Darf man in einem Laster wohnen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du einen festen Wohnsitz angemeldet hast, ja.

GermanSupporter 
Fragesteller
 28.02.2016, 20:57

Hallo Tanzbearly,

danke für deine Antwort! Muss dieser feste Wohnsitz ein Haus sein oder kann es lediglich ein Briefkasten sein?

Liebe Grüße,

GermanSupporter

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Solange du eine fest Adresse hast an die deine Post geschickt werden kann: Ja.

Aber den "Rest" musst du halt beachten: Kein Wildes urinieren oder "schlimmeres" Parkvorschriften/Abstellvorschriften beachten fälllt mir da spontan ein

GermanSupporter 
Fragesteller
 28.02.2016, 20:55

Hallo Nordseefan,

danke für deine schnelle Antwort. Hört sich gut an :)

Liebe Grüße,

GermanSupporter

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wenn du bereits anderweitig einen festen wohnsitz bzw. meldeadresse hast, dürftest du bestimmt (abhängig von den entsprechenden abstellvorschriften) ´wohnen´.

aber du kannst den laster selbst nicht zum ´festen´ wohnsitz erklären. denn das wesen eines lkw ist, dass er fährt und nicht steht bzw. immobil ist. diese ´beweglichkeit´ widerspricht dem ´festen´ wohnsitz! es sei denn, du schraubst die räder ab und meldest einen platz auf z.b. einem campingplatz als 1. wohnsitz an.

eine weitere variante wäre noch, dich beim einwohnermelde- bzw. ordnungsamt als ´fahrendes volk´ registrieren zu lassen, so wie schausteller oder zirkusleute das tun. welche auflagen damit verbunden sind, solltest du dort erfragen.

in deutschland besteht meldepflicht, ein zuwiderhandeln kann eine empfindliche geldbuße nach sich ziehen!

eine postadresse hingegen muss mit dem 1. wohnsitz nicht zwingend verbunden sein. du kannst dir deine post auch postlagernd liefern lassen und holst sie dort persönlich ab.

Du brauchst ja nen festen Wohnsitz mit Hausnummer und Briefkasten damit dir der Postbote wichtige Post zustellen kann !

baghera  29.02.2016, 13:11

meldepflicht: ja. briefkasten: nein. man kann auch eine postlageradresse angeben. das machen meist geschäfts-, aber auch privatleute.

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