Darf vermieterin mich kündigen?

9 Antworten

Hey,

Das ist verständlich belastend, aber zum Glück kann dich deine Vermieterin nicht einfach so kündigen – schon gar nicht nur auf Basis von Gerüchten oder Anschuldigungen, die nicht belegt sind. Eine Kündigung muss in Deutschland bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Wenn du deine Miete regelmäßig zahlst, keine erheblichen Störungen verursachst und die Wohnung normal nutzt, bist du rechtlich gut abgesichert.

Selbst wenn dein Freund häufig bei dir ist, ist das in der Regel kein Kündigungsgrund – das fällt unter dein Privatleben. Nur wenn es konkrete, schwerwiegende Verstöße gegen den Mietvertrag gäbe, müsste die Vermieterin dich zunächst abmahnen. Eine sofortige Kündigung ohne triftigen und nachweisbaren Grund wäre unwirksam.

Sollte tatsächlich etwas in diese Richtung passieren, wende dich am besten frühzeitig an den Mieterverein oder eine Beratungsstelle – und versuche, alles Wichtige schriftlich zu dokumentieren.

LG


NANUNANA9057 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 14:16

Die vermieterin weiß auch dass mein freund bei mir ist. Er ist der Vater meiner Kinder. Und auch die Nebenkosten gehen separat an unsere stadtwerke damit hat die vermieterin auch nichts zu tun. Mir geht es halt darum, falls lügen entstehen. Der ist alles zuzutrauen. Ich weiß auch nicht ob sie es macht aber meinem Onkel seine Frau ist gestört in der Hinsicht... Danke!

Was hast Du bloß für eine Tante?

Vermieter können jederzeit kündigen, so wie du auch jederzeit selbst kündigen könntest. Die Kündigungszeit sollte aus dem Mietvertrag hervorgehen. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag für beide Seiten und wenn eine Seite nicht mehr möchte, dann kommt es zur Kündigung....

Woher ich das weiß:Recherche

einfacher rat geh zum anwalt erwike eine einstweilige verfügung zudem macht sie sich strafbar

Strafgesetzbuch (StGB)§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

das soltest du so schnell wie möglich machen

viel glück

Woher ich das weiß:Recherche

Nur mal so zur Sicherheit: Es handelt sich nicht etwa um ein von der Vermieterin selbst bewohntes Haus mit insgesamt nicht mehr als 2 Wohnungen?


Keine Sorge, die Onkel seine Frau ist/war nur Vermittlerin. Sie kann so schlecht reden über Dich, wie sie will, solange das Vertragsverhältnis zwischen Dir und der Vermieterin in Ordnung ist, also Miete immer ordentlich und pünktlich bezahlt, keine Reklamationen etc. musst Du keine Angst haben.

Glaubst Du, Deine Vermieterin hätte gerne andere Mieter, nur weil ihre Bekannte das meint?

Ein Mieterwechsel ist für Vermieter immer schlecht, wenn alles passt. Unnötige Arbeit und man weiß nie, was nachkommt.

Dass Dein Freund fast immer bei Dir ist? Weiß Deine Vermieterin das nicht? Wäre es evtl. fair, Deiner Vermieterin das mitzuteilen, wenn dadurch z. B. erhöhte Kosten umzulegen wären? So vermeidest Du Ärger.


NANUNANA9057 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 14:19

Doch meine Vermieterin weiß das, ihr ist das egal weil sie mit den nk nix zu tun hat ( werden an stadtwerke gezahlt )