Definition "nicht-programmierbarer Taschenrechner"

5 Antworten

in einen programmierbaren könntest du Formeln und Notizen hinterlegen und hättest damit Vorteil gegen anderen Prüflingen. Halte dich an die Bestimmungen. Ein einfacher Taschenrechner kostet keine 10 Euro

bankingxxl 
Fragesteller
 24.10.2009, 00:19

Sorry, aber das hilft nicht.

  1. Die Frage ist, wo das offiziell geregelt ist, denn die Interpretationen variieren stark - und deine ist nur eine von vielen.

  2. Ich will mich an die Bestimmungen halten, deshalb frage ich

  3. Ich weiß, dass es primitive Taschenrechner wie Sand am Meer gibt, ich will aber speziell einen RPN - und das Problem dabei steht oben.

Trotzdem Danke für deinen Input.

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Unter programmierbarer Rechner versteht man, einen Rechner der Speicherplätze hat und über eine Makrosprache oder sogar eine Programmiersprache besitzt.

In der Regel geben die Schulen keine Einschränkungen in Bezug auf Funktionsumfang vor. Aber im konkreten Fall soll die Schule dazu Stellung nehmen, dann bist du auf der sicheren Seite.

Uebrigens gibt es tatsächlich eine verbindliche Vorgabe, welche Rechner normalerweise schulischer Vorgaben entsprechen. Sieh dazu hinten auf der Verkpackung von zB. TI oder HP-Rechner. Dort gibt es für viele Modelle eine Angabe für welche Klasse / Level sie zugelassen sein sollen.

bankingxxl 
Fragesteller
 25.10.2009, 23:14

So habe ich programmierbare TR auch immer definiert. Allerdings habe ich in diversen Foren gelesen, dass z.T. Taschenrechner mit starkem Funktionsumfang bisweilen (eigentlich fälschlicherweise) als programmierbar eingestuft wurden. In Hinblick auf diesen Grenzbereich könnte man auch fragen, ob die Möglichkeit, Tastenfolgen als Makros zu speichern bereits Programmierung ist... Kurzum werde ich im konkreten Einzelfall wohl tatsächlich den Dozenten fragen müssen.

Dass die Hersteller Angaben zur Zulässigkeit machen war mir teilweise bekannt, allerdings weiß ich nicht, wie "verbindlich" diese Angaben sind, bzw. überhaupt sein können.

Gibt es eigentlich offizielle (oder zumindest eindeutige) Klassifikationen, was den Funktionsumfang von Rechnern angeht? Ich meine jetzt nicht nur in Hinblick auf die Zulassung bei diversen Bildungseinrichtungen, sondern allgemein...

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JoeWied  26.10.2009, 19:41
@bankingxxl

Meine Anwort bezieht sich nur auf die Programmierbarkeit. Ob der Funktionsumfang von der Schule oder sogar vom Lehrer anerkannt wird, ist eine ganz andere Sache. Wenn zB. ein Lehrer thematische Prüfungen machen will und der Rechner das 'automatisch' beherscht, dann ist das etwas sinnlos. Normalerweise muss der Lehrer, aber zumindest die Schule eine Aussage machen. So zB. hier: http://www.wiwi.uni-hannover.de/oemetrie/gs/statistik1/taschenrechner.pdf Teilweise wird der Recher sogar vorgeschrieben, so zB. bei der HFH ist es der Casio fx-85MS. An den meisten Hochschulen ist auch der Casio 991-ES zugelassen. Der kann auch schon einfache Funktionen numerisch integrieren, alle Grundrechenarten, numerisch differenzieren, etwas Statistik und Tabellenfunktionen und kleinere Matrizen berechen. Scheint einer der besten Rechner zu sein, der gerade noch zugelassen ist. (sinh und cosh von komplexen Zahlen kann er nicht)

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Am besten fragt man an der betreffenden Hochschule nach welche Taschenrechner erlaubt sind. Lege Ihnen im Zweifel eine Auswahl der Modelle vor für die Du dich interessierst und die Lehrkräfte sollen dann entscheiden welcher Ihren Richtlinien entspricht. Eine andere Möglichkeit hast Du eigentlich nicht.

Ich kenne momentan keinen Rechner mit RPN der nicht programmierbar ist. Auch schon Tastenprogrammierbarkeit zählt ja als Programmieren.

 

Nicht zugelassen sind meist programmierbare oder grafische Rechner.

Dabei zählen auch Tastaturmakros zur Programmierung.

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass in Prüfungen kaum die Möglichkeit besteht jeden Rechner zu prüfen und so auch schon programmierbare verwendet wurden ohne aufzufallen.

Nur grafisch programmierbare fallen natürlich sehr schnell auf.

bankingxxl 
Fragesteller
 24.10.2009, 00:27

... das Problem wäre, dass wenn der Grenzfall eintritt, es rechtlich gesehen ein Betrugsversuch war, das Ding überhaupt mitzubringen und auf den Tisch zu stellen. Haben Sie in der Hinsicht schon Erfahrungen gemacht?

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Bei einer so konkreten Frage würde ich an Deiner Stelle den Dozenten fragen, denn in letzter Instanz legt er die Prüfungsmodalitäten fest.

bankingxxl 
Fragesteller
 24.10.2009, 00:22

Da gebe ich dir Recht, nur... 1. müsste ich das bei jedem Dozenten einzeln machen 2. sind bei Prüfungen Aufsichtspersonen anwesend (nicht Dozenten), die das evtl. anders sehen und 3. könnte es dann zu unterschieden kommen, d.h. ich müsste - übertrieben gesprochen - für jedes Fach einen anderen Rechner benutzen...

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ukulelenwelt  24.10.2009, 08:03
@bankingxxl

Ja, das müsstest du. Ist eben so. Aber idR braucht man bei Hochschul-Mathe- oder Physikprüfungen eh keinen Rechner. Und zu 2.: Die Aufsichtspersonen dürfen keine Noten vergeben, also ist es vollkommen egal, wie sie das sehen. Noten geben darf im Bachelorsystem nur jemand mit einem akademischen Grad, und die Aufsichten sind ja idR auch Studenten.

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bankingxxl 
Fragesteller
 24.10.2009, 13:46
@ukulelenwelt

Ich mach Wirtschaftsinformatik an der DHBW (ehem. BA). Höhere Mathematik haben wir nicht, nur Logik, Statistik, Investitionsrechnung, Kostenrechnung und dergleichen und da wird schon sehr gerne und viel mit dem TR gerechnet.

Die Aufsichten sind zwar keine Studenden sondern Mitarbeiter, aber der Hinweis ist trotzdem valide. Wenn's halt der Dozent zu entscheiden hat, dann gilt das für die Aufsichten genauso wie für mich. Schätze dann werde ich es eben mit den Dozenten abklären oder einfach drauf ankommen lassen. Danke für die Mühe!

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