Darf mein Hund sich in zwei Haushalten aufhalten obwohl er nur in einem angemeldet ist (Hamburg)?

4 Antworten

Ja das darf dein Hund wenn er bei deiner Wohngemeinde gemeldet ist und du da die Hundesteuer bezahlst.

Dann gibt es Orte wo Listenhunde sich nicht länger als 30 Tage pro Jahr zu Besuch aufhalten dürfen.

Wenn sich die Frage auf den Vermieter deines Freundes bezieht, darf der Hund auch nur eine gewisse Zeit ohne dich bei deinem Freund aufhalten.

Du darfst dich jederzeit mit deinem Hund zusammen bei deinem Freund aufhalten. Sofern man diese Aufenthalte, nicht als bei deinem Freund ohne Anmeldung wohnen, werten kann.

Benimmt sich dein Hund nicht angemessen, kann er natürlich jederzeit vom Vermieter Hausverbot bekommen.

Das Problem ist hier nicht das Finanzamt, sondern der Vermieter deines Freundes. Er muss das dulden.

Wenn der Hund angemeldet ist, dann zahlst du ja die Steuer. Wo er dann real sich aufhält, ist komplett egal.

SarahSchweiz  08.03.2024, 17:13

Kleiner Auszug:

Kann der Vermieter ein Verbot für Tier-Besuche bestimmen?

Wenn du als Mieter ohne Tierhaltungserlaubnis ab und zu Gäste in Begleitung eines Hundes empfängst, muss der Vermieter nicht zustimmen. Das gilt allerdings nur, solange der vierbeinige Besuch nur kurzzeitig anwesend ist und gegebenenfalls bestehende Regelungen wie das Laufen an der Leine im Treppenhaus berücksichtigt werden. Solltest du längerfristig einen Hund oder eine Katze aufnehmen (bei Urlaubsreise oder Krankenhausaufenthalt des Halters), solltest du deinen Vermieter oder die Hausverwaltung über die zeitlich begrenzte Anwesenheit in Kenntnis setzen, schon allein um Missverständnisse zu vermeiden.

Quelle: HIER

Scheint teilweise tatsächlich problematisch zu sein...

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norbertk62  08.03.2024, 17:16
@SarahSchweiz

Achtung: da geht es explizit um Miet / Vermietungsregeln - das kann die Sache noch einschränken. Darum ging es aber in der Frage nicht. Das eine ist die Sache mit der Steuer (d.h. Staat etc.), das andere mal geht es um Mietrecht (Mieter / Vermieter / Vertragsrecht). Das ist was ganz anderes.

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norbertk62  08.03.2024, 17:17
@urlifri

Bitte meinen Kommentar lesen, da gehen zwei Sachen durcheinander.

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urlifri  08.03.2024, 17:20
@norbertk62

Ja habe ich mitbekommen, Sahra Schweiz hat die Frage falsch gelesen oder falsch verstanden.

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Natürlich, gar kein Problem. Du übrigens auch.
Wie kommt man denn darauf, dass der Staat einem vorschreibt, in welcher Wohnung man wann sein darf? :D

SarahSchweiz  08.03.2024, 17:11

Es geht um den Hund, nicht um sie selbst. Und das ist teilweise tatsächlich etwas vom Vermieter abhängig. Die Frage ist teilweise sogar noch etwas kompliziert zu erklären. Da scheint es schon ordentlich Streitereien deswegen gegeben zu haben.

HIER ein kleiner Bericht, den ich gefunden habe. Hunde werden darin spezifisch noch behandelt.

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SarahSchweiz  08.03.2024, 17:16
@LottoOtto99

Aber wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es der Fragestellerin darum, ob der Hund überhaupt überhaupt derart oft bei ihrem Freund sein darf, wenn SIE dort ist. Stimmt, das hat nichts mit der Tatsache zu tun, wo der Hund angemeldet ist, aber wenn sie wissen will, ob der Hund bei ihrem Freund in der Wohnung sein darf, gehts ja eben auch nicht um die Anmeldung, sondern eher darum, ob der Vermieter des Freundes da mitspielt. Oder verstehe ich da grad komplett was falsch? Bin für Korrekturen offen ;-)

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LottoOtto99  08.03.2024, 17:17
@SarahSchweiz

Doch, es ging um die Anmeldung, danach wurde gefragt.

Ob der Freund zur Miete wohnt und da irgendwelche Einschränkungen hat, wissen wir nicht und war nicht die Frage.

Dei Frage war, ob der Hund sich in einem Haushalt aufhalten darf, in dem er nicht angemeldet ist und die Frage ist ganz klar ja.

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