Deutschlandticket, darf man eine kostenlose Begleitperson mitnehmen?
Schwerbehindertenausweis mit B und H im Ausweis. Gilt das ?
3 Antworten
Wenn die Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson vorhanden ist (Merkzeichen "B" und Vermerk "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" im Schwerbehindertenausweis), gilt diese natürlich auch bei Nutzung des Deutschlandtickets.
https://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung/fuehrhunde-und-begleitpersonen
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B, GdB 100. Vom Landesamt für Versorgung bekomme ich eine Wertmarke, die ein Jahr gilt. Damit fahre ich mit meiner Frau (pflegende Angehörige) kreuz und quer durch Deutschland mit Regionalzüge, S- und U-Bahn, Fähren und Seilbahnen und fahrplanmäßige Museumszüge (Molli, Brockenbahn) usw.. Nur für den Fernferkehr (ICE usw.) sowie Ausflugsdampfer brauche ich eine Fahrkarte, meine Frau und der Rollstuhl fahren umsonst mit.
Ja, mit einem Schwerbehindertenausweis, der die Merkzeichen B und H enthält, dürfen Sie eine kostenlose Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen. Dies gilt für alle Züge des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE, Privatbahnen) und Fernverkehrs (ICE, IC, EC), sowie für Fernbusse und Verkehrsmittel des Nahverkehrs (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen).
Ja, die Berechtigung für die kostenlose Begleitperson ist gegeben.
Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), Bl (blind), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).
Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn als Folge der Behinderung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.