Dürfte der Bundespräsident Höcke auch einfach Faschist nennen?
6 Antworten
Hallo Franz,
m.E.n. würde es sich dabei lediglich um die Erwähnung einer Tatsache handeln. Damit wäre eine solche Aussage vertretbar.
Ob Herr Höcke nun aber tatsächlich ein Faschist oder nur ein beschränkter Polemiker ist, ist eine andere Frage. Sprich, sollte er nur "dumm", aber nicht gezielt gegen die Verfassung agieren, d.h. schlicht ignorant und machtgeil sein, es es fraglich ob er tatsächlich ein Faschist oder eben nur beschränkt ist.
Ein Gericht hat jemanden den Herr Höcke als Nazi bezeichnet hat nicht verurteilt. Demzufolge darf man ihn generell als Faschisten bezeichnen.
Einem Bundespräsidenten würde ich aus diplomatischen Gründen davon abraten Herrn Höcke frontal als Faschisten zu bezeichnen, da dies nur unnötig Öl ins Feuer kippen wäre. Aber Höcke ist ein Faschist, zweifelslos.
Aber Höcke ist ein Faschist, zweifelslos.
Bitte mal begründen, und nicht mit Zitaten.
Da mal einen vernünftigen Grund nennen, wenn Zitat dann mit Kontext.
Seine Aussagen und Wortwahl ähnelt stark der Adolf Hitlers, lies mal „Nie zweimal in denselben Fluß“ und vergleich es mit „mein Kampf“, kann man stellenweise schwer unterscheiden.
Solange man die Hoheit deutscher Gerichte respektiert, hat man zudem mit dem erwähnten Urteil einen klaren Referenzfall vorliegen.
Reicht die mehrmalige bewusste Nutzung von Parolen der SA nicht aus?
Und wenn er zb einen Fehler gemacht hat und es bereut
Es hab niemals eine bewusste Nutzung von SA Parolen. Bitte besser informieren.
Doch, spätestens ab dem ersten Urteil hätte er es wissen müssen. Zum anderen hat er bewusst den Kontext der Formulierung gewählt. Es sei am Rande erwähnt, dass er für in Anspruch nimmt die Befähigung zum Geschichtslehrer zu haben.
Gericht hat festgestellt das es unter Meinungsfreicheit fällt (aber nicht ob es stimmt).
Zitat:
"Allerdings stellen weder das Thüringer Urteil noch die Einstellung des Verfahrens durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein grundsätzliches Urteil über Höckes politische Ansichten dar. So untersagte das Hamburger Landgericht im März 2020 dem Berliner FDP-Vorsitzenden Sebastian Czaja die Aussage, Höcke sei "gerichtlich zum Faschisten" erklärt worden. Das Urteil beurteile lediglich die Legitimität der Aussage im Kontext einer politischen Auseinandersetzung, hieß es sinngemäß in der Begründung"
Demnach ja
solange man nicht die Fake News verbreitet es sei Gerichtlich festgestellt worden das er einer sei.
Juristisch wohl unbedenklich, allerdings keinesfalls mit den an das Amt gestellten Ansprüchen vereinbar.
Proteste "gegen den Faschisten Höcke" wollte die Stadtverwaltung Eisenach verbieten lassen. Doch die Richter gaben den Höcke-Gegnern recht: Ihr Werturteil fuße auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage.
28.09.2019, 15.55 Uhr
Für mich ist er keiner danke für die Antwort.