Darf man Politiker jetzt beleidigen oder nicht?

14 Antworten

Deine freie Meinungsäußerung endet dort, wo die Rechte Dritter tangiert werden.

Und dein gesunder Menschenverstand sollte dir eigentlich sagen, was erlaubt ist und was nicht.

(rein persönlich, es gibt offenbar große Unterschiede an der strafrechtlichen Beurteilung, wenn ich zum einen an das BöhmermannLied gegen Edogan "Ziegenfic*er" denke und zum anderen die -meines Erachtens deutlich geringere und harmlosere- Häme des Chefredakteurs des Deutschland Kuriers gegen Fr. Feser. Das erstere war ein unter Satiere bezeichneter Freispurch und das andere 7 Monate auf Bewährung)

Es kommt darauf an, was man sagt und in welchem Kontext es steht. Es sind das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und der Ehrschutz des Betroffenen gegeneinander abzuwägen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Kurz und knapp: Die Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos, auch wenn manche das meinen.

Die Meinungsfreiheit wird durch andere Gesetze eingeschränkt, wie etwa den Persönlichkeitsrechten einer Person.

Eine Beleidigung ist nach wie vor eine Straftat, egal ob sie Politiker oder andere Menschen betrifft.

Meinungsfreiheit ist davon abzugrenzen, Meinung darfst Du haben wie Du lustig bist.

Darf man Politiker jetzt beleidigen oder nicht?

Nein, immer noch nicht. Allerdings scheint dir der Unterschied zwischen Beleidigung und erlaubter Meinungsäußerung nicht geläufig zu sein.

Wenn du einem Politiker sagst, er wäre der größte Penner auf Erden, ist das eine strafbare Beleidigung.

Wenn du sagst, dass jemand in seinem Job versagt hat, weil er 600 Millionen Euro in den Sand gesetzt hat, ist das m. M. nach eine legale Meinungsäußerung.