Dumme Lehrerin?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

Ja ich soll zum Direktor gehen 100%
Nein ich soll nicht zum Direktor gehen 0%

11 Antworten

Ja ich soll zum Direktor gehen

Der Gang zum Direktor erscheint mir zwingend. Einerseits darf die Lehrerin Informationen über einen Schüler nicht weitergeben, und zum zweiten war die Frage von ihr "was ist denn mit dir falsch?" eine beleidigende Verunglimpflichung. Prinzipiell wäre in diesem Zusammenhang auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle denkbar und sogar (mit Hilfe eines Anwalts) eine Klage vor Gericht wegen Beleidigung und Entschädigungszahlung wegen des dadurch erlittenen Nachteils (Bloßstellen vor der Klasse). Als Schulleiter würde ich der Lehrerin eine Ermahnung erteilen, dies der vorgesetzten Dienststelle melden, und entweder die Lehrerin oder dich in eine andere Klasse versetzen, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von dir mit der Lehrerin unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Ganz klar, das war absolut nicht in Ordnung von Deiner Lehrerin.

Auch der Zusatz nicht.

Besprich das mit Deinen Eltern.

Ja ich soll zum Direktor gehen

Sowas geht gar nicht.

Diese Lehrerin gehört meiner Meinung nach, aus dem Schuldienst Entfernt.

Ich muss davon ausgehen, das Sie Sowas schon öfter gemacht hat und wieder machen würde.

Das ist meine persönliche Meinung.

Ja ich soll zum Direktor gehen

Das ist ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Bitte besprich das schnellstmöglich mit deinem Direktor.

wattdennnu2  14.09.2022, 10:42

Die DSGVO hat damit nichts zu tun.

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DieFreistunde  14.09.2022, 10:51
@wattdennnu2

Zu der DSGVO gehören die Personenbezogenen Daten. Da hier Personenbezogene Daten (à die Krankmeldung mit persönlichen Informationen) laut vor der Klasse vorgelesen wurde, ist dieses ein DSGVO verstoß. Hier ein ähnliches Beispiel bezüglich dem lauten Vorlesen von Zensurnoten:

Zu den personenbezogenen Daten gehören ebenfalls die Zensuren. Somit ist es dem Lehrer nicht mehr gestattet, die jeweiligen Noten laut im Klassenzimmer vorzulesen, sondern diese müssen persönlich mitgeteilt werden
Datenschutz in der Schule: Was gilt es zu beachten? (datenschutzbeauftragter-dsgvo.com)
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wattdennnu2  14.09.2022, 10:53
@DieFreistunde

...es ist allein dein Problem, wenn du nicht verstehst, wovon du (per Zitate) schreibst...

Thema beendet!

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DieFreistunde  14.09.2022, 10:56
@wattdennnu2

Das schreibt man also wenn man eine Argumentation verloren hat? Ok, kann man machen. Muss man aber nicht. Einfach menschlich zugeben das man nicht richtig informiert war, wäre besser. Aber jedem den seinen

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Xandros0506  14.09.2022, 10:44

Die DSGVO regelt den Datenschutz in der elektronischen Datenverarbeitung. Somit kein klarer Verstoss gegen die DSGVO. sondern höchstens ein Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Und selbst darauf wird man sich nicht berufen können, da die Information bereits durch den Stempel des unterzeichnenden Arztes offen erkennbar ist. Ein Fehlverhalten der Lehrerin ist es dennoch, da es die Klasse nichts angeht.

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Ja ich soll zum Direktor gehen

Erstmal dich so anzuschreien wenn du rein kommst, ist schon scheiße. Dann das laut vorzulesen geht gae nicht. Und dann noch zu sagen, "was ist mit dir falsch". Geht überhaupt nicht. Und dann noch zu antworten auf die Frage, warum sie das gemacht hat, mit "weil ich das kann". Da wäre ich ganz schnell raus und hätte irgendwo gegen geschlagen um sie nicht zu schlagen. Hätte kein Bock noch von der Schule zu fliegen oder angezeigt zu werden wegen Körperverletzung. Zur Info, ich habe noch nie jemanden geschlagen, aber verspüre öfter den Impuls zu zu schlagen. Aber da ist mein Kopf doch noch bei genug Verstand um den Menschen nicht anzugreifen.

Ich würde auf jeden Fall zum Direktor gegen und auch genau Schildern was passiert ist.