Dürfen Eltern Lohn von Kindern einfach wegnehmen?

10 Antworten

Vielleicht bekommen die Eltern Sozialleistungen? Dann muss auch der Lohn des Sohnes mit angegeben werden und fließt in die Berechnungen ein. Wenn der Lohn dann so hoch war, dann kann es sein, das die Eltern vom Staat kein Geld mehr bekommen und er deswegen soviel abgeben muss?

Jain.

Sie dürfen das Geld verwalten. Und such einen Anteil für Kost und Logis verlangen.

Aber dieses Menge an Geld dürfen sie nicht ohne guten Grund einfach kassieren.

Der Lehrling soll sich doch bitte ans Jugendamt wenden.


Majorie22  10.12.2019, 14:09

Anteil Kost & Logis bei einem Minderjährigen, dem sie zur Gänze gegenüber unterhaltspflichtig sind? In welcher Wahnwelt lebst du denn. Und komm jetzt nicht dee Verpflichtung des Minderjährigen zum Beitrag zum eigenem Unterhalt aus den Früchten seines Vermögen ... Früchte aus Vermögen wäre Dividenden, Mieteineinnahmen u.ä., aber keinesfalls der Arbeitslohn.

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Menuett  10.12.2019, 14:39
@Majorie22

Ich lebe in der Welt, in der das Bürgerliche Gesetzbuch gilt.

Und im Bürgerlichen Gesetzbuch hat man nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn man sich selbst nicht erhalten kann.

Der Azubi erhält Lohn. Davon muss er sich nähren, kleiden und wohnen. Und solange seine Eltern ihn verköstigen und beherbergen, muss er dafür aufkommen - so es ihm möglich ist.

Nein, man ist auch einem Minderjährigen nicht zur Gänze gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn dieser ein Gehalt bezieht.

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Majorie22  10.12.2019, 15:17
@Menuett

Zeig mir ein einziges Urteil, dass Eltern Kostgeld zuspricht. Lies mal §1603 BGB. Wer im nur sucht, was man missverstehen kann, mit dem diskutiere ich nicht; zu mühselig.

Aber interessanterweise müsste jedes kostgelderhaltende Elternteil, welches den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt, anteiliges Kostgeld als Einkommen geltend machen

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Menuett  10.12.2019, 15:25
@Majorie22

lol.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html

Das hier unterschlägst Du doch glatt

§ 1602 Bedürftigkeit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

(2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

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Majorie22  10.12.2019, 15:53
@Menuett § 1603 Leistungsfähigkeit

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

(2) 1Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. 2Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. 3Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.

Wie gesagt, du bist erbärmlich ... Du postulierst hier jedes Gesetz zur Regelung getrennter Eltern, hier die des Selbstbehalts u.ä. als Normalfall

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Menuett  10.12.2019, 15:56
@Majorie22

Nein, das Gesetz ist NICHT für getrennte Eltern.

Dein Gesetz bestätigt mich übrigens.

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Majorie22  10.12.2019, 16:22
@Menuett

Weil es getrennt lebende Eltern betrifft und naturalleistender Elternteil und Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden ... Und ganz oben steht Barunterhaltspflichtigen, also ohne Belang.

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Menuett  10.12.2019, 16:25
@Majorie22

Nein. Beim Paragraphen 1602 handelt es sich nicht um ein Gesetz für getrennt lebende Eltern. Da geht es generell um Unterhalt und die Bedingungen für diesen.

Und da steht kein Wort von Barunterhaltspflicht.

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Majorie22  10.12.2019, 16:31
@Menuett

Was du wohl nicht begreifen willst, um weiterhin an deinem Schwachfug zu glauben, ist, dass sich in D Rechtspflichten aus Gesetz & Rechtsprechung ableiten. Also ein Urteil, dass Eltern den Lohn eines minderjährigen Auszubildenden komplett einbehalten können, ein Urteil, dass zur Abgabe von Kostgeld gegenüber Naturalunterhaltsleistenden Eltern verpflichtet ... dann reden wir weiter.

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Menuett  10.12.2019, 17:13
@Majorie22

Das habe ich überhaupt nicht geschrieben, das ist Mumpitz.

Wenn der minderjährige Azubi Geld verdient, darf er sich 100€ für die Kosten der Ausbildung abziehen.

Wenn die Eltern des minderjährigen Azubis getrennt sind, wird auch das hälftige Ausbildungsgehalt auf den Unterhalt des zahlenden Elternteils angerechnet.

