Darf man in Deutschland eigentlich an einem mit Warnblinklicht stehenden Bus, OPNV-Bus oder Schulbus vorbeifahren?

5 Antworten

Von Experte Smartass67 bestätigt

Wenn ein Schul- oder Linienbus mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt, darf er laut StVO nicht überholt werden. Situation A: Beim Linien- oder Schulbus ist das Warnblinklicht eingeschaltet, während er auf die Haltestelle zufährt. Dann gilt: Sie dürfen diesen Bus nicht überholen und müssen hinter ihm bleiben.

Wenn der Bus mit Warnblinker bereits in der Haltebucht steht, um Leute aus- und einsteigen zu lassen, gilt: Sie dürfen in Schrittgeschwindigkeit an der Haltestelle vorbeifahren. Notfalls müssen Sie anhalten. Fahrgäste dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Also mit ausreichend Abstand überholen. Schrittgeschwindigkeit heißt: 4 bis 7 km/h

https://www.br.de/nachrichten/wissen/diese-verkehrsregeln-gelten-an-einer-bushaltestelle,Rht3g0R

Vorbeifahren (wenn der Bus steht) darf man, aber nur in Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Vorsicht, dass Leute, die evtl. ein-/aussteigen wollen nicht gefährdet oder behindert werden. (Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.)

Siehe auch: § 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse)

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Überholen (solange der Bus sich noch/wieder bewegt) ist hingegen nicht erlaubt. [Siehe: Absatz 3]

Wenn der Bus steht, darf bei ausreichend Platz mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr, sofern dessen Fahrbahn nicht baulich getrennt ist (z.B. durch eine Leitplanke)

Warnblinklicht = Schrittgeschwindigkeit auf BEIDEN Fahrspuren. Macht aber eh keiner also was solls

adelaide196970  09.03.2022, 17:57

besser man machts, denn wenn dann gibt es Punkte in Flensburg oder schlimmer, ein Kind ist tot, das wird man dann sein ganzes Leben nicht los.

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Wenn Platz ist mit Schrittgeschwindigkeit, da jemand dort plötzlich hervorgeschossen käme, z. B. Kinder.

Eckengucker  09.03.2022, 18:08

NEIN

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Eckengucker  09.03.2022, 18:17
@adelaide196970

Ist nur zum Teil so. (konnte aber das NEIN nicht mehr korrigieren, da meine Katze über die Tasten lief und ich erst den Beitrag wieder suchen musste. Ist mehr oder weniger mitten drin abgebrochen. Sorry) Ich habe, nachdem diverse Antworten schon da waren, den ganzen Beitrag als Antwort gepostet.

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adelaide196970  09.03.2022, 18:18
@Eckengucker

ach jetzt lese ich. Wenn er mit Warnblinklicht die Haltestelle anfährt. Also vorher, dann darf man nicht überholen. Wenn er an der Haltestelle bereits steht, dann ja.

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