Dönerladen mit Fleisch vom Vortag?
Darf der Dönerladen den nicht verbrauchten Fleischspiess am nächsten Tag weiterlaufen lassen oder muss jeden morgen ein neuer aufgesetzt werden?
5 Antworten
Nein, es ist nicht zulässig, das nicht verbrauchte Fleisch am nächsten Tag anzubieten. Siehe Hackfleischverordnung.
Das Lebensmittelaufsichtsamt wird sich dafür interessieren.
Das scheint mir die erste qualifizierte Antwort hier zu sein.
Kleine Korrektur: die Hackfleischverordnung als eigenständige Verordnung gibt es nicht mehr. Die Regelungen finden sich jetzt in der Lebensmittelhygieneverordnung.
Da Lebensmittel auch gekühlt durchaus im Stande sind zu gammeln, MÜSSEN sie innerhalb weniger Tage verbraucht werden. Soweit ich weiß, werden die Spieße so gelassen, wie sie sind. Warum auch nicht? Die Spieße hängen da meist nicht mal 24 Stunden lang, weil sie verbraucht werden. Wo ist also der Unterschied, ob er 12 Stunden am Tage dort hängt und sich dreht, oder 12 Stunden in der Nacht still steht?
Du meinst nach dem erhitzen soll er zurückgekühlt werden oder gleich ungekühlt hängen lassen über die Nacht?
Das kannst du doch nicht ernst meinen?
Ist aber so... leb damit oder lass es. Leute die sich immer gleich einpissen, nur weil sie gelernt haben, dass alle Bakterien böse sind. Wundert mich nicht, dass die meisten Allergien haben und schnell krank werden. Stärkt euer Imunsystem. Mit Bakterien und Viren. Wie die Grippeimpfe beim Arzt.
Du scheinst die Frage völlig falsch verstanden zu haben. Mir ist doch total egal was der Dönermann macht.
Die Frage war eindeutig nach der gesetzlichen Regelung. Ich möchte wissen ob er es darf oder ob er es nicht darf.
Welchen Teil der Frage verstehst du nicht?
Er darf ihn weiterlaufen lassen. Bei jedem Fleischer wird das Fleisch zum Teil ins Kühlhaus gestellt und am nächsten Tag weiter verkauft. Manches wird aber auch einfach nur abgedeckt und liegen gelassen über Nacht. Geh mal Abends um 20 uhr in den Edeka und guck dir die Fleischertheken an.
Und genau da liegst du jetzt falsch. Erhitztes Fleisch darf eben nicht mehr gekühlt und erneut erhitzt werden.
Dass du den Vergleich mit dem Fleischer bringst, der ja sein Fleisch nicht erhitzt sondern kalt verkauft, zeigt ja auch, dass du gar nicht verstanden hast worum es hier geht.
Es geht um erhitztes Fleisch.
Ich hoffe, du hast jetzt wenigstens diesen Unterschied zwischen Gastronomie und Fleischer verstanden.
Und ich habe gesagt, dass er hängen bleibt... was verstehst du bitte nicht an meiner Antwort? Der bleibt hängen und wird nicht gekühlt. Die Spieße werden so gelassen, wie sie sind.
Du bist doch ein Troll oder?
Dass er hängen bleibt, weiß ich doch selbst. Deswegen habe ich die Frage doch gestellt.
Ich habe dir doch jetzt schon mehrmals erklärt, dass ich wissen will, ob er es darf oder nicht, es ist nach der gesetzlichen Regelung gefragt. Ich habe dich dann gefragt, welchen Teil davon du nicht verstanden hast. Jetzt weiß ich es. Du hast die ganze Frage trotz mehrmaliger Erklärungen noch immer nicht verstanden.
Aber es ist ja auch egal, andere haben die Erklärung über die Hackfleischverordnung schon vor über einer Stunde gegeben. Und du erzählst immer noch Dinge, nach denen keiner gefragt hat.
Wenn du als Leihe hier andere Leihen fragst, wirst du keine genaue Antwort bekommen. Das sollte dir klar sein. Jeder hier sagt was anderes und du bist nur darauf aus und willst das hören, was du hören willst. Wende dich besser an die zuständige Behörde. Hier sitzen auch nur Menschen wie du.
- Ist es mir nicht so sehr wichtig.
- Was ist ein Leihe? Meinst du vielleicht Laie?
Das ist echt irre. In jeder deiner Antworten blamierst du dich mind. einmal.
Und im Gegensatz zu deiner Behauptung, sind hier eben nicht nur Laien unterwegs. Es gibt sogar ausgesprochen viele Fachleute für bestimmte Themen. Ich selbst bin 50 Jahre alt und Fachmann für Elektrotechnik.
Okay... Du bist 50... Isst mindestens 2 Tage hinterinander Döner... bist Fachmann für Elektronik... okay... ich weiß genug über dich. Schön, dass ich deine Langeweile vertreiben und dich erfreuen konnte. ;)
Nein, ich esse keinen Döner. Mir fiel nur heute morgen auf, dass der Dönerladen in unserem Einkaufszentrum einen fast leeren Dönerspiess am laufen hatte.
Ich hoffe, du liegst mit deinen Schlussfolgerungen nicht immer so daneben.
Such dir eine Frau mit der du deine Zeit verbringen kannst, bitte... Du hast definitiv zu viel Langeweile in deinem Leben. Wenn man sich solche Fragen stellt, wenn man nur an solchen Läden vorbeigeht, dann stimmt da was nicht, sorry
Du liegst mit deiner Schlussfolgerung ja schon wieder falsch. Du solltest wirklich mal lernen nur die Informationen zu nutzen, die man tatsächlich hat. Du interpretierst Dinge völlig falsch, und fehlende Informationen gleichst du mit deiner Fantasie aus.
Du scheinst das gar nicht zu merken.
Früher klärte das die bis 2007 existierende "Hackfleischverordnung". Den Aktuellen Paragraphen kenne ich leider nicht, aber es ist auf jeden Fall nicht erlaubt einen Spieß vom Vortag nochmal zu erwärmen.
Wieso sollten sie das nicht tun dürfen? Meinst du Lebensmittel sind nach einem Tag ungenießbar?
Lebensmittel allgemein nicht unbedingt, aber für Hackfleisch gelten sehr strenge Regeln. Und die besagen, dass es am folgenden Tag nicht weiter verwendet werden darf.
Weil es ja ziemlich lange dauert bis er abends abgekühlt ist, in der Zeit der Abkühlphase gammelt er ja ungekühlt vor sich hin.
Natürlich verwenden die den mehrere Tage...
Das weiß ich selbst.
Die Frage war aber nicht, ob sie es tun, sondern ob sie es dürfen.
Das ist aber kein Hackfleisch