Deutschlandticket - Schülerausweis?

4 Antworten

Als ich zuletzt in der U-Bahn kontrolliert wurde, hat nur das Deutschland-Ticket als Nachweis ü, dass man einen gültigen Fahrschein hat, gereicht. Ich musste keinen Ausweis oder sonstiges vorzeigen.
Wobei ich mal irgendwo gelesen habe, das des Deutschland-Ticket nur in Kombination mit einem Ausweis oder Schülerausweis gültig ist.

Also ich vermute mal, das die Kontrolleure, das nichts so eng sehen, wenn der Schülerausweis abgelaufen ist. Ich will aber betonen, dass ich keine Verantwortung dafür trage, wenn es nicht so sein sollte, wie oben geschrieben.

Aaron

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sören Stabenow  17.07.2025, 09:23

Mit Perso wird eher in Zügen der DB kontrolliert, so war es zumindest als ich noch Zug gefahren bin - War aber auch eher unregelmäßig.

Amina972  19.07.2025, 12:14

In dem Zug, während ich in eine andere Stadt gefahren bin, musste ich das D-Ticket mit dem Personalausweis vorzeigen. Aber in der gleichen Stadt, glaube ich, reicht nur das D-Ticket ohne Ausweis. Es steht auch, glaube ich, irgendwo auf der Website über die D-Ticket-Info, wann man den Ausweis genau braucht

Hallo:)

Du kannst den Schülerausweis deines Sohnes trotz des Ablaufdatums am 31.07.2025 weiterhin nutzen. Die meisten Verkehrsunternehmen sind in der Übergangszeit bis zur Ausstellung des neuen Ausweises kulant. Eine aktuelle Schulbescheinigung zusätzlich zum abgelaufenen Ausweis kann aber nützlich sein, um ganz sicherzugehen.

Lg:)


MiriMaus123 
Beitragsersteller
 17.07.2025, 09:37

Die Schulbescheinigung gilt leider auch nur bis zum 31.07., die habe ich mir aktuell ausstellen lassen..

odderanders  17.07.2025, 09:41
@MiriMaus123

Keine Panik! Obwohl der Schüler- und Schulbescheinigungskram am 31.07.2025 abläuft, ist das in den Ferien doch normal. Die sind da meistens entspannt, weil die neuen Ausweise ja erst nach den Ferien kommen. Dein Sohn kann sein Ticket also weiter benutzen. Aber frag zur Sicherheit am besten kurz bei der Verkehrsgesellschaft nach, die das Ticket ausgestellt hat.

Von Experte Zug2023 bestätigt

Da es in diesem Zusammenhang um die Identifizierung der Person geht, und nicht um den Nachweis, dass er Schüler ist, sollte das kein Problem sein.

Ab einem Alter von 16 Jahren ist aber ein Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis) Pflicht.

die kontrollöre wissen auch das grad Ferienzeit ist die schülerausweise erst im neuen Schuljahr verlängert werden...ist also kein Problem