Die Ehefrau ist in Rente, kann ihr erwerbsloser Ehemann sich auf seine Ehefrau familienversichern?

5 Antworten

Gut, wenn es eine Lösung für den FS gibt.

(Eine Bitte an alle, die gerne auf den "privilegierten" Beamten rumhacken: Beim nächsten Beamtenbashing hieran erinnern, denn bei Beamten geht das nicht, kostenfreie Familienversicherung. Da wird gezahlt, pro Versichertem.)


RhinO1991 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 11:06

Als Beamter im Ruhestand ist eine Familienversicherung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel nicht möglich

superseegers  17.06.2025, 11:12
@RhinO1991

Rixhtig, weder in der aktiven Dienstzeit noch in der Pension.

Genau das sollte meine Aussage sein. Danke.

ichweisnix  17.06.2025, 22:14
@RhinO1991

Wenn sie über einen Beamten im Ruhestand reden, sollten Sie das in die Frage schreiben. Beamter im Ruhestand und "Er hat nur Minijob" sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Ja. Wenn jemand kein Einkommen hat, kann er/sie sich bei dem gesetzlich versicherten Ehepartner/in kostenlos familienversichern. Ein Minijob spielt dabei keine Rolle.


RhinO1991 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 23:58

Die Rede ist wenn die Ehepartnerin die Rente bezieht ob der Ehepartner über sie sich familienversichern kann ?

okieh56  17.06.2025, 12:03
@RhinO1991

Darauf bezog sich auch die Antwort.

Wenn die Ehepartnerin als Rentnerin gesetzlich versichert ist, kann der Ehepartner mit einem Minijob als einzige Einnahmequelle in die kostenlose Familienversicherung.

Von Experte okieh56 bestätigt

Ja, der Ehemann kann sich grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung der Ehefrau familienversichern, wenn er nur einen Minijob hat und die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung einhält (aktuell maximal 505 € monatlich bzw. 538 € bei Minijob). Die Rente der Ehefrau steht der Familienversicherung grundsätzlich nicht entgegen. Wichtig ist, dass der Ehemann keine eigene Pflichtversicherung hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt.


okieh56  16.06.2025, 22:38

Fast richtig!

Die Einkommensgrenze (außer beim Minijob) liegt in diesem Jahr aber nicht bei 505 €, sondern bei 535 € (1/7tel der Bezugsgröße der Sozialversicherung).

RhinO1991 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 16:26

Was gibt noch für weitere Vorausetzungen? Danke.

Jaycee73227  16.06.2025, 16:27
@RhinO1991

Neben der Einkommensgrenze müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Keine eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherung
  • Keine hauptberufliche Selbstständigkeit

Die Krankenkasse prüft alle Voraussetzungen im Einzelfall.

Ja, das geht. Bevor ich nach Kolumbien umgezogen bin, war ich auch über meinen Vater versichert.