Diskussion über Wohnungsbesichtigungen: Sind umfangreiche Unterlagen gerechtfertigt?

2 Antworten

Wir können jetzt darüber streiten an welchem Punkt zu viel zu viel ist. Aber da der Mieterschutz gesetzlich stark im Fokus steht und man als Vermieter sehr lange nichts machen kann, wenn man sich einen schlechten Mieter ins Haus geholt hat, verstehe ich dass man sich so gut wie möglich absichern will.

Legitimationspapiere würde ich zum Eigenschutz immer nur persönlich vorzeigen, im Vorfeld maximal geschwärzt übermitteln.

Gehaltsnachweisanforderung von 12 Monaten ist doch sehr unüblich. Meistens sind es 3 Monate, das reicht dann meiner Sicht nach auch. Und wenn eine Person Rentner ist muss sie die Rente natürlich auch nachweisen, das kann nicht diskutabel sein.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist essentiell. Genauso wie ne Schufa Auskunft und die Selbstauskunft.

Führungszeugnis finde ich grenzwertig, wenn die Möglichkeit besteht würde mich das interessieren. Weiß nicht ob ichs aktiv anfordern würde, nachdem man als Vermieter am längeren Hebel sitzt würd ichs zumindest anfragen

Arbeitszeugnis geht den Vermieter nix an, Arbeitsvertrag sehe ich auch nicht als relevant.

Elternbürgschaft ist natürlich relevant, wenn man selbst nicht solvent genug für die Miete ist. Solche Konstellationen würde ich aber als Mieter sowieso nicht akzeptieren

Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Sparkontoauszug, Vermögensauskunft habe ich noch NIE irgendwo gelistet gesehen, hat auch keine Relevanz

Den Rest den du da listest ist ganz sicher nicht die Norm und bei den meisten Sachen besteht keinerlei kausaler Zusammenhang


dortmundtrooper 
Fragesteller
 12.05.2024, 16:29

Hab nur einige Punkte aufgelistet bei uns ist es leider 1 Genossenschaft die alles neugebaut hat wirklich tolle Wohnungen aber bevor man sich zusammensetzt haben wir 3 Seiten mitbekommen von UL die einzureichen sind, die genannten Punkte waren einige von der 1 Seite nicht alle treffen auf uns zu. Wir waren nur über die Menge schokiert und wollten erfragen ob vielleicht andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich finde es eben fraglich inwieweit es den Vermieter angeht wie viel unser Auto wert ist und habe einige Punkte mit in die Frage genommen, aber es stimmt am Ende kommt man nicht zusammen falls es eben zu viel an UL ist.

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Ein Vermieter darf alles verlangen- das ist nicht gesetzlich geregelt.

Man muss ihm aber gar nichts geben - der Vermieter muss dann aber auch die Wohnung nicht an dich vermieten.

Patt-Situation.