Eigentum am Bild im Kunstunterricht?

7 Antworten

Das ist eine interessante Frage.

Mit https://www.google.de/search?q=urheberrecht+kunstunterricht+schule kannst Du http://www.juraforum.de/forum/t/eigentum-bild-kunstunterricht.464315/ gefunden.

Schade, dass es schon zu einem härteren Konflikt kam. Aber vielleicht finden die Schule und Du doch noch eine gute gemeinsame Lösung, denn das Thema passt doch eigentlich sehr gut in den Kunstunterricht! Macht doch die Frage zum Gegenstand des Unterrichts (auch wenn Du nicht mehr dabei bist). Das beginnt zunächst mit gründlicher und neutraler Recherche.

Zum Urheberrecht gehört auch das Thema der "Schöpfungshöhe", das zur Frage führt, was Kunst überhaupt ist.

Versuche noch mal einen Neuanfang mit diesem Vorschlag. Wenn Du den konstruktiv rüberbringst, könnten Alle Beteiligten sogar Spaß damit haben. Wenn Du auf deine individuellen Rechte verzichtest und der Fall nur für Unterrichtszwecke verwendet werden soll, dann bekommt ihr vielleicht auch kostenlose Beratung von einer Universität mit einem Lehrstuhl für Urheberrecht.

Es kann übrigens auch sein, dass die Schule im Recht ist. Ob das so ist, könntet ihr in einem Projekt "Kunstgericht" herausarbeiten. Auch das kann eine Kunst sein.


Danke :) Leider bin ich nicht mehr an der Schule. (Habe das Gespräch damals gesucht als ich meinen Abschluss gemacht hab). Trotzdem hilfreich :)

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Hallo!

Ich würde nicht mit den Anwalt drohen, da das die Situation nur verschärft & nicht zur Lösung des Problems beiträgt ------> sinnvoller wäre es m.E. wenn du nochmals innerhalb der Unterrichtszeiten zum Rektor gehst und ihm freundlich, aber bestimmt ohne gleich barsch oder frech zu werden bzw. nach dem Motto "ich will mein Bild und zwar sofort und das am liebsten gestern" zu verfahren schilderst, was dir auf dem Herzen liegt. 

Der Ton macht die Musik & es ist nicht zielführend, wenn man gleich klagt oder droht.

Sicher gibt es auch eine Lösung, über die man sprechen kann. Der Mund ist zum Reden da & man muss nicht immer gleich mit Paragraphen und Gesetzen drohen.

Diese Möglichkeit habe ich leider schon ausgeschöpft. Nach einem 45 Minuten langem Gespräch (allerdings noch 2016) wurde ich letztenendes fasst schon angeschrien, was mir einfiele, so eine Frage auch nur zu stellen. Und ich war wirklich sehr sachlich und ruhig. 

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Wohl nur mit Rechtsanwalt.

Da du schon eine schriftliche Anforderung gestellt hast und die es nicht rausrücken.

Ich hatte gehofft, dass sich hier jemand vielleicht damit auskennt bevor ich meiner Schule einen Anwalt auf den Hals hetze. Da würd ich es lieber selbst mit guten (rechtlichen) Argumenten versuchen. :)

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@Xprejudicex

Gute Argumente sind die Gesetze, ich dachte du hättest das alles schon ausgeschöpft.

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@XObelixxxx

Als Laie kann ich auch nur das, was mir das Internet dazu sagt, als Argument verwenden. Die Antworten dazu waren auch eher spärlich. Ein langes intensives Gespräch mit dem Direktor hat jedenfalls nichts gebracht. 

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Wenn du das material selbst gezahlt hast, hat die Schule keinerlei rechte an den Bild. Hast du das Bild signiert und hast Zeugen dafür das du es gemalt hast ? Dann geh zur Polizei (wäre die erste Option weil billiger als Anwalt) und erstatte anzeige gegen deinen Rektor oder Kunstlehrer, denn die unterschlagen ja dein Bild. 50 Arbeitsstunden sind echt viel und so Bilder braucht man zB auch für seine Kunst/Arbeitsmappe wenn man sich in den Bereich mal irgendwo bewerben will. Lass dich nicht von deiner Schule abziehn und viel Glück bei Wiederbeschaffung deines Bildes.

Dankeschön! Ja Bild ist signiert. Zeugen habe ich auch genug. Zumal das Bild ja für eine Note gemalt wurde, die ich dann natürlich bekommen hab. 

Werde das nächste mal wenn ich in der Heimat bin nochmals zu meiner Schue hinfahren und nachfragen und andernfalls vielleicht dann doch rechtliche Schritte eingehen... hänge schon sehr an dem Bild. 

Weiß jemand ob die Schule das überhaupt öffentlch ausstellen darf? (Es gab dazu einer Vernisage) weil es ja wirklich kopiert ist un daher das Urheberrecht beim Künstler selbst blieb.

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@Xprejudicex

weil es ja wirklich kopiert ist un daher das Urheberrecht beim Künstler selbst blieb

Wenn das so ist, könntest Du denn überhaupt Forderungen an die Schule richten?

Es stellt sich aber doch die Frage, wie es um das Urheberrecht des Künstlers bestellt ist und welche Nutzungsrechte mit der Kopie verbunden sind.

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Wenn es gerichtlich geklärt werden müsste, wäre die erste Frage, ob es ein eigenes "Werk" im Urheberrechtssinn ist, also ob deine künstlerische Gestaltung eine eigene Schöpfung darstellt. 

Wahrscheinlich ist das nicht der Fall .. dann ist es nur ein handwerklich hergestelltes Objekt. Was aber trotzdem die Frage offenlässt, woher die Schule ein Eigentumstdchg ableitet, wenn die Materialien nicht aus Schulmitteln stammen ... die Frage würde ich einfach mal schriftlich und höflich formuliert dem Schulleiter stellen.

Wenn es eine Kopie ist ohne grosse eigene Leistung, dann hätte immer der urdprüngliche Urheber das Recht die Ausstellung zu verbieten, bzw dafür zu kassieren. Aber kein Eigentumsrecht an der Kopie ... da das Urheberrecht aber 70 Jahre nachem Tod des Urhebers erlischt, ist das für alle alren Meister nicht mehr relevant. Die Mona Lisa darf man somit ohne rechtliche Folgen auf Tassen und T.Shirts drucken. Ein eigenes Werk würde aber entstehen, wenn man das Bild verändert, zum Beispielt pointilitisch oder kubistisch neu gestaltet.