Darf man Tiere umtauschen, wenn einem das andere Geschlecht angedreht wurde?

25 Antworten

Hallo, im Prinzip wäre das möglich, wenn Du z.B. eine Kaufquittung über ein männliches Tier hast. Und ein seriöser Laden würde das auch mit vielen Entschuldigungen tun. Es kann nämlich fatal sein, einem Böckchen aus Versehen ein Weibchen zur Gesellschaft zu geben! Da hat man dann ganz schnell nicht nur zwei. Gg

Ja, das darf er, denn das ist Betrug bzw. Unwissenheit des Verkäufers. Hat man das Tier allerdings schon eine Weile und liebgewonnen, dann sollte es egal sein, aber rein rechtlich ist das natürlich möglich.

Natürlich, entweder war es ein Versehen des Verkäufers oder die haben dich wirklich verars..t. Aber eig. müsstes du das locker umtauschen dürfen.

Nur wenn Du nachweisen kannst, dass man Dir das Tier als Männchen verkauft hat.

Was ihr alle nicht versteht, die ihr hier den Fragesteller "herzlos" etc. nennt, ist, dass man Kaninchen in bestimmten geschlechtlichen Konstellationen nicht (gut) vergesellschaften kann. Zum Beispiel werden sich zwei weibliche Kaninchen spätestens nach der Geschlechtsreife in aller Regel nicht mehr verstehen.
Hat man nun ein Weibchen daheim und will ihm einen Partner holen und verlangt ein Männchen, dann kann das ganz schöner Mist sein, wenn man doch ein Weibchen bekam. Und da hilft es dann auch nichts, zum Ausgleich, um die Gruppe stabil zu kriegen, noch zwei Rammler zu holen, wenn man nicht ausreichend Platz für vier, sondern nur für zwei Tiere hat. Das wäre so ein Fall, wo ich durchaus den Umtauschwunsch verstehen kann, ja sogar verstehen MUSS, den Tieren zuliebe!

Zur eigentlichen Frage:
Ich kenne die rechtliche Lage nicht, fürchte aber, dass oft die Kulanz des Verkäufers gefragt ist.
In manchen Zoogeschäften bekommt man einen Heimtierpass oder Vertrag, auf dem beim Kauf das Geschlecht eingetragen wird. So hat man zumindest einen Nachweis.
Ob man da nicht ohnehin besser gleich ins Tierheim oder zu einem seriösen Züchter geht, statt ins Zoogeschäft, wäre auch eine Überlegung.