Schießstand-Sportschießen

4 Antworten

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner 

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben

Es gibt in Deutschland durchaus für " Nichtschützen " die Möglichkeit, bei bestimmten Vereinen oder auf komerziellen Anlagen einfach so als Gast oder Kunde Groß-und Kleinkaliber Lang-und Kurzwaffen zu schießen. Zwar vielleicht nicht an jeder Ecke, aber es gibt sie. Ich selbst habe in so einem Verein als Gast angefangen und fast ein dreiviertel Jahr meist zwei mal die Woche mit Kurzwaffen in .357 Mag, .44 Mag, 9 Para und .45 ACP geschossen. Wir haben jede Woche bis zu 50..60 Gäste gehabt, die eben einfach nur mal schießen wollten, genauso wie man einfach nur mal zum Bowling geht.

Es ist möglich. Die SG Grasdorf bei Hildesheim ermöglicht das regelmäßig um Nachwuchs zu werben und Einblick in die Vereinsarbeit sie geben. Wir veranstalten jedes Jahr ein Sylvesterschießen wo auch Großkaliber geschossen werden. Voraussetzung: Der Schütze muss 18 Jahre alt sein und geschossen wird nur unter fachkundiger Aufsicht. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen.

ja darf man, ich weiß allerdings nicht ob das auf jedem Schießplatz so gehandhabt wird, da wo ich immer schießen gegangen bin war das kein Problem...