diverse Dinge in einen Topf, die nichts mit einander zu tun haben:

Einhandmesser sind Messer die mit einer Hand geöffnet werden können (wegen entsprechenden Vorrichtungen wie Flipper, Daumenpin, Daumenloch etc.) und die im geöffneten Zustand einrasten. Die unterliegen einem Führungsverbot.

Die 12cm Klingenlänge gelten nur für feststehende Messer (die man nicht zusammenklappen kann). Das hat nichts mit Einhandmessern zu tun.

Und der Waffenschein spielt da keinerlei Rolle, da der nur für Schusswaffen gilt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Ein Einhandmesser ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, fällt aber unter § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Das Führen außerhalb des eigenen Grundstücks ist daher verboten, sofern du kein berechtigtes Interesse im Sinne des Abs. 3 nachweisen kannst.

Der Transport muss in einem verschlossenen Behältnis erfolgt. Ob mit "verschlossen" tatsächlich "abgeschlossen" oder lediglich "geschlossen" gemeint ist, ist in der Rechtsprechung umstritten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
wiki01  29.12.2021, 13:11

Ein Behälter ist verschlossen, wenn er nicht in extrem kurzer Zeit geöffnet werden kann. Das heißt: Verschlossen.

ist in der Rechtsprechung umstritten.

Nein, ist es nicht.

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Answer1234567  29.12.2021, 13:13
@wiki01

Hast du eine Quelle zur Hand? M. W. gibt es dazu bislang nur zwei sich widersprechende Urteile unterer Instanzen. Mehr sind mir nicht bekannt.

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wiki01  29.12.2021, 13:14
@Answer1234567

Ich will mal suchen. Aber du hast zumindest Quellen für deine Aussage. Her damit.

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Answer1234567  29.12.2021, 13:15
@wiki01

Ich gehe gleich auch mal suchen.

Wenn es dazu einen aktuelleren Sachstand gibt, korrigiere ich meine Aussage gerne.

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Von Experten Waldmensch70 und wiki01 bestätigt

Allgemein gilt in D:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html