Das muss sich auch der Elternteil abziehen dürfen, bei dem das Kind lebt und den Naturalunterhalt erhält.

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Majorie22  10.12.2019, 17:46
@Menuett
Und im Bürgerlichen Gesetzbuch hat man nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn man sich selbst nicht erhalten kann.
Der Azubi erhält Lohn. Davon muss er sich nähren, kleiden und wohnen. Und solange seine Eltern ihn verköstigen und beherbergen, muss er dafür aufkommen - so es ihm möglich ist.

Dümmliches Lügen ... ist eine der widerwärtigsten Verhaltensweisen. Da du dich schlichtweigerst zuzugeben, dass deine Behauptung, die zusammenlebenden Eltern hätten gem. § 1602 Anspruch auf die volle Ausbildungsvergütung schlicht falsch ist ...

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Menuett  10.12.2019, 17:48
@Majorie22

Aber sonst geht es Dir gut, oder?

Nocheinmal: Ich habe nie behauptet, dass die Eltern einen Anspruch auf die volle Ausbildungsvergütung haben.

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Majorie22  10.12.2019, 17:53
@Menuett

Lass mich mit deiner manischen Verlogenheit in Frieden ... weil sie nämlich Null Anspruch haben im Normalfall,. Wie gesagt: Ein Urteil zur Kostgeldpflicht ... nein?

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Menuett  10.12.2019, 18:08
@Majorie22

Zitiere doch mal den Post, in dem ich behauptet habe, der Azubi müsse sein gesamtes Gehalt den Eltern geben.

Es gibt keine Urteile dazu. Das ist gesetzlich nicht so festgehalten.

Was nichts daran ändert, dass die Eltern diesen fordern können, da der Azubi nicht mehr mittellos ist. Er kann sein Gehalt für seine Lebenshaltungskosten einsetzen. Bis auf 100€ - für die Kosten der Arbeit.

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Bissken wenig Informationen... Was machen die Eltern mit dem Geld? Eventuell sparen sie es ja auch für den Sohn an, damit er nach der Lehre ein vernünftiges Startkapital hat. Vielleicht kann der nämlich nicht mit Geld umgehen? Die Eltern kennen ihr Kind wohl am besten.

Was nicht erlaubt ist: seinen Verdienst für ihre Belange ausgeben.

Nehmen nicht aber verwalten.

Die Miete und die Nebenkosten werden ja auch für die Eltern nicht höher, wenn sie Weihnachtsgeld bekommen oder im Lotto gewinnen..

Sie dürfen theoretisch nehmen was sie wollen, da es offensichtlich keine Gesetze für das Kostgeld Prinzip "Hotel Mama" gibt.

https://www.familienkasse-info.de/news/2017-03-15-sollten-jugendliche-kostgeld-zahlen.html

Allerdings sollte man moralisch gesehen dem Kind nicht alles abknöpfen.

Weißt du denn ob das öfters passiert? Evtl ist gerade eine Finanzielle Schieflage dort vorhanden und die Eltern brauchen jeden Cent. Was der Azubi dir aber verschwiegen hat bzw falsch interpretiert.

Also meine Meinung: Raushalten und für sich selbst einen guten, fairen Mittelweg finden, falls man denn auf Kostgeld vom eigenen Kind angewiesen ist.


Turridu 
Fragesteller
 10.12.2019, 14:00

Ich weiß nur was er mir erzählt habe mit der Familie kein Kontakt

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Turridu 
Fragesteller
 10.12.2019, 14:06

Kostgeld ok Was kann so ein Jugendlicher für Essen und Trinken ausgeben ich schätze höchstens 250 € was ich für sehr unwahrscheinlich aber nehmen wir an das ist so und tun wir noch die Preise für Waschpulver, Toiletten, Strom, Warmwasser, Müllabfuhr usw dazurechnen komme ich vielleicht wenn man jetzt übertreibt auf 400 €.

194 € gibt es von Staat die Differenz ist 206 € pro Monat.

Und das ist die übertriebene Version

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Majorie22  10.12.2019, 14:08

Die Eltern sind vollständig unterhaltspflichtig und es existiert keinerlei Anspruch auf "Kostgeld" o.ä.

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mistergl  10.12.2019, 14:11
@Majorie22

Keine Gesetze, sag ich ja. Deswegen können sie theoretisch machen was sie wollen.

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Majorie22  10.12.2019, 14:13
@mistergl

Was ist an vollständig unterhaltspflichtig unverständlich? Das ist geltendes Gesetz & Rechtsprechung.

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