Darf meine Ladung nun seitlich hinausragen oder nicht?

4 Antworten

Ja darf sie. Aber nicht Einzelne Stangen platten oder ähnlich schlecht sichtbare gegenstände.

Dazu Absatz 22 stvo

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

Beide fragen sind so korrekt. Die anahme ist falsch das eben einzelne stangen setliche rausragen dürfen.

klever1  09.03.2023, 18:29

achso!!! danke!!! für den vollständigen Abschnitt

Aber was ist der unterschied? Stangen können auch Ladung sein, ein dicker Baumstamm könnte auch eine Stange sein und so weiter. dafür gibt es ja keine Maßen!!!

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FouLou  09.03.2023, 19:27
@klever1

Der Fokus liegt darauf das diese gegenstände schlecht erkennbar sind. Ein dicker Baumstamm ist keine Stange. Sondern eben ein Baumstamm.

Was genau nun schlecht erkennbar ist und was nicht. Wird letztendlich um Zweifelsfall ein Richter entscheiden. Da gibt's eventuell durchaus auch schon Urteile dazu.

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Hallo Klever0, das wurde dir doch schon gestern beantwortet.

Im ersteren Fall geht es um große Ladungsteile wie Kisten oder Container. Die dürfen über das Fahrzeug hinaus ragen, wenn eben entssprechende Vorschriften eingehalten sind.

Der Teil, dass sowas wie Stangen o.ä. nicht rausragen darf, betrifft Sichtbarkeit und Verletzungsgefahr. Weil man eben eine dünne Stange, die seitlich raus sagt, kaum sieht. Übrigens auch als Fahrer im Rückspiegel, wenn man schaut ob's mit dem Seitenabstand passt oder nicht. Und die Verletzungsgefahr ist größer: Ein Radfahrer wird von einer Kiste o.ä. nur "geschubst", aber von einer dünnen Eisenstange vielleicht aufgespießt.

Laut dieserFührerscheinfrage darf eine Ladung (dazu gehören auch einzelne Stangen) seitlich hinausragen,

Ist blöd formuliert siehe Antwortmöglichkeiten nur vorn oder hinten.

Den 2. link hast du irgendwie verhunzt