Definition "nicht-programmierbarer Taschenrechner"
Zu o.g. Formulierung wird von Hochschulen kaum konkrete Stellung genommen, zumindest scheint es mir so. Es wird nicht einmal festgelegt, ob im Zweifel angenommen wird, dass ein TR "programmierbar" ist. Was aber noch schlimmer ist: Die Interpretation durch die Prüfenden geht in vielen Fällen sogar über den Wortlaut hinaus, d.h. faktisch nicht-programmierbare TR, die leistungsstark sind, werden plötzlich als "programmierbar" eingestuft - was ich inhaltlich nachvollziehen kann, aber absolut schwammig und daher unvertretbar finde.
Mein Problem ist jetzt, dass ich einen RPN-TR möchte. RPN an sich ist sicher kein Problem, diese Rechner werden jedoch hauptsächlich im professionellen Bereich eingesetzt und sind daher häufig sehr leistungsstark, wenngleich nicht unbedingt programmierbar. Mein Ziel ist nicht, so viele Funktionen wie möglich zu haben und dadurch "zu schummeln", sondern schlichtweg, dass es keine wirklich primitven RPN-Rechner gibt!
Vor diesem Hintergrund wäre meine Frage: Gibt es bezüglich der o.g. Formulierung irgendwelche offizielle Definitionen, Regeln, Gesetze, Listen oder gerichtliche Präzedenzfälle?
Auch Konkretisierungen von einzelnen Institutionen, die auf mich nicht unbedingt zutreffen, sind mir sehr willkommen, es wäre immerhin ein Anhaltspunkt. Laien-Interpretationen hingegen kann ich auch in anderen Foren nachlesen.
Vielen, Dank im voraus!!!
5 Antworten
in einen programmierbaren könntest du Formeln und Notizen hinterlegen und hättest damit Vorteil gegen anderen Prüflingen. Halte dich an die Bestimmungen. Ein einfacher Taschenrechner kostet keine 10 Euro
Sorry, aber das hilft nicht.
Die Frage ist, wo das offiziell geregelt ist, denn die Interpretationen variieren stark - und deine ist nur eine von vielen.
Ich will mich an die Bestimmungen halten, deshalb frage ich
Ich weiß, dass es primitive Taschenrechner wie Sand am Meer gibt, ich will aber speziell einen RPN - und das Problem dabei steht oben.
Trotzdem Danke für deinen Input.
Unter programmierbarer Rechner versteht man, einen Rechner der Speicherplätze hat und über eine Makrosprache oder sogar eine Programmiersprache besitzt.
In der Regel geben die Schulen keine Einschränkungen in Bezug auf Funktionsumfang vor. Aber im konkreten Fall soll die Schule dazu Stellung nehmen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Uebrigens gibt es tatsächlich eine verbindliche Vorgabe, welche Rechner normalerweise schulischer Vorgaben entsprechen. Sieh dazu hinten auf der Verkpackung von zB. TI oder HP-Rechner. Dort gibt es für viele Modelle eine Angabe für welche Klasse / Level sie zugelassen sein sollen.
Meine Anwort bezieht sich nur auf die Programmierbarkeit. Ob der Funktionsumfang von der Schule oder sogar vom Lehrer anerkannt wird, ist eine ganz andere Sache. Wenn zB. ein Lehrer thematische Prüfungen machen will und der Rechner das 'automatisch' beherscht, dann ist das etwas sinnlos. Normalerweise muss der Lehrer, aber zumindest die Schule eine Aussage machen. So zB. hier: http://www.wiwi.uni-hannover.de/oemetrie/gs/statistik1/taschenrechner.pdf Teilweise wird der Recher sogar vorgeschrieben, so zB. bei der HFH ist es der Casio fx-85MS. An den meisten Hochschulen ist auch der Casio 991-ES zugelassen. Der kann auch schon einfache Funktionen numerisch integrieren, alle Grundrechenarten, numerisch differenzieren, etwas Statistik und Tabellenfunktionen und kleinere Matrizen berechen. Scheint einer der besten Rechner zu sein, der gerade noch zugelassen ist. (sinh und cosh von komplexen Zahlen kann er nicht)
Am besten fragt man an der betreffenden Hochschule nach welche Taschenrechner erlaubt sind. Lege Ihnen im Zweifel eine Auswahl der Modelle vor für die Du dich interessierst und die Lehrkräfte sollen dann entscheiden welcher Ihren Richtlinien entspricht. Eine andere Möglichkeit hast Du eigentlich nicht.
