Darf man sein Kind bzgl. Unterhalt/Erbe erpressen?
Ich möchte keinen Unterhalt oder so wenig wie möglich bezahlen.
Wäre es daher bspw. möglich, dem Kind wenn es einigermaßen denken kann (sagen wir mit 10) anzudrohen, es zu enterben, wenn es auf die nächsten 8 Jahre Unterhalt nicht verzichtet?
Also entweder es bekommt die nächsten Jahre nochmal 50 k Unterhalt oder es bekommt statt 500.000 Erbe (Pflichtteil) halt 1 Mio.
Danke!
8 Antworten
Wer keinen Unterhalt zahlen möchte, der soll auf Kinder verzichten.
Ansonsten klappt eine versuchte Erpressung nicht.
Minderjährige können nicht verzichten und du kannst kein Kind vom Erbe ausschliessen
Du kannst deinem Kind androhen was du lustig bist (und hoffentlich sorgt die Kindsmutter dann dafür, dass du nur noch Kontakt unter Aufsicht hast), nur spielt das überhaupt keine Rolle.
Denn erstens hätten wir hier Erpressung und zweitens wäre so ein "Vertrag" sittenwidrig und eh null und nichtig.
Und wenn du für ein Kind nicht zahlen willst, dann empfehle ich dir dringend eine Vasektomie.
Ich wäre froh, wenn ich das Balg gar nicht sehen müsste.
Auf Kindesunterhalt kann das Kind nicht verzichten. Diesen einzufordern ist Aufgabe des betreuenden Elternteils. Das Kind hat kein Mitspracherecht.
Darf man sein Kind bzgl. Unterhalt/Erbe erpressen?
Nein.
Wäre es daher bspw. möglich, dem Kind wenn es einigermaßen denken kann (sagen wir mit 10) anzudrohen, es zu enterben, wenn es auf die nächsten 8 Jahre Unterhalt nicht verzichtet?
Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz. Davon abgesehen kann ein Kind auch keine wirksame Willenserklärung für einen etwaigen Unterhaltsverzicht abgeben aufgrund der fehlenden vollen Geschäftsfähigkeit.
nein, das darf man nicht.