Die Frau hat ehebruch begangen (Nachrichten verheimlicht/Islam), gehört die Brautgabe, die er gegeben hat dem Mann?

3 Antworten

Fremdgehen (im Sinne von Geschlechtsverkehr) ist im Islam ein Scheidungsgrund. Und ja, das Gold oder was auch immer darf die Frau behalten. Aufpassen, bei der Auswahl des Ehemannes, dass er kein Mann für die Mehrehe ist.

Das Verheimlichen von Nachrichten ist jedoch kein Grund für eine Scheidung!

Die Brautgabe steht überhaupt nur zwischen Heirat und dem ersten Sex zur Diskussion. Danach gehört sie unwiderruflich ihr.

Nach der Scheidung verfallen alle unerfüllten Ansprüche aus der Brautgabe - z.B. wenn die Brautgabe enthält, dass er ihr eine Mekka-Reise Bezahlen muss, kann sie das nach der Scheidung vor einem deutschen Gericht nicht mehr einklagen.

Die Brautgaben kann unter Umständen auf den ehelichen Zugewinn angerechnet werden.

In Deutschland ist das Schuldprinzip gesetzlich für die Ehe abgeschafft. Das gilt in Deutschland für alle Religionen.