Ebay Kleinanzeigen Paket wohl verloren gegangen? Wie geht es weiter?
Hab mir etwas gekauft für 50€. Bezahlt hab ich mit der sicher bezahlen Funktion von Kleinanzeigen. Der Verkäufer hat das Paket versendet und mir die Sendungsnummer übermittelt. Das Paket hängt aber schob ewig an selber Stelle fest. Ein Nachforschungsantrag wurde gestellt aber was geschieht wenn nichts gefunden wird?
Bei der sicher bezahlen Funktion kann man nur kurze Zeit ein Problem melden. Die Nachforschung kann jedoch Wochen dauern. Soll ich dann jetzt das Problem melden.
Steht mir das zu, dass Kleinanzeigen mir mein Geld wieder gibt? Verkäufer hat ja versendet.
Er meinte das Paket sei bis 500€ versichert. Wie geht es weiter? Was soll ich tun?
Einfach abwarten, den Käuferschutz verstreichen lassen oder Problem melden und Geld zurückgeben lassen oder einfach auf den Schadensersatt seitens DHL oder den Fund des Pakets hoffen?
Wann hat der Verkäufer verschickt und was sagt die Sendungsverfolgung genau?
Sendungsnummer sagt nur, dass die Sendung am 20. Februar in der Filiale eingeliefert wurde. Weiter gar nichts außer dass sie zuvor noch elektronisch angekündigt worden war.
Dann muss der Absender mal in der Postfiliale fragen was das los ist. Vielleicht haben sie das Paket irgendwo in der Ecke vergessen.
Nachforschungsantrag wurde ja gestellt. Hab auch Problem bei Kleinanzeigen gemeldet.
Aber wem steht z. B. Die Entschödigung von DHL zu
2 Antworten
Den Käuferschutz auf keinen Fall verstreichen lassen. Der Verkäufer ist für den Versand verantwortlich. Du hast du Ware dementsprechend nicht erhalten und kannst dein Geld oder eine Ersatzware fordern.
Um die Versicherung und DHL muss sich ausschließlich der Verkäufer kümmern. Du musst nur den Käuferschutz aktivieren.
Der Verkäufer ist für den Versand verantwortlich.
Gesetzlich ist der Verkäufer beim PRIVATVERKAUF nach Abgabe des Pakets nicht mehr dafür verantwortlich
Was heißt, dass jetzt für mich? Ocu hab den Schutz aktiviert und die Fordern mich auf einen Nachforschungsantrag zu stellen
Aktivier den Käuferschutz.
Der Rest läuft zwischen Dhl und dem VK, es ist also keine "Gemeinheit" oder Böswilligkeit, dass Du für Dich auf Nr. Sicher gehst.
(natürlich ist es für einen ehrlichen VK doof, dass das bei der Dhl passiert, aber da kannst Du ja nichts für).
Hallo Negro,
bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Der Verkäufer ist beim Privatverkauf nur dazu verpflichtet, das Paket dem Versanddienstleister zu übergeben. Das hat er nachweislich getan. Ab hier liegt das Verlustrisiko beim Käufer. Sollte der Käufer deswegen den Käuferschutz bemühen und das Geld zurückbekommen, dann hat der Verkäufer Anspruch darauf, das Geld zivilrechtlich beim Käufer einzuklagen.
Das mit der Ersatzware gehört hier nicht her. Das ist Gewährleistungsrecht. Hier geht es nicht um eine Reklamation sondern um Sendungsverlust.