Dürfen Lehrer vertraute Sachen weiter sagen?

6 Antworten

Bei uns gibt es soetwas wir Vertrauenslehrer, die jedes Jahr gewählt werden, die auch unter Schweigepflicht stehen. Es sei denn, es steht Gefahr im Raum also Suizid Gedanken oä. Dann darf bzw muss er den Eltern Bescheid geben.

Klar.

Warum sollte er das nicht dürfen?

Er muss halt nur damit rechnen, dass ihm diese Schülerin nie wieder etwas anvertraut.

Sagen darf er schon, nur er muss dann damit rechnen, wenn es irgendwie herauskommen sollte, das er es weitergegeben hat, das kein/e Schüler/in ihn mehr anvertraut.

Wenn du aber daran Zweifel hast, ihm das zu sagen, dann lass es doch einfach sein.

Außerdem gibt es doch in jeder Schule eine Schulsozialarbeiterin, die man vielmehr anvertrauen kann, ohne das sie es weitergibt, wenn du sie auch vorher darum bittest.

Hi,
ein Lehrer ist ein Mensch wie jeder andere auch. Wenn du etwas deiner Freundin erzählst, kann die das auch ausplaudern.

=> Ja, er darf alles weitererzählen - wie deine Freundin auch. Mehr noch: Es gibt zwischen Lehrern und Schülern ein besonderes Schutzverhältnis. D.h., bei einer ernsthaften gesundheitlichen Gefahr für dich, von der er Kenntnis hat, ist er sogar verpflichtet, ggf. nötige Schritte einzuleiten. Und eine kollegiale Beratung unter Lehrern ist in solchen Fällen immer angeraten. Ob das noch anonym geschehen kann, liegt im Ermessen des Lehrers und hängt auch immer von den Begleitumständen ab.

=> Eine Schweigepflicht von berufswegen gibt es nur bei Ärzten, Pfarrern, Anwälten.

=> Wenn du irgendwelche Probleme hast, wende dich an den Vertrauenslehrer deiner Schule. Der unterliegt (mit Ausnahme der oben erwähnten Gefährdungssituation) tatsächlich der Schweigepflicht und ist im Gegensatz zum "normalen" Lehrer speziell für solche Problem-Beratungs-Situationen geschult.

Alles Gute!

LG
MCX

TomRichter  31.05.2018, 16:47

> nur bei Ärzten, Pfarrern, Anwälten.

Bist Du bei Pfarrern sicher? M.W. haben die nach weltlichem Recht zwar ein Recht, aber keine Pflicht zu schweigen.

Die Pflicht gilt aber für mehr als die erwähnten Berufsgruppen, was allerdings für die hier gestellte Frage nicht einschlägig sein dürfte.

https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Außerdem für Beamte das Schweigen über das, was sie dienstlich erfahren haben, das können auch Informationen über Schüler sein

https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/37.html

Und nich zu vergessen alle, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben

https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/

1

ja, hat ja keine Schweigepflicht

er ist nur seinem Gewissen verpflichtet