Ich kenne momentan keinen Rechner mit RPN der nicht programmierbar ist. Auch schon Tastenprogrammierbarkeit zählt ja als Programmieren.
Nicht zugelassen sind meist programmierbare oder grafische Rechner.
Dabei zählen auch Tastaturmakros zur Programmierung.
Aus Erfahrung weiß ich aber, dass in Prüfungen kaum die Möglichkeit besteht jeden Rechner zu prüfen und so auch schon programmierbare verwendet wurden ohne aufzufallen.
Nur grafisch programmierbare fallen natürlich sehr schnell auf.
... das Problem wäre, dass wenn der Grenzfall eintritt, es rechtlich gesehen ein Betrugsversuch war, das Ding überhaupt mitzubringen und auf den Tisch zu stellen. Haben Sie in der Hinsicht schon Erfahrungen gemacht?
Bei einer so konkreten Frage würde ich an Deiner Stelle den Dozenten fragen, denn in letzter Instanz legt er die Prüfungsmodalitäten fest.
Da gebe ich dir Recht, nur... 1. müsste ich das bei jedem Dozenten einzeln machen 2. sind bei Prüfungen Aufsichtspersonen anwesend (nicht Dozenten), die das evtl. anders sehen und 3. könnte es dann zu unterschieden kommen, d.h. ich müsste - übertrieben gesprochen - für jedes Fach einen anderen Rechner benutzen...
Ja, das müsstest du. Ist eben so. Aber idR braucht man bei Hochschul-Mathe- oder Physikprüfungen eh keinen Rechner. Und zu 2.: Die Aufsichtspersonen dürfen keine Noten vergeben, also ist es vollkommen egal, wie sie das sehen. Noten geben darf im Bachelorsystem nur jemand mit einem akademischen Grad, und die Aufsichten sind ja idR auch Studenten.
Ich mach Wirtschaftsinformatik an der DHBW (ehem. BA). Höhere Mathematik haben wir nicht, nur Logik, Statistik, Investitionsrechnung, Kostenrechnung und dergleichen und da wird schon sehr gerne und viel mit dem TR gerechnet.
Die Aufsichten sind zwar keine Studenden sondern Mitarbeiter, aber der Hinweis ist trotzdem valide. Wenn's halt der Dozent zu entscheiden hat, dann gilt das für die Aufsichten genauso wie für mich. Schätze dann werde ich es eben mit den Dozenten abklären oder einfach drauf ankommen lassen. Danke für die Mühe!
So habe ich programmierbare TR auch immer definiert. Allerdings habe ich in diversen Foren gelesen, dass z.T. Taschenrechner mit starkem Funktionsumfang bisweilen (eigentlich fälschlicherweise) als programmierbar eingestuft wurden. In Hinblick auf diesen Grenzbereich könnte man auch fragen, ob die Möglichkeit, Tastenfolgen als Makros zu speichern bereits Programmierung ist... Kurzum werde ich im konkreten Einzelfall wohl tatsächlich den Dozenten fragen müssen.
Dass die Hersteller Angaben zur Zulässigkeit machen war mir teilweise bekannt, allerdings weiß ich nicht, wie "verbindlich" diese Angaben sind, bzw. überhaupt sein können.
Gibt es eigentlich offizielle (oder zumindest eindeutige) Klassifikationen, was den Funktionsumfang von Rechnern angeht? Ich meine jetzt nicht nur in Hinblick auf die Zulassung bei diversen Bildungseinrichtungen, sondern allgemein...