Dürfen die beim erstmaligen versicherungswidrigen Verhalten direkt 3 Wochen Sperrzeit machen ist das rechtens?
Person X hat Bürokaufmann gelernt und hat die letzten Jahre im Büro gearbeitet und kriegt jetzt nur Lagerstellen in Zeitfirmen. Person X bezieht Alg1 und hat ein Vermittlungsvorschlag im Lager mit Rechtsfolgebelehrung bekommen. Person X hat noch kein Kooperationsplan unterschrieben. Dürfen die beim erstmaligen versicherungswidrigen Verhalten direkt 3 Wochen Sperrzeit machen? Fängt die Sperrzeit nicht bei einer Woche an wenn man sich nicht bewirbt?
4 Antworten
Die Sperrzeiten beim ALG - 1 regelt der Paragraf 159 SGB - lll, findest Du im Internet zum nachlesen.
Diese 3 Wochen beim ersten Fehlverhalten sind also korrekt.
Jede legale zumutbare Tätigkeit kann als Stellenangebot von der Agentur für Arbeit kommen.
Wenn Du der Ansicht bist, dass die Sperrzeit nicht gerechtfertigt ist, kannst Du ja einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen und diesen entsprechend begründen.
Spielt doch keine Rolle, hast doch zum Stellenangebot eine entsprechende schriftliche Rechtsfolgenbelehrung erhalten.
Kann man sich doch selber ausrechnen !
3 Wochen Sperrzeit wären 21 Tage, diese x den Tagessatz der zur Auszahlung kommt, diese Summe bekäme man dann weniger ausgezahlt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/159.html
Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, bei Ablehnung eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung oder bei Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung beträgt
1.
im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen,
2.
im Fall des zweiten versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art sechs Wochen,
3.
in den übrigen Fällen zwölf Wochen.
3 Wochen sind schon richtig.
hat ein Vermittlungsvorschlag ... bekommen.
... einen ...
noch kein Kooperationsplan unterschrieben.
... keinen ... und diese Pläne werden nicht unterschrieben.
Fängt die Sperrzeit nicht bei einer Woche an wenn man sich nicht bewirbt?
Nein.
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, der fliegt halt raus - und heult nicht rum.
Guter Mann. Wenn Sie Bürokaufmann gelernt haben und Sie werden im Lager eingesetzt, dann läuft etwas falsch in unserem System. Deine unqualifizierte Antwort wurde an die Admins gemeldet.
dieser Antwort ist nichts hinzuzufügen weil sie genau den Punkt trift.
Du kannst nicht darauf bestehen genau den Job zu bekommen den du dir vorstellst, du mußt auch Abstriche machen, oder ist es unter deinen Niveau Lagerarbeiten zu machen?
Du kennst nicht die ganze Geschichte also halte dich bitte daraus und kommentiere nicht bei anderen Personen. Geh mir nicht auf den Sack!
Ich kenne die Geschichte wie alle anderen hier aus deiner Eingangsfrage, und da ist ganz klar zu sagen:
Du hast das zu tun was das AA von dir Verlangt, oder es gibt Sanktionen , mehr ist dazu nicht zu sagen.
Person X hat bei AlG1 keine Eingliederungsvereinbarung oder noch keinen Kooperationsplan unterschrieben, darf das Amt trotzdem eine Sperre geben? Sagen wir mal Person X kriegt 1000€, wenn er 3 Wochen Sperre bekommt kriegt der nicht dann knapp 700€ Sperre bzw weniger im Monat?