Darf meine mutter mir den zutritt zu der wohnung verwehren?
Hallo. Wie im Titel schon beschrieben möchte mir meine Mutter um 22 Uhr den Zutritt zu unserer Wohnung verbieten. Ich weiss das hört sich erstmal skurril an aber ich möchte die Situation aber noch genauer beschreiben. Ich bin seit dem 1. August in der Ausbildung. Meine Ausbildungsstätte ist mit dem Bus eine Stunde entfernt. Da ich in einem Möbelhaus lerne bin ich bis spät Abends unterwegs und demnach spät Zuhause. Da ich schon relativ früh morgens raus muss koche ich abends immer für den nächsten Arbeitstag vor. Seitdem der Lebensgefährte von meiner Mutter zu uns gezogen ist möchte sie das jedoch nicht mehr. Da mein Schlafzimmer separat von der Hauptwohnung, jedoch im selben flur, ist möchte sie diese abschließen. In der Hauptwohnung befinden sich das Badezimmer sowie die Küche. Würde sie die Wohnung abschließen hätte ich nichtmal morgens die Möglichkeit ins Badezimmer oder in die Küche zu gehen da sie später aufsteht und ich keinen Schlüssel für die Wohnung besitze (da die Türe sonst auch nie abgeschlossen ist).
Nun ist meine Frage: Darf mir meine Mutter den Zugang zu unserer Wohnung unterbinden?
Du wohnst da doch auch oder? Also bei deiner Mutter
ja. Mein Schlafzimmer liegt aber außerhalb der Wohnung.
2 Antworten
Zuerst wäre zu klären, ob es wirklich „unsere“ Wohnung ist. Stehst du mit immMietvertrag oder wohnst du „nur“ mit bei deiner Mutter? Wenn sie die alleinige Mieterin ist, kann sie die Regeln aufstellen. Da bleibt dir dann nur, das du dir was eigenes suchst. Vielleicht will dir deine Mutter das mit ihrem Verhalten subtil nahelegen.
nö muttis wohnung muttis regeln. mutti kann kind auch rauswerfen, wenn sie keine lust mehr hat. steht ihr völlig frei. kind hat einen bedarf von 930 euro abzüglich lohn und kindergeld. den wird sie wohl selbst tragen können. somit muss mutti garnix zahlen.
ähm... die Ausbildung begann vor < 3 Wochen.
wie kommst du da auf Geld, da wurde noch gar nix gezahlt
dann bekommt er ja demnächst geld. zudem hätte er ja arbeiten gehen können bis beginn der ausbildung. wen tangierts also. so wie es aussieht mutti jedenfalls nicht
Falsch, eventuelle Unterhaltsansprüche haben nichts damit zu tun. Kein Kind hat einen Anspruch darauf, weiter bei den Eltern zu wohnen, wenn die Volljährigkeit gekommen ist und die Eltern bestimmen über die Regeln in der Wohnung. Ja, wenn das Kind auszieht, hat es eventuell einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter, aber das ist hier nicht die Frage. Es geht lediglich darum, ob die Mutter in ihrer Wohnung dem Nachwuchs den Zugang zu bestimmten Bereichen zeitweise untersagen kann.
wenn die Volljährigkeit gekommen ist und die Eltern bestimmen über die Regeln in der Wohnung.
Keine Ahnung, wieso hier jeder denkt, die/der FS ist volljährig ?!?
Ende der 10. Klasse ist man normalerweise 16. Wenn man also fähig ist 1 + 1 zusammenzurechnen, sollte man davon ausgehen, dass jemand, der am 1.8. eine Lehre begonnen hat, 16 ist.
Aber immer kräftig draufhauen auf einen verunsicherten Jugendlichen.
🤦♀️
Nein leider konnte ich dies nicht. Ich bin vor wenigen Tagen bzw während der Ausbildung 16 geworden. Mit 15 nimmt einen keinen betrieb in einer kleinen umgebung wie ich sie habe.
Da bleibt dir dann nur, das du dir was eigenes suchst.
Mit 16 ????
Sorry, was stimmt mit dir nicht?
Ist der neue Freund wirklich wichtiger wie das eigene Kind?
Nein, das darf sie natürlich nicht. Keine Ahnung, wie deine Mutter auf die Idee kommt, dich von einem Teil der Wohnung auszusperren.
Sie muss dir jederzeit den Zugang zu Bad und Küche gewähren.
Du kannst dich vertrauensvoll ans Jugendamt wenden. Die werden deiner Mutter schon sagen, wo der Hase herläuft.
natürlich darf sie das. sie kann auch kind völlig rauswerfen. das interessiert das jugendamt nicht
Eltern sind für ihre Kinder bis zur Beendigung der Erstausbildung finanziell zuständig.
Wenn die Mutter die/den FS rauswirft, muss sie Unterhalt + Kindergeld bezahlen.
Das kann sie sich dann überlegen, wie sie finanziell besser da steht !
nö muss sie nicht. kind verdient ja lohn in der ausbildung und kindergeld kann es umleiten. das genügt in der regel und dann raus in die erste unterkunft
Das interessiert nicht.
Bitte mach dich schlau.
Ja, der Ausbildungslohn wird angerechnet, aber gerade im ersten Lehrjahr verdient man selten so viel, dass man sich eine eigene Wohnung leisten kann.
Auch mit Kindergeld kommt man da selten über 1000€ Netto. Je nach Bundesland bekommt man da noch nicht mal eine Hundehütte.
Bei uns bekommt man eine 1 Zimmer Wohnung nicht unter 500€ kalt.
Da muss die Mutter noch ordentlich zuschustern.
Auf welcher rechtlichen Grundlage beziehst du dich hier? Natürlich dürfen Eltern ihren Kindern vorschreiben, das bestimmte Räume zu bestimmten Zeiten nicht genutzt werden dürfen. Wie der FS in einer der Antworten schreibt, steht ihr/ihm ja eine kleine Toilette zur Verfügung, nur das große Bad und die Küche soll er/sie spät abends und früh nicht benutzen. Diese Regelung mag unsinnig sein, ist aber nichts, wogegen der FS vorgehen könnte.
Und duschen darf sie/er nicht mehr wenn sie/er von der Arbeit kommt?
Waschen in der Kloschüssel?
Essen - was ist das ?
Sorry, die/der FS ist 16 !!
Wer der Mutter, die ihren Freund der Tochter vorzieht, auch noch die Stange hält, hat wohl einiges nicht mitbekommen?
Du duschst sicher auch nicht, wenn du von der Arbeit kommst und essen ist überbewertet?
Oh man....
nein, kann die Mutter NICHT.
während Ausbildung ist Muttern sogar unterhaltsverpflichtet gegenüber dem Nachwuchs und den Unterhalt erbringt sie regelmäßig durch die Wohngelegenheit.
das kann man zwar aufdröseln, nur wird es teuer: wenn sich Fragesteller selber was sucht, wird zwar Ausbildungsentgelt angerechnet, aber der Rest des Lebensunterhalts fällt der Mutter zur Last und sie muss löhnen.
wenn sie das subtil mitteilen will, möge sie einfach deutlich werden. an der Stelle haben mütterliche Befindlichkeiten gewöhnlich aber schnell wieder Feierabend; das wird sie sich nicht antun wollen. ;)