Darf man sein Kind bzgl. Unterhalt/Erbe erpressen?

8 Antworten

Wer keinen Unterhalt zahlen möchte, der soll auf Kinder verzichten.

Ansonsten klappt eine versuchte Erpressung nicht.

Minderjährige können nicht verzichten und du kannst kein Kind vom Erbe ausschliessen

Du kannst deinem Kind androhen was du lustig bist (und hoffentlich sorgt die Kindsmutter dann dafür, dass du nur noch Kontakt unter Aufsicht hast), nur spielt das überhaupt keine Rolle.

Denn erstens hätten wir hier Erpressung und zweitens wäre so ein "Vertrag" sittenwidrig und eh null und nichtig.

Und wenn du für ein Kind nicht zahlen willst, dann empfehle ich dir dringend eine Vasektomie.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

w733559 
Beitragsersteller
 05.07.2025, 21:45

Ich wäre froh, wenn ich das Balg gar nicht sehen müsste.

Auf Kindesunterhalt kann das Kind nicht verzichten. Diesen einzufordern ist Aufgabe des betreuenden Elternteils. Das Kind hat kein Mitspracherecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Darf man sein Kind bzgl. Unterhalt/Erbe erpressen?

Nein.

Wäre es daher bspw. möglich, dem Kind wenn es einigermaßen denken kann (sagen wir mit 10) anzudrohen, es zu enterben, wenn es auf die nächsten 8 Jahre Unterhalt nicht verzichtet?

Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz. Davon abgesehen kann ein Kind auch keine wirksame Willenserklärung für einen etwaigen Unterhaltsverzicht abgeben aufgrund der fehlenden vollen Geschäftsfähigkeit.

nein, das darf man nicht.