Darf ich mein eigenes Fahrrad zurück klauen?
Angenommen mein Fahrrad wird gestohlen.
Ich sehe es irgendwo stehen am Supermarkt usw.
Darf ich es dann einfach mitnehmen?
Ich beklaue ja dann den Dieb der mich beklaut hat.
Ist das Strafbar?
8 Antworten
Da du keine Gewalt anwenden musst und auch nicht einbrechen musst, um das Fahrrad zurückzubekommen, würde ich es persönlich mitnehmen. Das heisst, wenn ich zu 100 % sicher bin, dass es meins ist.
Ist aber vom Gesetzgeber so nicht gewünscht. Korrekterweise würde man die Polizei anrufen.
Denke nicht.
Das Fahrrad ist ja immer noch dein Eigentum, auch wenn der Besitz kurzzeitig in anderer Hand war.
Problem könnte rechtlich aber bestehen, wenn du dafür ein (fremdes) Schloss knacken müsstest, was aber hier nicht der Fall wäre.
Es wurde nur gestohlen wenn du das gemeldet hast. Ich würde es direkt mitnehmen.
Wenn du der Polizei nicht "beweisen" kannst das genau dieses Fahrrad deines ist wird das nix. Ich hab mal meine Uhr nicht wiederbekommen das es kein Merkmal gab wie man das erkennen kann. Obwohl der Dieb nach dem Autoraub verhaftet wurde
Huhu,
"Eigentlich" nicht, nur wird dich der Dieb wohl nicht anzeigen. Korrekt ist es die Polizei zu rufen, sei dir nur zu 100% sicher daß es deins ist, denk dran Fahrräder sind keine Einzelstücke;)
Grüße Anna
Ist nem Schulfreund von mir passiert. Er hat sein fahrrad wiedererkannt, wir sind dem Typen nach Hause gefolgt, haben die Polizei gerufen. Da der Diebstahl bei der Polizei ungefähr ein Jahr vorher gemeldet war, durfte er es sofort mit nach Hause nehmen. Die juristische Geschichte wurde später geklärt