Eine Begleitperson und die Moral dahinter?

5 Antworten

Diejenigen Geschäfte wissen, dass dieses Privileg auch in dieser Weise genutzt werden kann. Man kann es aber als Geschäft nicht verhindern und so wird es akzeptiert.

Da dir also dieses Recht gegeben ist und es keinen großen Nachteil, zumindest keinen Nachteil (der sowieso klein ist), der nicht schon in der Gewinnprognose einkalkuliert ist, hat, kann man das schon machen. Wenn es dann natürlich Situationen gibt, wo du dich wirklich nicht gut fühlst, dieses Privileg so zu nutzen, kannst du dich ja zu dem Zeitpunkt darauf anpassen.

Das ist absolut in Ordnung! Man muss das wenige, das sie einem noch gelassen haben, auch nutzen dürfen!

Du zahlst doch, bringst Geld.

Dürftest du keinen mitbringen, würdest du zuhause bleiben.

Ob einer mehr im Kino sitzt, oder sonstwo, sollte denen dann egal sein.

So wie du es darstellst „Jemanden kostenfreien Zugang verschaffen“ wäre in der Tat moralisch bedenklich. Wenn du jemanden kostenlosen Zugang verschaffst, dann nutzt du deine Situation aus.

Wenn du jedoch eine Begleitung mitnimmst, damit sie dich bei Bedarf im Alltag unterstützen kann. Dann greifst du auf dein Recht zurück und das ist völlig legitim.

Das Angebot des kostenlosen Zugangs ist also moralisch nicht verwerflich. Derjenige an dem sich die Frage nach Moral richtet ist also der Betroffene. Es liegt also an dir.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Philosophie

Fände ich in Ordnung.

Dir wurde das ja nicht ohne Grund zugesprochen, da kannst du natürlich die Vorteile nutzen.