Dumme Lehrerin?
Ich war gestern Bei einem Psychiater mal wieder weil ich in eine neue Klasse gekommen bin , also kam ich erst in der 4 . Stunde und in dieser Stunde hatten wir Musik mit meiner Hass Lehrerin ich komme nass im Musik Raum an und mache die Tür auf und die Lehrerin schreit mich An : „WO WARST DU ! “ Ich antworte natürlich Sachlich das ich beim Arzt war .Sie sagt diesmal sachlich :hast du auch eine Bescheinigung von dem Arzt bekommen ? Ich sage Ja und zeige es ihr .
plötzlich sagte sie ganz laut : Hier steht drauf Psychiater , was ist den mit dir Falsch .
das war Zuviel also habe ich ihr Laut gesagt : wieso lesen sie Private Dinge vor der Klasse vor ? Sie antwortet weil ich das Kann . Ich habe für diesen Tag die Schule verlassen und heute gehe ich zum Direktor soll ich das machen ?
32 Stimmen
11 Antworten
Der Gang zum Direktor erscheint mir zwingend. Einerseits darf die Lehrerin Informationen über einen Schüler nicht weitergeben, und zum zweiten war die Frage von ihr "was ist denn mit dir falsch?" eine beleidigende Verunglimpflichung. Prinzipiell wäre in diesem Zusammenhang auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle denkbar und sogar (mit Hilfe eines Anwalts) eine Klage vor Gericht wegen Beleidigung und Entschädigungszahlung wegen des dadurch erlittenen Nachteils (Bloßstellen vor der Klasse). Als Schulleiter würde ich der Lehrerin eine Ermahnung erteilen, dies der vorgesetzten Dienststelle melden, und entweder die Lehrerin oder dich in eine andere Klasse versetzen, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von dir mit der Lehrerin unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein kann.
Ganz klar, das war absolut nicht in Ordnung von Deiner Lehrerin.
Auch der Zusatz nicht.
Besprich das mit Deinen Eltern.
Sowas geht gar nicht.
Diese Lehrerin gehört meiner Meinung nach, aus dem Schuldienst Entfernt.
Ich muss davon ausgehen, das Sie Sowas schon öfter gemacht hat und wieder machen würde.
Das ist meine persönliche Meinung.
Das ist ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Bitte besprich das schnellstmöglich mit deinem Direktor.
Natürlich hat die DSGVO etwas damit zu tun. Seit 2018 ist diese in Kraft getreten:
DSGVO: Was müssen Schulen jetzt beachten? - Das Deutsche Schulportal (deutsches-schulportal.de)
Diese Regelung gilt für die Verarbeitung von Daten.
Hiermit würdest du richtig liegen: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz#Deutschland
Zu der DSGVO gehören die Personenbezogenen Daten. Da hier Personenbezogene Daten (à die Krankmeldung mit persönlichen Informationen) laut vor der Klasse vorgelesen wurde, ist dieses ein DSGVO verstoß. Hier ein ähnliches Beispiel bezüglich dem lauten Vorlesen von Zensurnoten:
Zu den personenbezogenen Daten gehören ebenfalls die Zensuren. Somit ist es dem Lehrer nicht mehr gestattet, die jeweiligen Noten laut im Klassenzimmer vorzulesen, sondern diese müssen persönlich mitgeteilt werden
Datenschutz in der Schule: Was gilt es zu beachten? (datenschutzbeauftragter-dsgvo.com)
...es ist allein dein Problem, wenn du nicht verstehst, wovon du (per Zitate) schreibst...
Thema beendet!
Das schreibt man also wenn man eine Argumentation verloren hat? Ok, kann man machen. Muss man aber nicht. Einfach menschlich zugeben das man nicht richtig informiert war, wäre besser. Aber jedem den seinen
Die DSGVO regelt den Datenschutz in der elektronischen Datenverarbeitung. Somit kein klarer Verstoss gegen die DSGVO. sondern höchstens ein Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Und selbst darauf wird man sich nicht berufen können, da die Information bereits durch den Stempel des unterzeichnenden Arztes offen erkennbar ist. Ein Fehlverhalten der Lehrerin ist es dennoch, da es die Klasse nichts angeht.
Erstmal dich so anzuschreien wenn du rein kommst, ist schon scheiße. Dann das laut vorzulesen geht gae nicht. Und dann noch zu sagen, "was ist mit dir falsch". Geht überhaupt nicht. Und dann noch zu antworten auf die Frage, warum sie das gemacht hat, mit "weil ich das kann". Da wäre ich ganz schnell raus und hätte irgendwo gegen geschlagen um sie nicht zu schlagen. Hätte kein Bock noch von der Schule zu fliegen oder angezeigt zu werden wegen Körperverletzung. Zur Info, ich habe noch nie jemanden geschlagen, aber verspüre öfter den Impuls zu zu schlagen. Aber da ist mein Kopf doch noch bei genug Verstand um den Menschen nicht anzugreifen.
Ich würde auf jeden Fall zum Direktor gegen und auch genau Schildern was passiert ist.
Die DSGVO hat damit nichts zu tun.