DSGOV vs Identifizierung von Tätern?

3 Antworten

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es ist Vorschrift, dass Security-Mitarbeiter ein Namensschild tragen müssen. Insofern kannst du der Firma schon mal drohen. Ferner sollten die ganz genau wissen, wer wann und wo im Einsatz war. Die DSGVO hebelt ferner nicht die StPO aus.


Valeska201 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 17:42

Der Mitarbeiter war nachts mit dem Firmenwagen unterwegs, also war außerhalb der Dienstzeit.

Still  23.04.2025, 17:46
@Valeska201

Dann wissen die erst Recht, wer alleine im Wagen gesessen hat. Da gibt es ein Fahrtenbuch und sicherlich auch weiter Aufzeichnungen über den Fahrzeugführer!

Valeska201 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 17:50
@Still

Danke das hilft mir sehr weiter! Der erste von der Sicherheitsfirma mit dem ich gesprochen habe war sehr unhöflich und sagte quasi es sei meine Schuld weil ich mir nicht das vollständige KFZ-Kennzeichen gemerkt habe. Die zweite Person hat zum Glück mehr Verständnis gezeigt.

Du bekommst ganz sicher keine Bilder von dem Unternehmen. Möglicherweise erhält die Polizei welche oder aber den Namen des Mitarbeiters.

Jetzt heisst es abwarten.

Können die, werden sie aber wohl kaum machen.


Valeska201 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 17:32

Also wenn das theoretisch geht, gehe ich in einem Monat aufs Polizeirevier und frag persönlich nach ob die Druck machen können. Und wenn das nichts bringt, drohe ich der Firma mit der Presse, schließlich ist Sicherheit deren Konzept. Ich hoffe das bringt was.

Valeska201 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 17:56
@Jurafuchs

Ich bin echt down. War heute schon beim Frauennotruf und habe den halben Tag rumtelefoniert, durchlaufe grade verschiedene Schockphasen und du bist so herablassend. Das finde ich echt gemein.