Dürfte eine Minderjährige aus einer anderen Stadt zu einen volljährigen ziehen?

5 Antworten

Wenn die eltern es erlauben: ja. Der Volljährige braucht dann eine Erziehnungsbeauftragung. Die kann er dann zum Beispiel wahrnehmen wenn man mit 13 in einen Film will der zwar ab 12 freigegben ist, aber erst um 22 Uhr endet.

Unterschriften unter Schularbeiten, Einwilligungen für eine Op, alles wozu eben die Unterschrift der Erziehungsbereichtigten nötig ist, dazu müssten die Eltern dann jedes mal in die andere Stadt fahren. Oder auch wenn es um den Elternsprechtag geht.

Zahlen müssen den Aufenthalt dort auch die Eltern.

Und ja man muss sich dann ummelden, auch das müssen die Eltern machen

Die Eltern müssen einverstanden sein und beim Meldeamt muss man sich anmelden, ansonsten haben die Ämter nichts damit zu tun.

Wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind, ist das möglich.

Die Eltern entscheiden das.

Ämter haben damit nichts zu tun.

ja, die Eltern müssen zustimmen.