Darf man gestohlene Dinge zurück stehlen?

8 Antworten

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Etwas, das Dir gehört, kannst Du nicht stehlen.

Besser wäre es allerdings, die Polizei zu rufen. Nur so kann der Dieb dann auch belangt werden.

Nein Darfst du Prinzipiell nicht. Das währe dann durchaus auch Diebstahl.

Du müsstest da mit der Polizei aufkreuzen und die Müssten dem das Abnehmen.

Wenn du jemanden auf Frischer tat allerdings ertappst. Dann darfst du natürlich dein Rad ihm Entreissen. Wenn er entkommt. Und du es Später wiederfindest. Dann eben nicht mehr.

Wenns relativ Zeitnah ist und ich da einfach Rankommen würde. Und ich nachweisen kann das es Meines ist. (Rahmennummer etc.) Würde ich es mir auch wohl einfach wiederholen.


Stadewaeldchen  07.07.2025, 17:25
Das währe dann durchaus auch Diebstahl.

Wie kommst du darauf? Diebstahl meint die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Das Fahrrad ist aber nicht fremd sondern sein Eigentum.

vierfarbeimer  07.07.2025, 17:40
@Stadewaeldchen

Das "Zurückstehlen" von gestohlenem Eigentum ist in Deutschland grundsätzlich strafbar, weil es gegen das Prinzip des staatlichen Gewaltmonopols verstößt und den Rechtsfrieden schützen soll.

Mögliche Straftatbestände:

  • Diebstahl (§ 242 StGB): Auch wenn es sein Eigentum ist, kann das Wegnehmen der Sache aus dem Gewahrsam des Diebes als Diebstahl gewertet werden, wenn er die Sache in der Absicht wegnimmt, sich diese dauerhaft zuzueignen (was bei der Rückholung des eigenen Eigentums zwar dem Ziel widerspricht, aber juristisch komplex ist). Die Juristerei diskutiert hier über die "Zueignungsabsicht" und ob sie bei der Rückführung der eigenen Sache gegeben ist. In vielen Fällen wird argumentiert, dass keine Diebstahlsabsicht vorliegt, da man sich ja nichts "zueignen" will, was einem bereits gehört.
  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Wenn er auf das Grundstück des Diebes eindringt, um seine Sache zurückzuholen, begeht er Hausfriedensbruch.
Stadewaeldchen  07.07.2025, 18:21
@vierfarbeimer
Das "Zurückstehlen" von gestohlenem Eigentum ist in Deutschland grundsätzlich strafbar

Das bewzeifle ich mehr als stark.

Mögliche Straftatbestände:
Diebstahl (§ 242 StGB)

Diebstahl ist nicht einschlägig, da das gestohlene Fahrrad immer noch im Eigentum des Bestohlenen ist und daher keine fremde bewegliche Sache ist.

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der von dir erwähnte 242 StGB sieht es genau so.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Wenn er auf das Grundstück des Diebes eindringt, um seine Sache zurückzuholen, begeht er Hausfriedensbruch.

Das mag unter Umständen zutreffen, aber mir ging es um den Diebstahlsaspekt.

Mach am besten Fotos davon und informiere die Polizei. Wenn du das Fahrrad selber stiehlst könntest du am Ende auch noch belangt werden.

im falle einer anzeige muss der besitzer beweisen können das es ihm gehört (kaufbeleg)

Stehlen darf niemand - aber naja, wenn du dein Eigentum mitnimmst, ist es ja kein stehlen, denn es ist ja dein Eigentum.

Der korrektere Weg wäre aber wohl eine Anzeige bei der Polizei. Aus eigener Erfahrung kann ich aber leider sagen, dass das meist völlig nutzlos ist. Auch mein Fahrrad wurde gestohlen, auch ich konnte genau sagen wo es steht - weil ich es eben dort tagtäglich stehen sah.

Trotzdem kam einfach ein paar Monate später ein Brief mit "Verfahren wurde eingestellt, konnte nicht ausfindig machen". Nicht ausfindig ? Ich seh es doch jeden Tag da stehen genau an der angegebenen Adresse...

Es ist schon teilweise ein Wahnsinn welchen Narrenfreiheit man in diesem Land hat.


Paradiesplatz  07.07.2025, 11:51

tja wenn du es siehst, solltest du halt mal den Standort der Polizei mitteilen, dann könnten die aktive werden.

MertIs  07.07.2025, 12:02
@Paradiesplatz
auch ich konnte genau sagen wo es steht

Ich dachte ich habe zum Ausdruck gebracht dass ich natürlich schon bei Anzeigenstellung die Andresse mitgeteilt habe wo es steht! Pardon, aber so blöd - zu wissen wo es steht aber der Polizei nichts zu sagen - bin ich dann doch nicht..

Wie du aber am Kommentar über dir sehen kannst, ist das wohl nicht so unüblich dass trotzdem einfach nichts passiert...

Sei es überarbeitung/überlastung der Beamten, irgendein Fehler, Bequemlichkeit, was weiß ich.

Paradiesplatz  07.07.2025, 12:09
@MertIs

ich selber hatte nach einem Diebstahl das Fahrrad dann am Fahrradständer eines Hauses entdeckt. Direkt die Polizei angerufen und die haben sofort eine Streife geschickt. War "dummerweise" großes Mehrfamilienhaus (12 Mietparteien) und keiner von den Angesprochenen dort wusste wer das Fahrrad (mit neuen Schloß) dort angeschlossen hat. Da aber über meine Anzeige (hatte Foto mit rein gegeben) der Nachweiß eindeutig war, wurde der Seidenschneider von denen ausgepackt und das Fahrrad einkassiert. 2 Tage später konnte ich es dann von der Polizeiwache abholen.

Paradiesplatz  07.07.2025, 12:10
@MertIs

wenn du bei der Anzeige schon den Standort des Diebesgut angegeben hast und die nicht reagiert haben, würde ich hier Akteneinsicht einfordern. Wenn da heraus geht die haben nichts getan, dann Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.

dvdfan  07.07.2025, 11:36

Genau das habe ich über einen Kumpel auch erlebt.

Der hatte der Polizei sogar den Standort des Fahrrades mitgeteilt und trotzdem wurde das Verfahren eingestellt.